Die Bundesregierung hat in einem Positionspapier Änderungen an den umstrittenen Entwürfen für eine KI-Verordnung gefordert, um innovationsfreundliche Vorgaben zu gewährleisten.
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Bundesregierung fordert schärfere und differenziertere Definitionen von KI-Modellen
Die Bundesregierung schlägt vor, die Definitionen in der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz präziser und differenzierter zu gestalten. Dabei soll zwischen grundlegenden KI-Modellen, die mehr Freiheit für ihre Entwicklung benötigen, und Systemen, die bereits für konkrete Anwendungen einsatzbereit sind, unterschieden werden. Durch diese Feinabstimmung können maßgeschneiderte Regulierungen geschaffen werden, die sowohl die Innovation fördern als auch mögliche Risiken minimieren.
KI-Systeme mit vielfältigen Anwendungsbereichen können verschiedene Aufgaben bewältigen
Bei den Verhandlungen über das Gesetz wird klargestellt, dass Systeme wie Sprach- oder Bilderkennung ein breites Spektrum von Aufgaben erfüllen können. Diese „General Purpose AI“ kann Ergebnisse für verschiedene Bereiche liefern. Ein Beispiel dafür ist der Dienst ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic. Diese Dienste stehen bereits Nutzern zur Verfügung und sind einfach zu bedienen. Andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha befinden sich noch in der Entwicklung.
Klare Vorgaben für KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken
Für eine angemessene Regelung von KI-Systemen mit allgemeinen Zwecken sollen klare Vorgaben festgelegt werden. Diese könnten beispielsweise Vorschriften zur Risikoabschätzung, dem Datenmanagement und der Transparenz umfassen. Darüber hinaus sollten Informationen zur Datengrundlage und zum Training der Systeme veröffentlicht werden, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und des Urheberrechts. Es wird auch als sinnvoll erachtet, Erläuterungen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgas-Emissionen sowie Kennzeichnungspflichten für Deepfakes mit Wasserzeichen einzuführen.
Bedauerliche Einschränkung: Sicherheitsbehörden von KI-Vorgaben ausgenommen
Es ist bedauerlich, dass die geplanten Vorgaben die Sicherheitsbehörden nicht einschließen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf den Einsatz von KI-Technologie im Sicherheitsbereich auswirken wird.
Bundesregierung fordert Korrekturen und schärfere Definitionen für KI-Verordnung
Die Bundesregierung hat das Ziel, eine Regelung für Künstliche Intelligenz zu schaffen, die Innovationen fördert. Dafür sind Korrekturen an den bisherigen Entwürfen erforderlich, um klare Definitionen und differenzierte Vorgaben zu ermöglichen. Während grundlegende KI-Modelle durch eine Selbstverpflichtung geregelt werden können, benötigen spezifische Anwendungen detailliertere Regelungen.
Die Bundesregierung strebt eine ausgewogene Verordnung an, die die Förderung von Innovationen und gleichzeitig wichtige Aspekte wie Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz berücksichtigt. Die geplanten Vorgaben sollen einen angemessenen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen und sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Entwicklung neuer Technologien im Blick behalten.