Wer nach 1999 den Autoführerschein gemacht hat, darf nur noch Gespanne bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Um mit einem Anhänger fahren zu dürfen, ist ein separater Anhängerführerschein nötig.
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Anhängerführschein: Zu jedem Anhänger einen Führerschein?
Ob ein Anhängerführerschein benötigt wird, hängt vor allem am Gesamtgewicht des Gespanns. Alle, die erst nach 1999 den Autoführerschein abgelegt haben, müssen sich hier mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zufriedengeben. Wiegt das Auto allein 2,8 Tonnen (z. B. ein SUV), bleiben nur noch 0,7 Tonnen für den Anhänger übrig. Ist das Auto leichter, darf der Anhänger folglich schwerer sein. Mit dem üblichen Autoführerschein dürfen somit kleine Anhänger gezogen werden. Wer aber einen schweren Anhänger wie einen Wohnwagen oder einen Pferdeanhänger ziehen möchte, braucht einen separaten Führerschein.
Die wichtigsten Grundlagen zum Anhängerführerschein
Bis 1999 stellte sich das Problem, ob mit einem Anhänger gefahren werden darf oder nicht, kaum. Zulässig war das Fahren mit Gespannen bis 7,5 Tonnen, was in der Regel für die üblichen Gespanne ausreichend war. Sogar Wohnwagen und Pferdeanhänger durften damit gezogen werden. 1999 kam die Änderung und die zulässigen Gesamtgewichte wurden deutlich reduziert. Fortan war das Fahren mit Gespannen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts erlaubt.
Wer heute beispielsweise mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren will, muss daher zuerst wissen, wann der Führerschein abgelegt wurde. Vor 1999? Dann gilt immer noch die alte Regelung. Für alle diejenigen, die erst später ihren Autoführerschein machten, gelten die neuen Gewichtsbeschränkungen. Doch inzwischen gibt es eine Lösung, die nur den „kleinen“ Anhängerführerschein erfordert und die Frage, wie der Wohnwagen mit in den Urlaub reist, klärt.
Diese Anhängerführerscheine sind nötig
Ein notwendiger Anhängerführerschein ist nicht allgemeingültig, denn für verschiedene Autoanhänger kann ein anderer Führerschein infrage kommen. Umgekehrt gibt es aber Anhänger, die auch ohne weiteren Führerschein gefahren werden dürfen.
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Autoanhänger fahren mit Führerscheinklasse B
Wer nach 1999 einen Führerschein abgelegt hat, darf ein Gespann bis 3,5 Tonnen bewegen. Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg aufweisen. Ist das Zugfahrzeug leichter, kann das Gewicht des Anhängers auch höher sein.
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Autoanhänger fahren mit Führerscheinklasse BE
Der spezielle Anhängerführerschein ist für das Bewegen sehr schwerer Anhänger gedacht. Diese dürfen ohne Zugfahrzeug bis 3.500 kg auf die Waage bringen. Das zulässige Gesamtgewicht liegt hier bei sieben Tonnen, was bedeutet, dass auch das Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen wiegen kann.
Ein Bonus dieses Führerscheins ist die Möglichkeit, im Zugfahrzeug bis zu acht Personen mitnehmen zu dürfen. Dieser Führerschein ist in der Regel der richtige, wenn ein Pferdeanhänger gezogen werden soll.
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Autoanhänger fahren mit Führerscheinklasse B96
Hierbei handelt es sich streng genommen nicht um einen eigenen Führerschein, sondern um eine Möglichkeit der Erweiterung des schon bestehenden Autoführerscheins.
Wer einen Wohnwagen ziehen möchte, ist mit dieser Führerscheinklasse gut beraten, denn seit 2013 gilt der B96-Führerschein als Alternative zum üblichen Anhängerführerschein. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen bewegen.
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Anhängerführerschein fahren mit Führerscheinklasse 3
Ohne zusätzlichen BE-Führerschein dürfen Gespanne bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Auch ein dreiachsiger Zug mit bis zu zwölf Tonnen Gesamtgewicht darf gefahren werden. Wichtig: Bei dieser Variante darf das Zugfahrzeug höchstens 7,5 Tonnen wiegen.
Die Alternative zum BE-Führerschein: Der Anhängerführerschein B96
Dass der Anhängerführerschein B96 eine Alternative zum BE-Führerschein ist (wenn auch nur in begrenztem Maße), wurde bereits angesprochen.
Er ist vor allem für diejenigen interessant, die zwar mit einem Wohnwagen fahren wollen, die aber keinen Bedarf für das Ziehen sehr schwerer Anhänger haben.
Das Positive: Es handelt sich hier nicht um einen eigenen Führerschein, sondern um eine Erweiterung des bestehenden B-Führerscheins.
Wie teuer ist der Anhängerführerschein?
Der Anhängerführerschein kostet ab 400 Euro, die Kosten können sich im Rahmen zwischen 400 und 1000 Euro bewegen. Die tatsächliche Höhe der Gesamtkosten ist davon abhängig, welcher Führerschein abgelegt wird (BE oder B96) und wie viele Fahrstunden benötigt werden. Nicht jeder Fahrschüler ist besonders geschickt und navigiert sein Fahrzeug nebst Anhänger sicher.
Auch diejenigen, die den Anhängerführerschein direkt zusammen mit dem Autoführerschein ablegen wollen, müssen tief in die Tasche greifen. Zwei Anmeldungen zur Prüfung sind nötig, denn die Praxisprüfung für den BE-Führerschein muss separat von der Autofahrprüfung abgelegt werden. Die fälligen Prüfungsgebühren sind unterschiedlich und bewegen sich zwischen 70 und 200 Euro. Durch die Kombination beider Führerscheine ist es aber möglich, die Kosten für die Anmeldegebühr bei der Fahrschule zu reduzieren.
Tipp: Fahrlehrer empfehlen Führerscheinneulingen die Kombination von B- und BE-Führerscheinlehrgang nicht. Die nötige Fahrpraxis fehlt und das Fahren mit Anhänger erfordert somit mehr Fahrstunden, um genügend Sicherheit zu erlangen. Das lässt den Lehrgang teurer werden.
Keine separate Prüfung nötig
Ein eigener Fahrlehrgang ist nicht nötig, ausreichend ist ein Kurs mit Theorie- und Praxisanteil. Häufig kann dieser als Tageskurs gebucht werden.
Eine abschließende Praxisprüfung gibt es nicht. Die Erweiterung ist auch vom Kostenaspekt interessant, denn sie liegt zwischen 300 und 500 Euro und damit deutlich unter den Kosten für den BE-Führerschein.
Mit einem geeigneten Zugfahrzeug dürfen nach Ablegen des Kurses zur B96-Erweiterung schwere Anhänger gezogen werden.
Die zulässige Gesamtmasse, die sich aus der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ergibt, darf aber 4,25 Tonnen nicht überschreiten. Für einen noch schwereren Anhänger muss dann doch der separate Lehrgang zum BE-Führerschein absolviert werden.
Die Feinheiten des Straßenverkehrsrechts
Mit den oben beschriebenen Fahrerlaubnisklassen scheint alles geregelt. Doch so einfach ist das Straßenverkehrsrecht nicht, es sieht weitere Reglementierungen vor.
So erfordert beispielsweise das Fahren mit einem Fahrzeug, das über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat (auch Wohnmobile), nicht nur die Führerscheinklasse B, sondern auch die Klasse C1. Damit ist die B96-Erweiterung in einem solchen Fall nicht ausreichend.
Anders ist die Rechtslage für Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3: Diese dürfen auch mit Fahrzeugen, die selbst über 3,5 Tonnen wiegen, fahren. Dabei ist nicht relevant, ob die Betreffenden ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht hatten.
Wer hingegen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen fahren möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse C (der früheren Klasse 2) vorweisen können.
Neue Erweiterung in Planung
Ebenso, wie es für das Fahren mit dem Wohnwagen eine Ausnahme über den B96-Führerschein gibt, wird derzeit eine Erweiterung für das Fahren mit Wohnmobilen geplant. Diese soll demnach für Reisemobile gelten, die über einen eigenen Antrieb verfügen.
Sie dürfen derzeit mit einem normalen B-Führerschein nicht gefahren werden, da sie insgesamt mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Solche Fahrzeuge erfordern den Führerschein der Klasse C1, der auch als LKW-Führerschein bezeichnet wird.
Die Erweiterung des derzeitig gültigen B-Führerscheins auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 kg wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert. Dafür liegt bereits ein erster Entwurf vor, der das Fahren mit derart schweren Fahrzeugen nach einem zweijährigen Besitz der Führerscheinklasse B vorsieht. Inbegriffen sollen allerdings nur Fahrzeuge sein, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Wer sich nun nach einem neuen Anhänger umsehen möchte, sollte nicht nur die Hinweise zu den gültigen Führerscheinen beachten, sondern auch die Tipps zum Anhängerkauf.
Damit lassen sich Fehlentscheidungen verhindern und das Fahren auf der Straße wird nicht nur rechtlich sicher, sondern auch bezogen auf das Fahrzeug bzw. den Anhänger selbst.