Ab dem 1. Januar 2027 wird der Herstellerabschlag im Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) von aktuell sieben auf künftig 15,5 Prozent erhöht. Um negative Folgen für den Pharmastandort zu verhindern, haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Einrichtung einer Sonderkommission eingebracht. Parallel dazu präsentierte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Konzept für eine Standortklausel mit klaren Kriterien, das gezielte Investitionsanreize, Schutz von Arbeitsplätzen und Versorgungssicherheit gewährleisten soll wesentlich den Wirtschaftsstandort stärken.
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BStabG ab 2027: Herstellerabschlag steigt drastisch auf 15,5 Prozent
Am 10. Juli 2026 wurde das Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet und sieht deutliche Einsparungen im Gesundheitswesen vor. Ein zentraler Bestandteil ist die Anhebung des Herstellerabschlags von aktuell sieben auf künftig 15,5 Prozent, was zu einer signifikanten finanziellen Belastung der Pharmaunternehmen führt. Branchenvertreter warnen davor, dass diese Maßnahme Produktionskapazitäten ins Ausland verlagern könnte und dadurch die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland gefährdet wäre. Aus Sicht der Industrie drohen langfristige Strukturbrüche.
Koalitionsantrag fordert Kommission zur Prüfung von Herstellerabschlag-Ausnahmen und Investitionsförderung
Parallel zur Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bildung einer spezialisierten Kommission vorsieht. Diese soll detaillierte Empfehlungen für Ausnahmeregelungen beim erhöhten Herstellerabschlag erarbeiten. Ziel ist es, zusätzliche Investitionen in den heimischen Pharmastandort zu fördern, Wertschöpfungsketten zu stärken, Beschäftigung zu sichern und langfristig eine zuverlässige Arzneimittelversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen praktikabel, transparent und nachhaltig gestaltet werden. Eine regelmäßige Evaluierung der Wirksamkeit ist vorgesehen.
BPI stellt faires Angebot für wirksame Standortförderung Deutschlands vor
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) präsentierte zum Beginn der Kommissionsarbeit ein detailliertes Standortförderungskonzept. Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, betonte, dass das Modell auf klar definierten Kriterien beruht. Es zielt darauf ab, Investitionsanreize in Produktions- und Lieferkettenstrukturen zu schaffen, ohne ungerechtfertigte Vergabeverfahren einzuführen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen transparent, zielgerichtet und nachvollziehbar sein, um langfristig Wettbewerbsvorteile für den Pharmastandort Deutschland zu sichern. Zudem impliziert es Kontrollmechanismen zur Evaluierung der Zielerreichung.
BPI fordert zusätzliche, nachprüfbare Investitionsnachweise für Produktionsstrukturen und Lieferketten
Das BPI-Papier definiert als zentrale Voraussetzung für Ausschlüsse vom um 8,5 Prozent erhöhten Herstellerabschlag, dass unterstützte Maßnahmen klar abgegrenzte und verifizierbare Investitions- beziehungsweise Erhaltungsentscheidungen in bestehenden Produktions- und Lieferkettenkonfigurationen darstellen. Förderwürdig sind ausschließlich Vorhaben, die eine Modernisierung bestehender Anlagen, eine Erweiterung von Produktionskapazitäten, eine Diversifizierung des Produktportfolios oder eine gezielte Stärkung der Versorgungssicherheit erzielen. Unternehmen müssen entsprechende Nachweise erbringen und die Einhaltung fortlaufend transparent bereitstellen sowie Fristen einhalten können.
Standortklausel erfordert mehrjährige Betriebsbindung und strikten Nachweis investiver Fortschritte
Das BPI-Papier legt fest, dass Unternehmen, die von der Standortklausel profitieren möchten, über mehrere Jahre eine betriebliche und standörtliche Bindung einhalten müssen. Des Weiteren sind klare Regeln zur kumulativen Förderung vorgesehen, um unerwünschte Mehrfachsubventionen zu verhindern. Fortlaufende Investitionsfortschritte müssen regelmäßig nachgewiesen werden, wobei umfassende Dokumentationen über Ausgaben und Maßnahmen im Produktions- sowie Lieferkettenbereich einzureichen sind. Sollten zugesagte Maßnahmen nicht erfüllt werden, greifen verbindliche Rückforderungen über festgelegte Verfahren zur Schadenbegrenzung sofort umsetzbar.
BPI fordert Befristungen und Höchstbeträge zur Stabilisierung des Beitragssatzes
Der Vorschlag des BPI sieht vor, die Gewährung von Fördermitteln zeitlich zu beschränken und Obergrenzen einzuführen, um die Beitragssatzstabilität nachhaltig zu sichern. Durch klare Befristungen wird das verfügbare Budget kalkulierbar, wodurch eine transparente Planung ermöglicht wird. Gleichzeitig verhindern Höchstbeträge eine unkontrollierte Ausweitung von Subventionen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die finanzielle Belastung des Gesundheitssystems dauerhaft auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Diese Regelungen schaffen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, fördern Haushaltsdisziplin.
Standortklausel erfordert beihilferechtliche Notifizierung und EU-Kommissionsfreigabe vor der Umsetzung
Das vorgelegte Konzept legt verbindliche europarechtliche Rahmenbedingungen fest, die eine einseitige Bevorzugung von Arzneimitteln mit deutscher Herkunft oder inländischen Vorprodukten ausschließen. Zusätzlich ist eine formale Notifizierung nach Beihilfenrecht erforderlich, um Transparenz zu gewährleisten. Erst nach einer umfassenden Prüfung und Freigabe durch die Europäische Kommission darf die Klausel umgesetzt werden, sodass rechtliche Sicherheit und Wettbewerbsneutralität innerhalb des Binnenmarktes langfristig erhalten bleiben können. Eine lückenlose Dokumentation sichert die Einhaltung dieser europäischen Vorgaben.
Der BPI-Vorschlag setzt gezielte Anreize für nachhaltige Produktions- und Investitionsentscheidungen in Deutschland, indem er konkrete, nachprüfbare Kriterien definiert. Kontrollmechanismen und Rückforderungsregelungen sichern die Einhaltung von Modernisierungs-, Erweiterungs- und Resilienzmaßnahmen. Einschränkungen durch Höchstbeträge, zeitliche Befristungen und kumulierte Fördervolumen schützen die Beitragssatzstabilität. Europarechtliche Vorgaben gewährleisten Beihilfekonformität. So entsteht Planungssicherheit für Unternehmen und langfristige Stärkung der Arzneimittelproduktion sowie Versorgungssicherheit für Patienten. Die mehrjährige Betriebsbindung unterstützt Strukturverlässlichkeit und stärkt Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt.

