BGH bestätigt fahrlässiges Handeln von Fiat im Abgasskandal

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. November 2023 im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erneut festgestellt, dass Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis) beim Einbau illegaler Abschalteinrichtungen fahrlässig gehandelt hat. Als Konsequenz daraus haben Besitzer eines Sunlight Wohnmobils A68 Anspruch auf Schadensersatz. Diese Entscheidung des BGH markiert einen weiteren Meilenstein bei der Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat und schafft Rechtssicherheit für Wohnmobilbesitzer. Ähnlich wie bei anderen Automobilherstellern wie VW, Audi und Mercedes ist der Nachweis fahrlässigen Handelns ausreichend, um Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher Dieselfahrern und Wohnmobilbesitzern dazu, eine kostenlose Online-Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Weitere Informationen zu den Entwicklungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem BGH sind auf den speziellen Websites der Kanzlei verfügbar.

Staatsanwaltschaft ermittelt im Fiat-Abgasskandal – Wohnmobile besonders betroffen

Im Zuge der Untersuchungen zum Fiat-Abgasskandal ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt seit Sommer 2020, jedoch sind bisher keine Ergebnisse veröffentlicht worden. Wohnmobile sind besonders betroffen, da der Fiat Ducato als Basisfahrzeug von vielen Herstellern verwendet wird.

Im Jahr 2020 waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Der Fiat-Diesel Multijet soll verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt haben, um die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur während der Prüfung zu erfüllen, jedoch nicht im normalen Straßenverkehr.

Im Abgasskandal bei Fiat wurden unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, darunter ein Timer, der die Abgasreinigung nach 21 Minuten abschaltet, sowie ein Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig macht. Dies führte dazu, dass der Skandal alle Instanzen durchlief und nun zu Schadensersatzklagen gegen den Hersteller führte.

Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich auf die Vertretung von Geschädigten im Abgasskandal spezialisiert und vertritt derzeit mehr als 3500 Kläger gegen den Automobilhersteller Fiat. In ihrem aktuellen Update fasst die Kanzlei die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zusammen und erläutert den aktuellen Stand des Verfahrens.

BGH überweist Verfahren an OLG Bamberg wegen fahrlässigem Handeln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund des fahrlässigen Handelns von Fiat Chrysler einen möglichen Differenzschaden nach §823 Abs. 2 BGB festgestellt. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg überwiesen, das gemäß der neuen BGH-Rechtsprechung prüfen muss, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §6 Abs. 1, §27 Abs. 1 EG-FGV haftbar ist.

Gemäß deutschem Sachrecht ist Fiat als Hersteller des Wohnmobil-Basisfahrzeugs haftbar, da das Fahrzeug in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde. Die Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist für den Bundesgerichtshof (BGH) nicht relevant, da es hierbei nur darauf ankommt, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde oder nicht. Diese Tatsache ermöglicht es den Wohnmobilbesitzern, Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen.

Die bisherige Abwesenheit von Rückrufen oder Einschränkungen bezüglich des Fiat-Abgasskandals hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hinsichtlich der Schadensersatzansprüche von Wohnmobilbesitzern. Der BGH legt den Fokus allein auf die Frage, ob illegalen Abschalteinrichtungen verbaut wurden oder nicht. Die fehlenden Rückrufe oder Einschränkungen ändern nichts an der Tatsache, dass fahrlässiges Handeln seitens des Herstellers vorliegt und somit Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei PKW auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Allerdings hat der BGH sich nicht zu den Themen Vorsatz und Sittenwidrigkeit geäußert, da diese nicht im vorliegenden Sachverhalt zur Debatte standen. Diese Fragen müssen in anderen Verfahren geklärt werden.

BGH-Urteil stärkt Rechte von Wohnmobilbesitzern im Abgasskandal

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Abgasskandal hat erhebliche Auswirkungen auf Wohnmobilbesitzer, die Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen erworben haben. Es ist zu erwarten, dass nun eine große Anzahl von Schadensersatzklagen gegen Fiat eingereicht wird, die voraussichtlich erfolgreich sein werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Diesel-Abgasskandal markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Rechtslage. Die bisherigen Hürden für Schadensersatzklagen wurden deutlich gesenkt, da nun bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns ausreicht. Diese neue Rechtsprechung wurde nun auch auf den Autohersteller Fiat angewandt.

Die vorherige Rechtsprechung des BGH verlangte den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller im Diesel-Abgasskandal. Mit der aktuellen Entscheidung genügt jedoch der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Obwohl diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein darstellt, ist der Skandal damit noch nicht vollständig beendet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer hat weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Fiat an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet. In diesen Verfahren wird die Frage behandelt, ob Fiat vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, indem es illegale Abschalteinrichtungen in seine Fahrzeuge eingebaut hat. Der BGH wird in höchstrichterlicher Entscheidung darüber entscheiden, ob Fiat für diese Handlungen haftbar gemacht werden kann.

Im Falle einer positiven Entscheidung des BGH könnten Verbraucher ihre Forderung auf Rückabwicklung des Kaufvertrags einfacher geltend machen, was zu einem umfassenden Schadensersatz führen würde. Dies würde den betroffenen Verbrauchern ermöglichen, den ursprünglichen Zustand vor dem Kauf wiederherzustellen und mögliche finanzielle Verluste auszugleichen.

Im Falle eines fahrlässigen Handelns seitens des Autoherstellers könnten Verbraucher eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht derzeit einen Differenzschadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent vor. Diese Regelung gilt unabhängig vom Hersteller und könnte den betroffenen Verbrauchern finanzielle Entlastung bieten.

Die aktuelle Rechtsprechung wird derzeit vermehrt angewendet und betrifft alle Autohersteller gleichermaßen.

Verbraucher haben gute Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal

Als Reaktion auf die aktuellen juristischen Entwicklungen haben Verbraucher, die von dem Abgasskandal betroffen sind, nun deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt allen Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dadurch können mögliche finanzielle Einbußen, wie Fahrverbote und Wertverluste, vermieden werden. Die Kanzlei bietet einen kostenfreien Online-Check an, um den individuellen Fall zu prüfen und eine Ersteinschätzung zu geben.

Der Abgasskandal kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben, wie beispielsweise Fahrverbote, Stilllegungen von Fahrzeugen und erhebliche Wertverluste. Um solche Einbußen zu vermeiden, ist es wichtig, dass betroffene Verbraucher ihre Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend machen.

Die Kanzlei stellt Betroffenen des Dieselskandals einen kostenfreien Online-Check zur Verfügung, der ihnen dabei hilft, den richtigen Weg aus der Situation zu finden. Dabei wird der individuelle Fall sorgfältig geprüft und eine erste Einschätzung gegeben. Anschließend wird gemeinsam mit den Betroffenen besprochen, wie gegen den Autobauer vorgegangen werden kann.

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