Neue Regelungen: Forschungszulage steigt auf 10 Mio. Euro

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Die Forschungszulage ist ein entscheidender Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, das Unternehmen erhebliche Vorteile bieten kann. Durch die geplante Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro wird die finanzielle Unterstützung für Forschungsprojekte deutlich erhöht. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Innovationsvorhaben effektiver zu finanzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Höhere Bemessungsgrundlage ermöglicht größere steuerliche Forschungsförderung

Die Bemessungsgrundlage ist ein maßgeblicher Faktor für die steuerliche Forschungsförderung. Mit den neuen Regelungen besteht die Möglichkeit, dass sie nun bis zu 10 Mio. Euro betragen kann. Je nachdem, ob es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt, können 25 oder sogar 35 Prozent der Bemessungsgrundlage als Steuergutschrift gefördert werden. Dadurch eröffnen sich für Antragsteller und ihre Projekte vielfältige Optionen zur Finanzierung von Forschungsaktivitäten.

  • Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.07.2020 förderfähige Aufwendungen getätigt haben, können eine maximale Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro erhalten
  • Unternehmen, die zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag des neuen Gesetzes förderfähige Aufwendungen hatten, können eine maximale Bemessungsgrundlage von 4 Mio. Euro für ihre Forschungszulage haben
  • Ab dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes können Unternehmen für förderfähige Aufwendungen eine maximale Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro erhalten

Trotz der Verfügbarkeit von Mitteln für die Forschungszulage wurden bisher nur 10 Prozent dieser Mittel genutzt. Diese Tatsache wurde im Deutschen Bundestag diskutiert, wo auch die neuen Regelungen zur Forschungszulage vorgestellt wurden. Bundesfinanzminister Christian Lindner wies darauf hin, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren langsam gestiegen sei. Die neuen Regelungen sollen die Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung maximieren und eine umfassende Förderung von Forschungsprojekten ermöglichen.

Neue Regelungen erhöhen Bemessungsgrundlage für Forschungszulage auf 10 Mio. Euro

  1. Mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro haben Unternehmen die Möglichkeit, eine deutlich höhere Förderung für ihre Forschungsprojekte zu erhalten. Dies ermöglicht eine effektivere Finanzierung und stärkt die Innovationskraft der Unternehmen
  2. Unternehmen können von attraktiven Förderquoten bei der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Die Höhe der Forschungszulage beträgt generell 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kann jedoch für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent steigen, was die Förderung besonders attraktiv macht
  3. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, neben den Personalkosten auch die Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Rahmen der Forschungszulage zu beantragen. Dies erleichtert und unterstützt die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  4. Die Forschungszulage trägt zur Stärkung der heimischen Wertschöpfung bei, indem sie Unternehmen dabei unterstützt, zusätzliches Wissen durch die Übernahme von Personalkosten und Sachkosten zu generieren. Dies fördert die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Durch die neuen Regelungen der Forschungszulage wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, von einer erhöhten Bemessungsgrundlage zu profitieren. Dadurch können sie größere Fördermittel erhalten und ihre Forschungsprojekte effektiver finanzieren. Die attraktiven Förderquoten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, machen die steuerliche Forschungsförderung noch attraktiver. Zudem wird der Förderumfang erweitert, sodass nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden können. Dies stärkt die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

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