Messstellenbetriebsgesetz: Definition, Kosten, Einbaupflicht

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Die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2016 führte zu einer grundlegenden Überarbeitung des Messwesens, einschließlich der Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme bis 2032.

Update 20.04.2023: Energiewende: Bundestag beschließt beschleunigte Einführung von Smart Grids

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549), welches am 20.4.2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, soll die Einführung von Smart Metern beschleunigen, um den Energieverbrauch effizienter zu gestalten und das Stromnetz zu entlasten.

Umgestaltung des Messverfahrens durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016

Das Messstellenbetriebsgesetz hat das Messwesen in Deutschland modernisiert und definiert den Messstellenbetrieb sowie die Messung als eigenständigen Bereich des Netzbetriebs. Bis 2032 müssen alle Haushalte und Unternehmen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einbauen lassen, die von einem grundzuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt werden.

In der Vergangenheit waren analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme die häufigsten Optionen für Haushaltskunden. Allerdings gibt es nun neue Zählersysteme im Einsatz.

  • Die modernen Messeinrichtungen, auch mME genannt, sind digitale Zähler, die mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) verbunden werden können. Auf diese Weise wird eine Kommunikationsschnittstelle geschaffen. Eine besondere Eigenschaft der mME ist ihre Fähigkeit zur langfristigen Datenspeicherung. Es ist jedoch zu beachten, dass keine Datenversendung durch die Zähler erfolgt.
  • Ein Messgerät wird als intelligentes Messsystem bezeichnet, wenn es über ein Smart Meter Gateway mit einem Kommunikationsnetzwerk verbunden ist und in der Lage ist, die erfassten Daten sicher zu übertragen.

Die Vorschriften für die Messung und Abrechnung von Energieverbrauch beeinflussen die Marktkommunikation und das Verhalten der Teilnehmer.

Die Einführung moderner Messeinrichtungen im Jahr 2017 und die Genehmigung des Rollouts von intelligenten Messsystemen durch das BSI im Jahr 2020 haben den Weg für eine flächendeckende Implementierung geebnet, die durch die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und die technologischen Entwicklungen unterstützt wird.

Aufhebung der Marktzulassung für intelligente Messgeräte im Jahr 2021

Das BSI hat am 20. Mai 2022 entschieden, dass die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Bestimmung der technischen Machbarkeit von intelligenten Messsystemen nach § 30 MsbG rückwirkend aufgehoben wird.

Eine Allgemeinverfügung des BSI besagt, dass der Betrieb und Einbau von intelligenten Messsystemen auf dem Markt keine erheblichen Risiken mit sich bringt. Messstellenbetreiber können somit frei entscheiden, ob sie solche Systeme nutzen möchten oder nicht.

Unbedeckte Kosten der Verteilernetzbetreiber werden als zusätzliche Belastungen im Netzentgeltsystem aufgelistet.

Die Kosten des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme dürfen gemäß § 7 Abs. 2 MsbG nicht in den Erlösobergrenzen des VNB enthalten sein und müssen bei der Kostenprüfung und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV gesondert erfasst werden.

Moderne Messgeräte und intelligente Messsysteme werden in der Regel vom Netzbetreiber betrieben, der damit auch die Aufgaben des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernimmt. Dies birgt jedoch das Risiko, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen müssen, da es an klaren Abgrenzungen und Quersubventionen fehlt.

Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) schreibt vor, dass die Kosten für moderne Zähler korrekt erfasst und aufgeteilt werden müssen. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, die Kosten für sämtliche Zähler eines Netzbetreibers im Basisjahr Strom 2016 zu berücksichtigen und im Laufe der 3. Regulierungsperiode abzuschmelzen. Dies ermöglicht eine faire Aufteilung der Kosten für moderne Zähler zwischen dem Netzbetreiber und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, der nun gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für den Betrieb und die Wartung dieser Zähler verantwortlich ist. Durch die langfristige Korrektur der Erlösobergrenzen-Anteile können die Kosten für moderne Zähler gerecht aufgeteilt werden und eine transparente Abrechnung gewährleistet werden.

Die Abgrenzung des Messstellenbetriebs liegt in der Zuständigkeit der Regulierungsbehörden. Auch wenn die Aufgaben auf verschiedene Akteure aufgeteilt wurden, bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem zurück, die als Zusatzkosten betrachtet werden können.

Um den gesetzlichen Anforderungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG und den Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung gemäß § 6b EnWG zu entsprechen, müssen grundzuständige Messstellenbetriebe für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ihre Tätigkeiten von anderen Geschäftsbereichen der Energieversorgung trennen und in einem separaten Abschluss ausweisen.

Im Zusammenhang mit der grundzuständigen Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme hat die Bundesnetzagentur die Aufgabe, den Tätigkeitsabschluss der entsprechenden Netzbetreiber in Bundeszuständigkeit zu überwachen.

Vorgaben zur Einbaupflicht gemäß Messstellenbetriebsgesetz

Die Messstellenbetreiber haben die Möglichkeit, intelligente Messsysteme im Einklang mit den Gesetzen zu betreiben und einzubauen. Allerdings besteht keine Verpflichtung mehr zur Installation, nachdem die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.

Welche Messstellenbetreiber gibt es?

Messstellenbetreiber sind in einer Vielzahl von Bereichen und Messverfahren tätig und bieten ihre Dienstleistungen in unterschiedlichen Varianten an. Hier sind einige der bekanntesten Messstellenbetreiber aufgeführt.

  • Stromnetzbetreiber: Der Stromverbrauch und die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Stromnetz werden von Stromnetzbetreibern gemessen und überwacht. In Deutschland sind einige der prominentesten Betreiber Amprion, TenneT und 50Hertz.
  • GasnetzbetreiberIn Deutschland sind Gasnetzbetreiber wie Open Grid Europe und Gascade dafür verantwortlich, den Gasverbrauch zu messen und die Einspeisung von Gas ins Gasnetz zu überwachen.
  • Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Die Verantwortung für die Messung des Wasserverbrauchs und der Abwassermenge liegt bei den Betreibern der Wasser- und Abwassernetze. Bekannte Unternehmen, die diese Aufgabe in Deutschland übernehmen, sind die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
  • Telekommunikationsanbieter: Die Qualität von Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich Internetverbindungen, wird von den Anbietern, wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica, regelmäßig überwacht und gemessen, um sicherzustellen, dass ihre Kunden immer eine zuverlässige Verbindung haben.
  • Verkehrsbetriebe: Ohne Verkehrsbetriebe wären viele Städte und Regionen nicht erreichbar. Diese Unternehmen stellen sicher, dass Menschen und Waren sicher und schnell an ihr Ziel gelangen.

Verschiedene Betreiber von Messstationen bieten ihre Dienstleistungen für unterschiedliche Bereiche und Messverfahren an.

Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: Für die Bereitstellung von Strom- und Gaszählern gibt es in Deutschland zahlreiche Anbieter, die ihre Dienstleistungen anbieten.

Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Energieversorger nicht automatisch auch der Messstellenbetreiber ist. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Netzbetreiber, aber es gibt auch unabhängige Anbieter, die sich um die Verbrauchsdaten kümmern können.

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Liste Messstellenbetreiber für Strom in Deutschland
Messstellenbetreiber Anschrift Webseite
Messstellenbetreiber für Strom
Discovergy GmbH Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg Discovergy GmbH
Stromnetz Hamburg GmbH Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg Stromnetz Hamburg