Das Landgericht Ravensburg hat am 12. Mai 2026 die Senec GmbH rechtskräftig verurteilt, weil ihr Stromspeichermodell SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt. Dadurch eröffnen sich für betroffene Eigentümer Ansprüche auf Ersatzlieferung, Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz. Mit dieser Entscheidung betont das Gericht die wachsende Herstellerhaftung für Brand- und Verpuffungsrisiken von NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz durch ein kostenfreies Online-Checkangebot der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
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Landgericht Ravensburg erklärt SENEC.Home V3 hybrid duo nicht verkehrsfähig
Das Landgericht Ravensburg urteilte am 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25), dass die Senec GmbH das Produktsicherheitsgesetz (§ 3 ProdSG) verletzt hat. Demnach sei der Stromspeicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh als nicht verkehrsfähig einzustufen, weil er erhebliche Gefahrenpotenziale aufweise und deshalb nicht in den Handel gebracht werden dürfe. Mit diesem Urteil bestätigte das Gericht direkt die Schadensersatzpflicht von Senec für mögliche Gesundheits- und Körperschäden infolge mangelhafter Sicherheit.
NCA-Zellen als Brandursache identifiziert: Bereits sechs dokumentierte Vorfälle insgesamt
Der Kläger verwendete in seinem Energiespeicher NCA-Zellen, die vom zuständigen Gericht als Auslöser mehrfacher Brände und Verpuffungen eingestuft wurden. Sechs dokumentierte Zwischenfälle reichen aus, um eine reale Gefährdung von Leib und Leben anzunehmen. Die statistische Häufigkeit eines schwerwiegenden Vorfalls liegt bei einem von 21.666 Speichern. Diese Kenngröße verdeutlicht die mangelnde Sicherheit der Batterieinstallation und zeigt eindringlich, weshalb eine Inbetriebnahme solcher Speicher im Hinblick auf Leben und Gesundheit nicht akzeptabel ist.
Senec schaltet bundesweit 66.000 Speicher per Fernabschaltung in Standby-Modus
Im März 2022 führte die Senec GmbH eine flächendeckende Fernabschaltung von rund 66.000 installierten Stromspeichern per Remote-Befehl durch und versetzte diese vorsorglich in einen sicheren Standby-Modus, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Die rückwirkend installierte Diagnosesoftware namens SmartGuard erwies sich vor Gericht als unzureichend, um bestehende technischen und sicherheitsrelevanten Defizite auszugleichen. Richter werteten die Kombination aus Abschaltung und Softwareimplementierung als eindeutiges Indiz dafür, dass künftige Maßnahmen umfassender technisch und juristisch überprüft werden müssen.
Landgericht Ravensburg stärkt Verbraucherschutz durch ProdSG und BGB-Regelung konkret
Das Landgericht Ravensburg begründet sein Urteil zunächst mit den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes in § 3 Absatz 1 und 2 sowie mit § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Richter bezeichnen das ProdSG als ein Schutzgesetz, das Herstellern konkrete Pflichten auferlegt. Dabei wird betont, dass selbst bekannte technische Risiken kein Argument für das Inverkehrbringen unsicherer Produkte darstellen dürfen. Endverbrauchern werden dadurch eindeutige, einklagbare Ansprüche eingeräumt, die ihren Schutz deutlich stärken.
SENEC.Home V3 hybrid duo Besitzer sichern sich jetzt Schadensersatzansprüche
Betroffene Anwender eines SENEC.Home V3 hybrid duo haben jetzt das Recht, gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies umfasst unterschiedliche Entschädigungsmöglichkeiten wie Erstattung des Kaufpreises, Kaufpreisminderung oder eine Ausgleichszahlung für Nutzungsausfälle. Darüber hinaus steht mit dem Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung. Die digitale Plattform vereinfacht den raschen und barrierearmen Zugang zu fachanwaltlicher Beratung. Betroffenen wird unverzügliche Unterstützung zugesichert.
Ravensburg-Urteil definiert nun strenge Standards für Produktsicherheit bei Energiespeichern
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet das Urteil des Landgerichts Ravensburg als Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Nach einer ersten Grundsatzentscheidung des Landgerichts Schweinfurt richtet Ravensburg nun den Fokus nicht mehr allein auf Sachmängel, sondern auf Sicherheitsrisiken mit potenzieller Lebensgefahr. Fachanwälte gehen davon aus, dass auch die Oberlandesgerichte diesem verbraucherfreundlichen Kurs folgen werden. Hersteller von Energiespeichern müssen sich deshalb auf verschärfte Kontrollen und erweiterte Haftungsregelungen einstellen.
Das Urteil definiert verbindliche Sicherheitsanforderungen für stationäre Batteriesysteme, erhöht die Herstellerhaftung bei Mängeln oder Risiken und eröffnet betroffenen Kunden weitreichende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Über den kostenlosen Senec-Online-Check erhalten Verbraucher unkomplizierten Zugang zu einer ersten juristischen Prüfung ihrer individuellen Ansprüche. Diese Entscheidung verdeutlicht der Branche, dass technische Fortschritte in der Energiespeichertechnik stets mit maximaler Betriebssicherheit einhergehen müssen und stärkt letztlich das Vertrauen der Nutzer in innovative, verlässliche, dauerhafte Speicherlösungen.

