EuGH-Urteil: Cyberopfer haben Anspruch auf Schadensersatz

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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.12.2023 (C?340/21) stellt einen Meilenstein für die Opfer von Cyberkriminalität dar. Der EuGH hat festgestellt, dass die bloße Sorge vor einem möglichen Missbrauch personenbezogener Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellen kann.

EuGH-Urteil gibt Opfern von Cyberkriminalität mehr Rechte

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt einen bedeutenden Wendepunkt zugunsten der Opfer von Cyberkriminalität dar. Es ermöglicht den Betroffenen nicht nur, immateriellen Schadensersatz zu fordern, sondern auch gerichtlich feststellen zu lassen, dass Unternehmen für alle Folgen eines Verstoßes gegen die DSGVO haftbar sind.

Bei dem besagten Urteil handelt es sich um einen bedeutsamen Wendepunkt im Bereich der Cyberkriminalität. Es wurde gefällt, nachdem das IT-System einer bulgarischen Behörde Opfer eines Cyberangriffs wurde und dabei personenbezogene Daten im Darknet veröffentlicht wurden. Dieser Vorfall bildet den Hintergrund für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hat somit direkte Auswirkungen auf den Schutz persönlicher Daten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat endlich eine lang umstrittene Frage geklärt: Opfer von Datenlecks haben nun einen eindeutigen Anspruch auf Entschädigung in Form eines immateriellen Schadens. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Wendepunkt zugunsten der Opfer von Cyberkriminalität und schafft Rechtssicherheit für zukünftige Fälle.

Die Verletzung des immateriellen Schadens besteht darin, dass sich die Betroffenen nach einem Cyberangriff in ständiger Angst vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten befinden. Dies kann dazu führen, dass unberechtigte Zahlungen von ihren Bankkonten abgebucht werden, wie es bereits bei den Opfern des Facebook-Datenlecks beobachtet wurde.

Gemäß dem Urteil des EuGH liegt die Beweislast bei dem Datenschutzverantwortlichen, um nachzuweisen, dass die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen angemessen waren. Dies bedeutet, dass Unternehmen nun verpflichtet sind, die Wirksamkeit ihrer Datenschutzmaßnahmen nachzuweisen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.

Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, technische Details zu ihrem IT-Sicherheitsstandard offenzulegen, anstatt sie aus Geheimhaltungsgründen zurückzuhalten. Dadurch wird Transparenz geschaffen und die Verantwortung der Datenschutzverantwortlichen deutlich erhöht.

Die Kanzlei CLLB, die sich auf den Schutz von Internetkriminalität-Opfern spezialisiert hat und Bankkunden dabei unterstützt, unautorisierte Abbuchungen rückgängig zu machen, rät betroffenen Personen, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Interessen zu wahren.

Durch die Einreichung einer Klage kann eine gerichtliche Feststellung erreicht werden, die besagt, dass der für den Datenschutz Verantwortliche auch für alle künftigen Folgen des Datenlecks haftbar ist. Dies schafft Rechtssicherheit und ermöglicht den Betroffenen, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Die bahnbrechende Entscheidung des EuGH wird zweifellos eine positive Auswirkung auf laufende Verfahren haben, insbesondere solche gegen Unternehmen wie Meta (Facebook) oder Scalable. Sie wird Verbraucher ermutigen, ihre Rechte vor Gericht einzufordern und somit den Schutz ihrer persönlichen Daten zu stärken.

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