EuGH-Urteile: Unternehmen haften für Datenschutzverletzungen und Schadenersatzansprüche

0

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Monaten eine Reihe von Urteilen gefällt, die das Haftungsrisiko für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen deutlich erhöht haben. Diese Entscheidungen haben gezeigt, dass selbst geringfügige Verletzungen des Datenschutzes zu Schadenersatzansprüchen führen können, und auch die bloße Möglichkeit eines Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

EuGH: Schadenersatz bei Datenschutzverletzung auch für emotionale Beeinträchtigungen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bereits „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ durch Datenschutzverletzungen zu Schadenersatzansprüchen führen können. Selbst die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu finanziellen Entschädigungen führen.

Angesichts der steigenden Risiken von Datenschutzverletzungen wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich durch eine Cyberversicherung gegen Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzusichern. Allerdings gestaltet sich der Versicherungsmarkt zunehmend schwierig. In dieser Situation steht die acant.service GmbH als Fach-Versicherungsmakler bereit, um Unternehmen bei der Auswahl des individuell passenden Versicherungsschutzes zu unterstützen.

Der EuGH verschärft Haftung für Datenschutzverstöße – bemerkenswerte Entscheidungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Monaten mehrere Urteile zur Haftung bei Datenschutzverstößen gefällt. Diese Entscheidungen sind von besonderer Bedeutung, da sie zeigen, dass bereits kleine Schäden oder sogar die Befürchtung eines Missbrauchs zu Schadenersatzansprüchen führen können.

  • Selbst geringfügige Schäden können zu Schadenersatzansprüchen führen, beispielsweise vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen aufgrund von Datenmissbrauch
  • Der EuGH hat festgestellt, dass ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht automatisch auf unzureichende Datenschutzmaßnahmen hinweist. Das betroffene Unternehmen muss jedoch nachweisen, dass es keinerlei Verantwortung für den Vorfall trägt. Zudem kann allein die Befürchtung eines Missbrauchs zu einem immateriellen Schaden führen, der zu Schadenersatz berechtigt ist
  • Unternehmen können für den Missbrauch von personenbezogenen Daten haftbar gemacht werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Entschädigung, die sie zahlen müssen, hängt jedoch nicht vom Grad des Verschuldens ab. Selbst bei nur geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungszahlungen leisten müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden für die Betroffenen führt
  • Der Diebstahl von Daten, die es ermöglichen, Personen zu identifizieren, kann zu immateriellem Schaden führen und Schadenersatzforderungen begründen, selbst wenn die gestohlenen Daten nicht zur Identitätsdiebstahl genutzt werden (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)

Unternehmen sollten Datenschutzverletzungen mit Versicherungsschutz absichern

Die steigende Bedrohung datenschutzrechtlicher Haftung stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Um diese Risiken zu minimieren, ist es von entscheidender Bedeutung, neben einer soliden IT-Sicherheitsstrategie und Datenschutzmaßnahmen auch den Abschluss einer passenden Versicherung in Erwägung zu ziehen.

Cyberversicherungen bieten Unternehmen einen finanziellen Schutz vor den Folgen von Datenschutzverletzungen. Im Falle eines erfolgreichen Hackerangriffs übernimmt die Versicherungspolice normalerweise die Schadenersatzpflichten gemäß der DSGVO. Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung wiederum schützt das Unternehmen vor ruinösen Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust.

Schwieriger Markt für Cyberversicherungen: Auflagen und verschlechterte Versicherungsbedingungen

Aufgrund der zunehmenden Anzahl erfolgreicher Cyberangriffe auf Unternehmen ist der Markt für Cyberversicherungen in den letzten Jahren erheblich schwieriger geworden. Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung, indem sie umfangreichere Auflagen und Prüfungen für den Abschluss von Policen einführen. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was es für Unternehmen schwieriger macht, individuell passende Versicherungspolicen zu finden oder auszuhandeln.

Um den optimalen Schutz vor den finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen zu gewährleisten, ist es entscheidend, die Unterstützung und Beratung eines Fachmaklers für Cyberversicherungen in Anspruch zu nehmen. Die acant.service GmbH, ein erfahrener Anbieter mit über zehn Jahren Marktkenntnis, bietet direkte Kontakte zu einschlägigen Versicherern und kann individuelle Lösungen für den Cyberversicherungsschutz in einem herausfordernden Markt bieten.

EuGH-Urteile verschärfen Haftungsrisiko für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat in den letzten Monaten die rechtliche Verantwortung von Unternehmen für Datenschutzverletzungen erheblich erhöht. Um sich vor möglichen Schadenersatzklagen zu schützen, können Unternehmen auf Cyberversicherungen und betriebliche Rechtsschutzversicherungen zurückgreifen. Die acant.service GmbH steht als erfahrener Fachmakler zur Verfügung, um maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu finden und Unternehmen bestmöglich vor den finanziellen Auswirkungen von Datenschutzverletzungen zu schützen.

Lassen Sie eine Antwort hier