NEAPCO Deutschland hat beim Amtsgericht Aachen Eigenverwaltung beantragt, um den Standort Düren und das dortige technische Know-how unter geordneten Bedingungen zu bewahren. Dr. Claus-Peter Kruth von AndresPartner ist als vorläufiger Sachwalter eingesetzt. Die Lohnansprüche und Gehälter der rund 500 Mitarbeiter werden durch Insolvenzgeld bis August 2025 abgesichert. Der bestehende Auftragsfertigungsvertrag gilt bis Dezember 2025. Ziel ist dauerhafte Stabilisierung des Konzerns.
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NEAPCO Deutschland stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Aachen
Die Geschäftsführung hat nach umfassender Analyse sämtlicher kurzfristiger und mittelfristiger Planungsoptionen einstimmig den Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungs-Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Aachen eingereicht. Das Gericht folgte dem Gesuch und bestellte Dr. Claus-Peter Kruth von AndresPartner als vorläufigen Sachwalter. Ziel dieses Verfahrens ist es, den Fortbestand der Unternehmensaktivitäten geordnet zu sichern, finanzielle Belastungen zu reduzieren und zusätzliche Freiräume für geplante Strukturanpassungen und Optimierungsmaßnahmen zu schaffen. Die Maßnahme fördert Stabilität und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
US-Mutter kündigt Auftragsfertigungsvertrag, droht erhebliche Belastung für Dürener Standort
Vor etwa einer Woche teilte die amerikanische Muttergesellschaft mit, dass der im Jahr 2020 abgeschlossene Vertrag über Auftragsfertigung nicht um fünf weitere Jahre verlängert wird. Dieser Kontrakt verantwortet einen erheblichen Teil der Produktionsauslastung am Standort, sodass der Wegfall der Folgevereinbarung zu einer signifikanten finanziellen Belastung führt. Die Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf Kosteneffizienz und Planbarkeit aus und erfordert kurzfristige Anpassungen in der Produktions- und Ressourcenplanung zur Sicherung des Betriebs dauerhaft.
NEAPCO-Standorte in Europa, Asien und Nordamerika bleiben vollständig unberührt
Die übrigen Tochtergesellschaften und Produktionsstandorte der NEAPCO Gruppe in Europa, Asien und Nordamerika bleiben von dem Insolvenzverfahren unberührt. Für diese Einheiten wurden keinerlei Anträge zur Eröffnung eines Verfahrens gestellt. Damit ist sichergestellt, dass ihre Fertigungsprozesse und Serviceangebote ohne Einschränkungen fortgeführt werden können. Bestehende Lieferverpflichtungen sowie Kunden- und Partnerbeziehungen werden wie gewohnt aufrechterhalten, was die Stabilität der internationalen Geschäftstätigkeit nachhaltig gewährleistet. Die betroffenen Standorte können darauf vertrauen, dass interne Abläufe abgesichert sind.
Eigenverwaltung sichert Know-how, Standort langfristig, betonen Liermann sowie Kebekus
Mit der Entscheidung, das Verfahren in Eigenverwaltung aufzunehmen, schaffen wir optimale Voraussetzungen, um das vorhandene Fachwissen zu bewahren und den Standort nachhaltig zu sichern. Dabei fokussieren wir uns auf diejenigen Unternehmensbereiche, die weiterhin wirtschaftlich tragfähig sind oder das Potenzial dazu haben. Unterstützt werden wir von Frank Lamberty sowie Dr. Frank Kebekus, deren Expertise im Bereich Restrukturierung maßgeblich dazu beiträgt, die Zukunftsfähigkeit präzise zu gestalten und umzusetzen und Arbeitsplätze effektiv schützen.
Insolvenzgeld sichert Gehälter aller Dürener Mitarbeiter bis August 2025
Durch die Beantragung des Insolvenzgeldes sind die Lohn- und Gehaltszahlungen der etwa 500 Beschäftigten am Dürener Standort von Juli 2024 bis einschließlich August 2025 staatlich abgesichert. Parallel dazu läuft der bis Dezember 2025 datierte Auftragsfertigungsvertrag planmäßig weiter, was eine verlässliche Personal-, Ressourcen- und Produktionsplanung ermöglicht. Damit schafft NEAPCO Deutschland eine stabile Grundlage für das laufende Geschäft, entlastet das Unternehmen von kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsrisiken und garantiert operative Sicherheit.
NEAPCO Deutschland produziert Kardanwellen, Halbwellen und Druckgussteile seit 1968
Die NEAPCO Europe GmbH, im Markt als NEAPCO Deutschland geführt, unterhält seit 1968 einen bedeutenden Fertigungsstandort in Düren. Dort entstehen Kardanwellen, Halbwellen, Druckgusserzeugnisse und Differentiale, die Fahrzeuge führender Automobilhersteller antreiben. Zusätzlich arbeitet NEAPCO als Auftragsfertiger für elektrische Zustellfahrzeuge, vormals StreetScooter, in Kooperation mit e.Volution (ehemals B-ON). Diese strategische Partnerschaft sichert Know-how-Transfer, stärkt Innovationskraft und verschafft dem Standort langfristig Planungssicherheit. Diese Kooperation ebnet den Weg für gezielte Investitionen in Elektromobilität maßgeblich.
NEAPCO Deutschland beendet Antriebswellen-Geschäft trotz intensivem Wettbewerbsdruck, fokussiert E-Mobilität
NEAPCO Deutschland war im traditionellen Geschäftsbereich für Antriebs- und Halbwellen seit geraumer Zeit einem intensiven Preisdruck und steigender Wettbewerbsintensität ausgesetzt. Aufgrund der anhaltenden Marktveränderungen und Margenerosion wurde beschlossen, das segmentorientierte Portfolio im kommenden Geschäftsjahr zu verlassen. Parallel dazu verursachte die konsequente Ausrichtung auf Elektromobilität den Wegfall mehrerer etablierter Kundenbeziehungen, was die Profitabilität zusätzlich belastete und erforderte, das bestehende Geschäftsmodell zu überdenken. Hinzu wurden Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen als zentrale Ziele identifiziert.
NEAPCO nutzt Eigenverwaltung zur Stabilisierung rund 80 Millionen Euro
In den vergangenen Jahren konnte NEAPCO Deutschland einen Jahresumsatz von etwa 80 Millionen Euro erzielen. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung verfolgt das Unternehmen das Ziel, finanzielle Stabilität herzustellen, indem Liquidität gesichert und Verbindlichkeiten restrukturiert werden. Dadurch wird eine solide Basis geschaffen, um notwendigen Umbau des Geschäftsmodells schrittweise umzusetzen. Die Maßnahme eröffnet Raum für strategische Neuausrichtungen, gewährleistet Planungssicherheit für alle Beteiligten und stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und künftige Investitionen.
Eigenverwaltung sichert Fortführungskurs, Arbeitsplätze, Know-how und nachhaltige strategische Zukunft
Durch die Eigenverwaltung kann NEAPCO Deutschland den Fortführungsprozess strukturiert gestalten und die unternehmensinterne Entscheidungsbefugnis weitgehend wahren. Arbeitsplätze und das wertvolle technische Know-how bleiben erhalten, während Mitarbeiter und Partner dank vorher definierter Abläufe und Insolvenzgeld bis August 2025 klare Planungssicherheit genießen. Zugleich entsteht der notwendige Handlungsspielraum, um die strategische Neuausrichtung hin zur Elektromobilität aktiv voranzutreiben. Auf dieser Basis lässt sich nachhaltiges und dauerhaftes Wachstum sichern und gezielt in zukunftsweisende künftige Investitionen investieren.