Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die regionalen Rechtsanwaltskammern haben anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern vor einer geplanten Lockerung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewarnt. Sie befürchten, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Institutionen die freie und unabhängige Rechtsberatung einschränken, weil sie Kostendruck erzeugen und dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten weniger Schutz gegen unbegründete Ablehnungen von Deckungszusagen, sodass willkürliche Kostenverweigerungen ohne ausreichende Rechtsmittel möglich würden. Diese Entwicklung gefährdet das Mandantenschutzsystem nachhaltig, strukturell gravierend.
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BRAK kritisiert RDG-Änderung auf 96. JuMiKo und fordert Ablehnung
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußerte in ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern scharfe Kritik an dem dort vorgelegten Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie warnt, dass der Entwurf die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit und Freiheit der anwaltlichen Beratung gefährdet. Gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern verlangt die BRAK eine vollständige Ablehnung auf Bundesebene, um Mandantinnen und Mandanten auch künftig eine professionelle, neutrale und risikofreie Rechtsberatung zu sichern.
Rechtsschutzversicherer priorisieren Rendite und schneiden Mandanteninteressen bei jeder Beratung
Rechtsschutzversicherungen verfolgen vorrangig wirtschaftliche Ziele, indem sie Kosten minimieren und Gewinne maximieren. Diese Profitorientierung steht im Widerspruch zur mandantenorientierten Rechtsberatung, die Interessen und Bedürfnisse der Klientenschaft in den Mittelpunkt stellt. Würde eine Versicherung eigenständig juristische Dienstleistungen erbringen, entstünden unausweichlich Interessenkonflikte. Betroffene Verbraucher würden solcherlei Zielkonflikte weder erkennen noch verstehen, da Versicherer ihrer Informationspflicht nicht nachkommen und wirtschaftliche Motive verschleiern könnten. Zudem fehlt eine unabhängige Prüfung von Kostenentscheidungen. Somit bleibt Gefahr.
Versicherer verweigern häufig Deckungszusagen, erst durch Anwalt Kostenübernahme erzwungen
Anwältinnen und Anwälte berichten aus ihrem Berufsalltag häufig von Situationen, in denen Rechtsschutzversicherer anfänglich zugesicherte Deckungszusagen ablehnen. Erst durch konsequentes juristisches Eingreifen und die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gelingt es, die eigentlich geschuldete Kostenübernahme zu erzwingen. Würden Versicherungsunternehmen ohne juristische Experten rechtsberatende Tätigkeiten übernehmen, bestünde für Mandantinnen und Mandanten weder transparenter Zugang zu Schutzmechanismen noch ausreichender Schutz vor willkürlicher Leistungsverweigerung durch wirtschaftlich motivierte Interessen insbesondere bei schwierigen Rechtsstreitigkeiten mit hohem Kostenrisiko.
Bayerns Vorstoß ignoriert berufsrechtliche Pflichten für neutrale unabhängige Beratung
Diese Formulierung betont, dass der bayerische Vorschlag die essenzielle Bedeutung der berufsrechtlichen Pflichten für die Gewährleistung von Beratungsqualität, neutraler Haltung und uneingeschränkter Unabhängigkeit verkennt. Nur zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen strengen standesrechtlichen Vorgaben und Haftungsregelungen, die sie verpflichten, bei ihrer Tätigkeit konsequent Mandanteninteressen über wirtschaftliche Eigeninteressen zu stellen und eine professionelle, unparteiische Beratung zu bieten. Sie dienen damit dem Verbraucherschutz und sichern Vertrauen in das Rechtssystem, indem sie klare Verantwortungsträger
Wessels nennt Gesetzesvorstoß Geschenk an Versicherer zulasten Mandanten unverantwortlich
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Wessels, kritisiert das bayerische Vorhaben als vorteilhaft für Rechtsschutzversicherer und schädlich für Mandantinnen und Mandanten. Er bezeichnet die organisatorische Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung als reine Symbolpolitik, die den Interessenkonflikt nicht auflöst. Versicherer würden ihre wirtschaftlichen Ziele stets über die Mandanteninteressen stellen, wodurch das Prinzip der freien und unabhängigen Rechtsberatung untergraben werde und der Verbraucherschutz massiv leiden würde.
BRAK und Landesrechtsanwaltskammern bewahren nachdrücklich unabhängige Rechtsberatung und Verbraucherschutz
Der entschlossene Einsatz der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern verhindert wirksam das Eindringen gewinnorientierter Anbieter in den Bereich der unabhängigen Rechtsberatung und sichert nachhaltig die Unabhängigkeit und freie Berufsausübung zum Schutz der Mandanten. Mandantinnen und Mandanten profitieren dadurch von verbindlichen Leitlinien, transparenten Prozessen und fachlicher Neutralität ohne wirtschaftliche Einflussnahme der Versicherungsbranche. Systematische Sicherungsmechanismen verhindern willkürliche Kostenverweigerung und stärken das Verbrauchervertrauen. Berücksichtigte berufsrechtliche Regeln gewährleisten eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität und garantieren schutzwürdige Verbraucherrechte kontinuierlich.

