Im Rahmen der 5. Auflage der RVR hat der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland umgesetzt. Die Änderungen wurden am 12. Oktober 2023 beschlossen und sind seit dem 01. Dezember 2023 gültig. Die aktualisierte RVR enthält somit neue Regelungen und Empfehlungen für die Verwendung von fotooptischen Messgeräten im Rohholzhandel.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Integration der fotooptischen Vermessung in den Rohholzhandel beschlossen
Prof. Tobias Cremer, Vorsitzender des StA RVR, betont, dass die Entscheidung, fotooptische Messgeräte in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel aufzunehmen, den aktuellen Bedürfnissen der Branche gerecht wird. Die zunehmende Verwendung dieser Messgeräte in Deutschland erforderte eine Anpassung der Regelungen, um genaue und zuverlässige Messergebnisse zu gewährleisten.
Die Zusammenarbeit der Branchenpartner zeichnet sich durch große Sachlichkeit und eine hohe Bereitschaft zur Kompromissfindung aus. Dies hat es ermöglicht, die Details der gemeinsamen Regelungen für die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland auf eine ausgewogene und faire Weise zu gestalten.
Zulassung der fotooptischen Vermessung in der RVR eingeschränkt
Die Zulassung der fotooptischen Vermessung für Abrechnungszwecke in der RVR ist gesetzlich auf die Verwendung von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen beschränkt. Dadurch wird sichergestellt, dass nur verlässliche und genaue Messergebnisse für die Abrechnung verwendet werden.
Aktualisierte Maßeinheiten ermöglichen fotooptische Vermessung von Stammholz-Abschnitten
In der aktualisierten Übersicht der empfohlenen Maßeinheiten im Rohholzhandel wurde die Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ (Rm m.R.) auf alle Rohholzsortimente erweitert. Dadurch können nun auch Stammholz-Abschnitte mittels fotooptischer Vermessung vermessen werden. Diese Neuerung ermöglicht eine präzisere Bestimmung des Volumens und erleichtert die Abrechnung im Rohholzhandel.
In der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel wurde die Priorisierung der Messverfahren festgelegt, wobei die Werksvermessung an erster Stelle steht. Diese Entscheidung spiegelt das große Interesse der Rohholzanbieter wider, das etablierte Verfahren zur Ermittlung des abrechnungsrelevanten Volumens beizubehalten. Durch diese Priorisierung wird sichergestellt, dass die Werksvermessung als bevorzugtes Verfahren angewendet wird und somit eine präzise und zuverlässige Messung gewährleistet ist.
Vermessung der Polterrückseite als Standard für verlässliche Ergebnisse
Um genaue und zuverlässige Messergebnisse zu erzielen, wurde die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen. Falls die fotooptische Vermessung nicht möglich ist, kann alternativ das Sektionsraummaßverfahren genutzt werden. Durch diese Vorgaben wird sichergestellt, dass mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite eines Holzpolters berücksichtigt werden und somit genauere Messungen ermöglicht werden.
Um eine präzise Vermessung von Holzpoltern zu gewährleisten, wurde die Bedeutung der Rückseitenvermessung erneut betont. Dadurch können mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters berücksichtigt werden.
Einigung auf Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. bei fotooptischer Vermessung
Um einen effizienten Ablauf im Rohholzhandel sicherzustellen, wird empfohlen, dass die fotooptische Vermessung von Holzpoltern erst ab einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. durchgeführt wird. Dadurch können logistische Herausforderungen vermieden werden, die bei der Vermessung kleinerer Polter auftreten können.
Ausschluss der fotooptischen Vermessung bei Laubindustrieholz aufgrund von Unsicherheiten
Die Anwendung der fotooptischen Vermessung wurde für Laubindustrieholz ausgeschlossen, da die Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter schwierig einzuschätzen sind. Dadurch entstehen große Unsicherheiten bei der Berechnung des endgültigen Abrechnungsmaßes aus dem Brutto-Raummaß. Es besteht das Risiko von Fehlern und Ungenauigkeiten, weshalb andere Messverfahren für eine präzisere Vermessung bevorzugt werden.
Ein spezialisiertes Arbeitsgremium wurde ins Leben gerufen, um die Herausforderungen bei der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz zu untersuchen. Das Gremium wird eng mit Experten aus der Forst- und Holzbranche zusammenarbeiten, um mögliche Lösungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind weitere wissenschaftliche Untersuchungen geplant, um ein umfassendes Verständnis für die Problematik zu entwickeln und fundierte Empfehlungen für den Umgang mit Laubindustrieholz im Rohholzhandel zu geben.
Plattform Forst & Holz setzt aktualisierte RVR in Kraft
Die Plattform Forst & Holz hat die angekündigten Änderungen in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel genehmigt. Die aktualisierte 5. Auflage der RVR tritt ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft. Um die aktualisierte Version einzusehen, können Interessierte die RVR-Webseite besuchen und die entsprechenden Dokumente im Downloadbereich herunterladen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, die aktualisierte RVR in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abzurufen.
Effizienter Rohholzhandel dank Integration der fotooptischen Vermessung
Die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel ermöglicht eine präzise und zuverlässige Bestimmung des Holzvolumens. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen werden verlässliche Ergebnisse erzielt, die eine transparente und faire Abrechnung gewährleisten.
Durch die Erweiterung der Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ auf alle Rohholzsortimente wird eine genaue Vermessung von Stammholz-Abschnitten ermöglicht. Dadurch können mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters präzise berücksichtigt werden.
Die Festlegung einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. ermöglicht eine effiziente logistische Abwicklung im Rohholzhandel. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Polter mit ausreichendem Volumen vermessen und gehandelt werden. Gleichzeitig werden mögliche Unsicherheiten vermieden, indem die fotooptische Vermessung von Laubindustrieholz ausgeschlossen wird. Dies liegt daran, dass die Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter bei Laubindustrieholz schwer einzuschätzen sind und zu ungenauen Messergebnissen führen könnten. Die Festlegung der Mindestpoltergröße und der Ausschluss bestimmter Holzsortimente tragen somit zur Transparenz und Genauigkeit im Rohholzhandel bei.
Die Integration der fotooptischen Vermessung in den Rohholzhandel ermöglicht eine präzise und zuverlässige Erfassung des Holzvolumens. Dadurch wird der Handel effizienter, da Abrechnungen auf der Grundlage genauer Messungen erfolgen können. Gleichzeitig wird die Transparenz erhöht, da potenzielle Unterschiede zwischen den verschiedenen Messverfahren minimiert werden. Dies führt zu einer gerechteren und vertrauenswürdigeren Abwicklung des Rohholzhandels.