Google Einträge löschen: Rufschäden vermeiden

0

Das Netz vergisst nichts. Oder doch? Wie und wann sich Google-Einträge löschen lassen und was zu tun ist, wenn der Internet-Riese nicht reagiert.

Inmitten der Fake-News, Medien-Massen und des Vergessens: Google-Einträge löschen

Heutzutage kann jeder nach Lust und Laune Informationen suchen, produzieren und verbreiten. Schirmherr dafür ist die Suchmaschine, die als erstes auftaucht, wenn viele von uns das Internetfenster öffnen: Google. — Was aber, wenn Falschmeldungen auftauchen oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden?

“Die Würde des Menschen ist unantastbar.” (Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz)
Man könnte meinen, dass das Grundgesetz in Deutschland durchaus den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Medienrecht inspiriert haben könnte. Denn am 14. Mai 2014 bestärkte der EuGH das “Recht auf Vergessenwerden”. Das ist eine Verordnung, nach der jeder das Recht darauf hat, personenbezogene Daten in der digitalen Welt nach einem unbestimmten Zeitraum löschen zu lassen. Allerdings nur, wenn diese Daten nicht mehr von öffentlicher Bedeutung sind, die Privatperson aber negativ belasten.

Video: Verlaufsdaten bei Google löschen | Privatssphäre

Google-Einträge löschen: Antragsteller

Die eigentlichen Google-Einträge löschen kann nur die Firma selbst. Was aber jeder stellen kann, ist ein Antrag auf Löschung. Das Formular dazu kann man auf der Google-Support-Seite herunterladen. Google fragt dann nach dem Link, der zu löschen ist und allgemeine Daten zur Person.

Im Formular anzugeben sind:

  • Ort des zu löschenden Beitrags (Auswahl: Google-Websuche)
  • Grund des zu löschenden Beitrags (Auswahl: Ich möchte gemäß den europäischen
  • Datenschutzgesetzen bezüglich des „Rechts auf Vergessen“ einen Antrag auf Entfernung von Informationen einreichen)
  • Name und Wohnsitz
  • Email (über die Google auf einen für Rückfragen zurückkommen kann)
  • Identitätsbeleg (zum Beispiel eine Kopie der Krankenversichertenkarte; Personalausweiskopien und ähnliches sind allgemein verboten)

Google-Einträge löschen: Mögliche Reaktionen des Riesen

  1. Rückfragen
    Möglich ist, dass Google auf den Antragsteller, der Links entfernen will, zurückkommt und weitere Fragen zum Fall hat. Jede Entscheidung Googles zum Einträge löschen ist nämlich individuell und wird situationsabhängig behandelt.
  2. Der Link wird gelöscht
    Das wäre wohl die erfreulichste Reaktion. In manchen Situationen kommt das auch mal vor, jedoch sollte man sich im Medienrecht immer auf einen längeren Prozess einstellen.
  3. Keine Reaktion
    Es mag frustrierend klingen, doch in vielen Fällen kommt von Google keine direkte Reaktion auf die Link-Löschung, sondern nur eine standardisierte Email, die bestätigt, dass die Anfrage eingegangen ist. Dann heißt es: Alternativen suchen…

Google-Einträge löschen: Rechtswege zum gleichen Ziel

Hilfe vom Rechtsanwalt. Kommt von Google zunächst keine Reaktion, sollte man Rat bei einem Fachanwalt für Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht suchen. Mit standardisierten Eingangs-Email erhält man zudem eine Vorgangsnummer, die der Anwalt als Referenznummer nutzen kann. Dann kann er ein juristisch gültiges Dokument an Google schicken, in dem er den Fall mit Hintergrund-Informationen und rechtskräftigen Verweisen unterfüttert.

Hilfe vom Datenschutzbeauftragten. In Deutschland hat man außerdem den Vorteil, den Fall von einem Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen. Allerdings dauert das meist länger, da die einzelnen Fälle chronologisch bearbeitet werden, nach dem Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. — Und es kommen täglich etliche Fälle zum bearbeiten, die nach gleicher Bedeutung und Priorität behandelt werden. Bis der Datenschutzbeauftragte also seine Meinung abgibt, können gerne mal mehrere Wochen verstreichen.

 Kommt von Google zunächst keine Reaktion, sollte man Rat bei einem Fachanwalt für Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht suchen. (#02)

Kommt von Google zunächst keine Reaktion, sollte man Rat bei einem Fachanwalt für Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht suchen. (#02)

Groß und machtlos? Google. (Einträge löschen)

Google ist laut des britischen Marktforschungsinstitutes Millward Brown auf Platz 1 der “wertvollsten Marken der Welt”, und das seit 2007 fast durchgängig. „Mit knapp 80 Prozent aller im März ausgeführten Suchanfragen ist Google die führende Webseite für Suchanfragen in Europa”, sagt Jack Flanagan, stellvertretender Vorsitzender des Recherche-Zentrums comScore.

Größe = Macht könnte man meinen. Wenn es aber um’s Einträge entfernen geht, ist Google praktisch machtlos. Was im Endeffekt gelöscht wird, sind die Links zu den Seiten, auf denen der entsprechende Inhalt zu finden ist. Wirklich verschwinden kann also nichts. Google selbst empfiehlt Alternativen…

Google-Einträge löschen: Die Wurzel des Problems

Man könnte sich Google als Baum vorstellen, von dem zig Äste und Wurzeln abgehen. Die Blätter seien die externen Internetseiten. Sie sind zwar mit Google verbunden, existieren aber eigentlich außerhalb des Baumstammes und können bei jedem Windstoß weggefegt werden.

Wenn man nun ein schädliches Ergebnis bei Google findet, sollte man sich zu allererst mit dem eigentlichen Webseiten-Betreiber in Verbindung setzen und ihn bitten, den Inhalt zu löschen oder zu ändern. Erst wenn von der Webseite entweder keine Bereitschaft oder gar keine Reaktion ausgeht, ist der nächste Schritt Google, Anwalt und schließlich — wenn immer noch nicht kooperiert wird — das Gericht.

Hinweis: Wie beim Gericht auch, bittet Google darum, stets richtige Tatsachen anzugeben. Passieren während der Antragstellung kleinere Fehler, können die aber im Nachhinein korrigiert und aufgenommen werden.

Seit des EuGH-Urteils 2014 gingen allein im ersten halben Jahr mehr als 149.000 Löschanträge ein, von denen etwa die Hälfte entfernt worden sind. (#01)

Seit des EuGH-Urteils 2014 gingen allein im ersten halben Jahr mehr als 149.000 Löschanträge ein, von denen etwa die Hälfte entfernt worden sind. (#01)

Google-Einträge löschen: Effektivität abhängig vom Wohnsitz

Seit des EuGH-Urteils 2014 gingen allein im ersten halben Jahr mehr als 149.000 Löschanträge ein, von denen etwa die Hälfte entfernt worden sind. In Deutschland waren es sogar mehr als 50 Prozent der gestellten Anträge.

Die Informationen werden aber lediglich von europäischen Google-Servern gelöscht. Genau gilt das für die 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein. Weltweit auf google.com-Servern verschwinden die Einträge nur dann, wenn man von einem Server des Landes zugreift, aus dem der Löschantrag stammt.

“Wir versuchen jetzt europäischer zu sein”, sagte Google-Gründer Larry Page in einem Interview mit der Financial Times. Er fürchte aber auch, dass “Regierungen, die nicht so weit und fortgeschritten sind wie Europa” dieses Formular für Online-Zensur missbrauchen könnten. Zuspruch bekam er dafür von Wikipedia-Gründer Jimmy Wales.

Google-Einträge löschen: Ursprung Spanien

Seinen Anfang nahm das EuGH-Urteil in Spanien. Mario Costeja Gonzáles hatte bei der spanischen Agentur für Datenschutz (aepd) Beschwerde eingereicht. Grund war ein Artikel der Zeitung La Vanguardia, die ihn mit einer Immobilien-Pfändung von 1998 in Verbindung brachte, während seine Schulden längst beglichen worden seien. Der Artikel beeinträchtigte seine Beschäftigung erheblich, obwohl er selbst seinen Namen ändern ließ.

Nachdem sich sowohl die Tageszeitung als auch Google weigerten, die Einträge zu löschen, klagte die Agentur bei Google, der daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof zog — und bekanntlich verlor. Gonzáles hatte Erfolg und gilt für viele, vor allem international, als Held für Datenschutz und Persönlichkeitsrecht.

Video: Google Chrome: Browser-Verlauf endgültig löschen – auch auf dem Google-Server

Google-Einträge löschen: Generationen-Sache?

Was oft unterschätzt wird, ist die tatsächliche Wirkung der Internetpräsenz. “Heute ahnt die neue Generation X und Z noch gar nicht, welchen Einfluss ein einfacher Facebookpost auf ihre Zukunft haben kann”, sagt Michelle Holzbein, die als sogenannter Tech-Scout Jugendliche auf die Chancen und Risiken des Webs und der Computer vorbereitet.

Aus einer auf Xing veröffentlichten Umfrage ging hervor, dass etwa die Hälfte der befragten Arbeitgeber die Bewerber im Voraus googlen und online recherchieren. Etwa 47 Prozent würden dabei gerne auf LinkedIn zurückgreifen, knapp 50 Prozent würden die Facebook-Profile checken, ehe sie jemanden zum Vorstellungsgespräch einluden.

“Partyfotos und Dokumentationen von ‘Trink-Triaden’ können da schon mal den Traumjob platzen lassen”, warnt Holzbein. Man stelle sich Facebook wie ein riesiges öffentliches Fußballstadion vor, erklärt sie weiter, da würde man auch nicht peinliche Videos auf der Leinwand sehen wollen. Ihre Regel: Erst denken, dann posten!


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Benny Marty  #01: Denys Prykhodov -#02: Billion Photos

Lassen Sie eine Antwort hier