Hocheffiziente Infrarotheizungen: Die Hallenheizungs-Technik der ersten Wahl

0

Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und bleiben auch nach Inkrafttreten des GEG die beste Wahl für Industriehallen. Der Gesetzgeber hat großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen, um den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 zu ermöglichen. Mit ihrer Flexibilität und der Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen, tragen sie zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei.

Hocheffiziente Infrarotheizungen bleiben beste Wahl für Hallenheizung

  • Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen sind aufgrund ihrer innovativen Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme die beste Wahl für Hallenheizungen, da sie alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen
  • Das klimaneutrale Heizen wird schrittweise umgesetzt, mit großzügigen Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatischen Regelungen im GEG
  • Im Rahmen des GEG haben Sie bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) die Möglichkeit, Ihre Bestandsanlage kostengünstig zu sanieren und auf energiesparende Infrarottechnik umzurüsten, ohne zusätzliche Auflagen beachten zu müssen

Das GEG: Zentraler Baustein für die deutsche Wärmewende

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und ersetzt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen und ist ein wichtiger Baustein der deutschen Wärmewende. Das Ziel des GEG ist es, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren.

Neue Anforderungen des GEG: Klimafreundliche Heizung mit erneuerbaren Energien

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik fest, um den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz zu verbessern. Es wird ein schrittweiser Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung angestrebt, mit dem Ziel, bis 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich zu beenden und Klimaneutralität zu erreichen.

Das neue GEG: Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gewerbe- und Industriehallen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auf nahezu alle beheizten oder klimatisierten Gebäude anwendbar, einschließlich Gewerbe- und Industriehallen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an diese Gebäude und schreibt vor, dass sie schrittweise auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umstellen sollen. Es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.

der Überschrift:

Das grundsätzliche Ziel, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wird durch unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude umgesetzt. Neubauten in Neubaugebieten müssen ab dem 01.01.2024 diese Anforderungen erfüllen. Für alle anderen Gebäude gelten folgende Fristen: bis zum 30.06.2026 für Bestandsgebäude in Großstädten und bis zum 30.06.2028 für Bestandsgebäude in kleineren Städten. Diese Übergangsfristen sollen einen schrittweisen Umstieg auf klimafreundliche Heizungstechnologien ermöglichen.

  • Ab Juni 2026 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten bestimmte Anforderungen erfüllen
  • Bis Juni 2028 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Anforderungen erfüllen

Heizungsanlagen, die bereits seit 30 Jahren oder länger in Betrieb sind oder bestimmte Kriterien erfüllen, werden von den neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht betroffen sein. Dies bietet Bestandshaltern eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung ihrer aktuellen Heizungssysteme.

Bestehende Gas- und Ölheizungen: Weiterbetrieb trotz neuem GEG erlaubt

Nach Inkrafttreten des neuen GEG können bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin betrieben und im Falle einer Havarierepariert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in Härtefällen von der Verpflichtung zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit zu werden.

Neue Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude in Planung

Die Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude sind derzeit noch nicht endgültig festgelegt, da sie noch im Parlament abgestimmt werden müssen. Es ist jedoch geplant, dass es eine Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude geben wird. Die genauen Förderungen für Nichtwohngebäude stehen noch nicht fest und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Flexibilität und Effizienz: Hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme ohne erneuerbare Energien

Hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus können auch nach 2026 (bzw. 2028) ohne den Einsatz erneuerbarer Energien betrieben werden, wenn sie eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über ein Jahr nachweisen können. Diese hocheffizienten Infrarotheizungen erfüllen somit weiterhin alle Anforderungen an den energieeffizienten Betrieb von Industriehallen und tragen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei.

Im Hallenneubau gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erfüllen. Neben Stromdirektheizungen und H2-ready-Gasheizungen sind moderne Infrarotheizungen eine sehr gute Option. Sie können problemlos die Effizienzanforderungen erfüllen und ermöglichen zudem die Nutzung von gebäudenah erzeugtem PV-Strom, der beim Primärenergiebedarf in Abzug gebracht werden kann.

In Hallengebäuden müssen die Steuerung, das Energiemanagement und die Gebäudeautomatisierung speziellen Anforderungen entsprechen. Mit dem Steuerungssystem CELESTRA und dem Energiemanagementsystem E.M.M.A erfüllen dezentrale Infrarotheizungsanlagen diese Anforderungen.

Infrarotheizungen sind aufgrund ihrer hervorragenden Wärmekomforteigenschaften die ideale Wahl für die Beheizung von Hallen. Sie sorgen für eine angenehme Raumtemperatur und ermöglichen eine gleichmäßige Wärmeverteilung. Durch ihren energieeffizienten Betrieb tragen sie zur Senkung der Heizkosten bei. Darüber hinaus sind Infrarotheizungen äußerst flexibel einsetzbar und können mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung beiträgt.

Hocheffiziente Infrarotheizungen sind eine ideale Lösung für Industriehallen, da sie eine kostengünstige und energieeffiziente Heizoption bieten. Durch ihre Flexibilität können sie leicht in bestehende Hallen integriert werden und ermöglichen die Nutzung erneuerbarer Energien. Sie sorgen für einen hohen Wärmekomfort und tragen zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei.

Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen sind auch nach Inkrafttreten des GEG weiterhin die optimale Lösung für Industriehallen. Sie erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und sind zudem kostengünstig sowie energieeffizient. Durch ihre Flexibilität ermöglichen sie eine einfache Integration erneuerbarer Energien und tragen somit maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei. Darüber hinaus bieten sie einen hohen Wärmekomfort und sorgen für ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

Lassen Sie eine Antwort hier