Nach langer Diskussion trat 2016 ein Gesetz in Kraft, das im Aufsichtrat eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent vorschreibt. Doch welche Verantwortung übernehmen die Frauen in diesen Gremien und wie wirkt sich das auf die wirtschaftliche Performance und auf die weiblichen Beschäftigten aus?
Frauen im Aufsichtsrat: Seit 2016 gilt eine verbindliche Quote
Frauen sind in der Wirtschaft stark unterrepräsentiert. Zwar ist die Gleichstellung bereits seit vielen Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben und mittlerweile auch in der Gesellschaft verankert. Doch gelang es bislang nicht, die traditionellen Rollenmuster in den Führungsebenen der Konzerne aufzubrechen. Um dies zu erreichen, ist die Politik bereits seit Langem darum bemüht, Anreize zu schaffen, um Frauen in den Aufsichtrat zu befördern. Allerdings blieben diese Bemühungen ohne großen Erfolg. Noch 2010 lag der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten nur bei rund zehn Prozent. Daher kam die Debatte auf, eine gesetzliche Quote für die Besetzung dieses Gremiums vorzuschreiben.
Nach langen Diskussionen und teilweise heftigen Grabenkämpfen wurde schließlich ein Gesetz verabschiedet, das einen verbindlichen Anteil von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen mit voller Mitbestimmung vorschreibt. Insbesondere die Bundes-Familienministerin feierte dies als großen Erfolg. Doch gab es auch viele kritische Stimmen. Die eine Seite war der Ansicht, dass dieser Gesetzentwurf nicht weit genug gehe.
Die neue Vorschrift betrifft nur rund 100 Konzerne in Deutschland und hat daher eine relativ geringe Reichweite. Die andere Seite befürchtete hingegen, dass die Neuformierung der Aufsichtsräte für viele Betriebe sehr schwierig sei und daher große wirtschaftliche Probleme mit sich bringen könne. Nun ist das Gesetz bereits seit einigen Jahren in Kraft, sodass es an der Zeit ist, zu betrachten, welche Auswirkungen es auf die Wirtschaft und auf die Karrierechancen der Frauen in Deutschland hatte.
Die Auswirkungen der Frauenquote auf die Zusammensetzung der Aufsichtsräte
Das Gesetz, das seit 2016 in Kraft ist, sieht nicht vor, dass der Aufsichtrat in einer börsennotierten Gesellschaft von einem Tag auf den anderen ausgetauscht werden muss. Vielmehr gilt die 30-Prozent-Quote nur für Neubesetzungen. Das hat zur Folge, dass das Ziel eines stärker ausgeglichenen Gremiums langfristig ausgelegt ist. Daher ist es sinnvoll, zu untersuchen, wie viele Frauen mittlerweile in den Aufsichtsräten tätig sind.
Dabei ist eine Studie der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz von großem Interesse, die im Januar 2018 erschien. Daraus geht hervor, dass bereits deutlich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine deutliche Steigerung des Frauenanteils stattfand. Vor 2010 betrug dieser lediglich rund 10%. Zu diesem Zeitpunkt begann jedoch die Diskussion um die Einführung einer gesetzlichen Regelung. Allein die Erwartung, dass eine derartige Vorschrift eventuell bald umgesetzt werden könnte, hat offensichtlich viele Wirtschaftsunternehmen dazu veranlasst, mehr Frauen in den Aufsichtrat zu berufen. Daher kam es in den folgenden Jahren zu einem deutlichen Anstieg.
Zum Zeitpunkt, als der Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet hat – im März 2015 – lag der Wert bereits bei 23%. Da seit 2016 alle Neubesetzungen die 30-Prozent-Quote beachten müssen, entspricht der Aufsichtrat in den meisten Betrieben mittlerweile der gesetzlichen Vorgabe.
Die Rolle der Frauen innerhalb der Aufsichtsräte: Mitarbeit in Ausschüssen
Um die Rolle der Frauen in der Wirtschaft zu untersuchen, ist es nicht nur wichtig, zu betrachten, wie der Aufsichtrat zusammengesetzt ist. Darüber hinaus ist es sinnvoll, zu untersuchen, welchen Einfluss die weiblichen Mitglieder darin haben. Dieser Aspekt ist freilich schwer zu quantifizieren, doch gibt es einen Wert, der hierfür einen wichtigen Anhaltspunkt liefert: die Mitarbeit in Ausschüssen. Einen erheblichen Teil seiner Arbeit verlagert der Aufsichtrat in Ausschüsse.
Diese treffen viele wichtige Entscheidungen, die für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens von großer Bedeutung sind. Das bedeutet, dass Aufsichtsratsmitglieder, die in vielen Ausschüssen vertreten sind, einen besonders hohen Einfluss haben. Außerdem wirkt sich die Mitarbeit in einem Ausschuss auf das Gehalt aus. Die bereits erwähnte Untersuchung der Universität Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit für Frauen, in einen Ausschuss berufen zu werden, deutlich geringer ist als für Männer. Demnach hat sich diese seit Inkrafttreten des Gesetzes sogar noch verringert.
Lediglich der Nominierungsausschuss ist ausgewogen besetzt. Da dieser für die Auswahl von Führungskräften zuständig ist, bietet das immerhin Anlass zur Hoffnung, dass in diesem Bereich die Gleichstellung voranschreitet.
Große Unterschiede zwischen Vertretern von Kapitalgebern und Arbeitnehmern
Der Aufsichtrat in einem börsennotierten Wirtschaftsunternehmen setzt sich aus zwei verschiedenen Gruppen zusammen. Zum einen haben die Anteilseigner das Recht, Vertreter in dieses Gremium zu entsenden. Zum anderen haben hier die Arbeitnehmer ein Mitspracherecht. Gemeinsam sollen die beiden Gruppen dafür sorgen, dass die Interessen aller Beteiligten entsprechend berücksichtigt werden. Die Regelung, dass der Frauenanteil im gesamten Aufsichtrat die 30-Prozent-Vorgabe erfüllen muss, ist gesetzlich verbindlich.
Es kommt jedoch hinzu, dass diese Regelung auf beide Gruppen – also auf die Kapitalgeber und auf die Arbeitnehmervertreter – angewandt werden kann. Wenn eine Mehrheit der Arbeitnehmervertreter einem entsprechenden Antrag zustimmt, müssen die Quoten in beiden Teilbereichen des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Das birgt ein großes Konfliktpotenzial. Zum Zeitpunkt, als das Gesetz verabschiedet wurde, konnten nämlich viele Unternehmen die Vorgaben nur umsetzen, weil die Arbeitnehmerseite viele Frauen in das Gremium entsandte.
Die weiblichen Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner waren hingegen ausgesprochen spärlich. Bis heute sind es in vielen Konzernen die Arbeitnehmervertreterinnen, die eine Einhaltung der Vorschriften ermöglichen, während die Aufsichtsratsmitglieder, die die Kapitalgeber vertreten, nach wie vor in ihrer großen Mehrheit männlich sind.
Bringen mehr Frauen im Aufsichtsrat eine bessere wirtschaftliche Performance?
Eine der wichtigsten Streitfragen während der Diskussion über eine verbindliche Regelung zur Besetzung der Aufsichtsräte bestand darin, ob die ausgeglichene Besetzung wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Die Studien, die dieser Frage nachgingen, kamen teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Häufig wurde beispielsweise eine Erhebung des Forschungsinstituts McKinsey aufgeführt. Diese untersuchte die Entwicklung des Börsenkurses verschiedener Konzerne und verglich diese mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Das Ergebnis sagte aus, dass gemischte Führungsteams die Firmenentwicklung stark begünstigen.
Zu sehr beeindruckenden Ergebnissen kam eine Studie der Frauenorganisation Catalyst. Diese kam zu dem Ergebnis, dass mehr Frauen in den Führungsgremien die Umsatzrendite um 42% und die Eigenkapitalrendite sogar um 53% steigern. Doch vergleichen diese Studien Betriebe, in denen ein höherer Frauenanteil in den Führungsgremien nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgte, sondern freiwillig. Eine feste Vorgabe für weibliche Aufsichtsratsmitglieder kann hingegen ganz andere Effekte nach sich ziehen. Um dies zu untersuchen, empfiehlt sich ein Blick auf Norwegen.
Dieses Land führte eine entsprechende Regelung bereits 2003 ein, wobei die Nichtbeachtung erst ab 2006 mit Strafen belegt wurde. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass der Umbruch, den das entsprechende Gesetz bewirkte, sehr umfassend war. Als das Parlament die Regelung verabschiedete, betrug der Anteil der Frauen in den Verwaltungsräten lediglich 9%. Nach den neuen Vorgaben mussten die Betriebe sie jedoch auf 40% steigern. Das brachte erhebliche negative Effekte mit sich, die die Börsenkurse stark belasteten.
Nach einer Studie der Universität Michigan fielen diese am Tag, an dem das Gesetz verkündet wurde, bereits deutlich. Davon waren insbesondere Betriebe betroffen, in deren Verwaltungsräten bislang keine oder nur sehr wenige Frauen tätig waren. Diese Schlussfolgerung lässt sich noch dadurch entkräften, dass es sich dabei um einen einmaligen Effekt handelt, der abnimmt, wenn die Anpassungen einmal durchgeführt sind. Die Forscher gingen jedoch noch einen Schritt weiter und untersuchten die langfristigen Auswirkungen. Auch hierbei kamen sie zu der Ansicht, dass die Einschränkungen bei der Wahl der Bewerber die Konzerne belasten und daher ihren Börsenkurs drücken. Für den deutschen Raum ist außerdem eine Studie interessant, die Forscher des Karlsruher Instituts für Technologie und der Georg-August-Universität Göttingen 2011 veröffentlichten.
Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass sich keine allgemeine Auswirkung des Frauenanteils in den entsprechenden Führungsgremien feststellen ließ. Wenn der Betrieb jedoch ganz bestimmte Charakteristika aufweist, ist die Performance bei einem höheren Frauenanteil hingegen besser. Zu diesen Faktoren zählt unter anderem die Besetzung der Belegschaft. In Betrieben, in denen viele Frauen arbeiten, verläuft die Entwicklung positiver, wenn auch die Aufsichtsräte entsprechend besetzt sind. Das Gleiche ist der Fall, wenn sich die Produkte des Unternehmens an private Kundinnen und Kunden richten. In diesen Fällen verbessert eine gemischt besetzte Führungsetage die Performance signifikant.
Auswirkung der Frauenquote im Aufsichtrat auf die weiblichen Beschäftigten
Wie sich eine gesetzliche Quote für die Aufsichtsrats-Besetzung wirtschaftlich auswirkt, wurde nun bereits ausführlich diskutiert. Es gibt jedoch noch einen weiteren Effekt, der als sehr positiv zu bewerten ist. Allein die Diskussion um da Gesetz hat bewirkt, dass viele Frauen mehr Selbstbewusstsein entwickeln, wenn sie eine Führungsposition anstreben. Außerdem hatte sie auch für die Personalentscheider eine wichtige Signalwirkung. Es ist zu beobachten, dass auf den Führungsebenen unterhalb des Aufsichtsrats Frauen eine immer wichtigere Rolle spielen – obwohl die Quotenregelung für diesen Bereich überhaupt nicht greift.
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