Auf Weihnachtsfeier betrunken: Fristlose Kündigung rechtens?

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Die Betriebsweihnachtsfeier letzten Abend: Was ist da noch einmal passiert? – Wenn die Mitarbeiter betrunken sind, kann schon einmal etwas passieren, das zur fristlosen Kündigung führt.

Die Weihnachtsfeier ohne schlimmere Folgen überstehen

Auf einer Firmenfeier sind die Kollegen sehr viel freier als am Arbeitsplatz und lernen sich auch privat besser kennen. Man plaudert, lacht gemeinsam und trinkt auch gerne etwas. Wenn viele betrunken sind, kann es allerdings zu bösen Aussetzern kommen. Eine kleine Panne auf der Betriebsweihnachtsfeier hat normalerweise keine Konsequenzen, doch wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, droht womöglich eine fristlose Kündigung.

Wer befürchtet, sich zu blamieren, sollte einfach darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Manche können jedoch dem Glas Bier oder Wein nicht widerstehen und möchten deshalb gar nicht erst an der Firmenfeier teilnehmen. Die meisten entscheiden sich aber für den Besuch der gemeinsamen Weihnachtsfeier und versuchen, nicht betrunken zu werden. Damit die Atmosphäre entspannt ist, braucht man keinen Alkohol. Das erspart einem am Tag nach der Betriebsweihnachtsfeier nicht nur den Kater, sondern auch den Spott der Kollegen und womöglich die fristlose Kündigung des Chefs.

Wenn bei der Weihnachtsfeier bestimmte Grenzen überschritten werden, droht womöglich eine fristlose Kündigung. (#01)

Wenn bei der Weihnachtsfeier bestimmte Grenzen überschritten werden, droht womöglich eine fristlose Kündigung. (#01)

Ist die Betriebsweihnachtsfeier eine Pflichtveranstaltung?

In vielen Betrieben ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass man zur gemeinsamen Weihnachtsfeier erscheinen sollte. Arbeitsrechtlich gesehen sind die Angestellten aber nicht verpflichtet, an dem Fest teilzunehmen. Gerade wenn die Feier außerhalb der üblichen Arbeitszeit geplant ist, können die Betriebsangehörigen frei entscheiden, ob sie mitfeiern wollen oder nicht.

In einigen Firmen findet die Betriebsweihnachtsfeier während der normalen Arbeitszeit statt. Auch in diesem Fall müssen sich nicht alle daran beteiligen. Grundsätzlich handelt es sich dabei nicht um eine vertragliche Leistungspflicht. Möglicherweise fühlen sich die Mitarbeiter zwar verpflichtet, doch hierbei handelt es sich lediglich um eine moralische Einstellung.

Wenn während der üblichen Arbeitszeiten gefeiert wird, dürfen die nicht teilnehmenden Mitarbeiter nicht Feierabend machen. Abhängig von der Organisation des Betriebes müssen sie weiterarbeiten oder sich den Rest des Tages frei nehmen. Die Befreiung von der Arbeit gilt nur für die Teilnehmer der Firmenfeier.

Gedanken zur Betriebsweihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier soll meistens den Abschluss des Jahres krönen. (#02)

Eine Weihnachtsfeier soll meistens den Abschluss des Jahres krönen. (#02)

Eine Weihnachtsfeier, bei der die Vorgesetzten und Kollegen zusammensitzen, soll meistens den Abschluss des Jahres krönen. Man stößt auf die Erfolge an und vielleicht erhalten auch einige Mitarbeiter eine Prämie. Dahinter steckt die Idee, die Angestellten zu belohnen und sich gemeinsam ein paar schöne, gesellige Stunden zu machen.

Durch den allmählich ansteigenden Alkoholkonsum auf der Betriebsweihnachtsfeier kann eine solche Festlichkeit jedoch aus dem Ruder laufen. Es kommt zu Eskalationen zwischen einigen Kollegen, Beleidigungen werden ausgesprochen und sexuelle Übergriffe finden statt. Die Ernüchterung folgt spätestens am folgenden Arbeitstag:

  • Einige Kollegen haben sich durch ein skurriles Verhalten lächerlich gemacht,
  • Körperverletzungen und Schäden erfordern eine Wiedergutmachung,
  • ein grundlegendes Fehlverhalten führt womöglich zur Abmahnung durch den Vorgesetzten,
  • bei extremen Verstößen wird die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Die Firmenfeier selbst ist zwar kein Bestandteil der sonstigen Arbeit, trotzdem bleiben die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen. Hier liegt auch der Grund dafür, dass ein Verstoß oder Fehlverhalten im Laufe der Betriebsweihnachtsfeier die fristlose Kündigung auslösen kann. So ist es selbst bei lange anhaltenden Arbeitsverhältnissen durch tätliche Angriffe oder anderen Eskalationen im Rahmen einer Weihnachtsfeier zur fristlosen Kündigung gekommen.

Kleinere Pannen und die Konsequenzen: Ein paar Beispielfälle

Kleine Peinlichkeiten können immer mal passieren, aber wenn man sich grundsätzlich vernünftig verhält und nicht zu betrunken ist, sind diese nach einigen Tagen wieder vergessen. Wer bei der Weihnachtsfeier zu tief ins Glas schaut und anfängt, den Vorgesetzten zu duzen, der braucht sich noch keine großen Sorgen wegen einer Kündigung zu machen. Das Angebot zum Du sollte zwar eigentlich vom Chef kommen, doch eine Abmahnung darf deshalb nicht ausgesprochen werden. Wenn beide – Chef und Mitarbeiter- betrunken sind und sich gegenseitig duzen, so handelt es sich vermutlich um das „Party-Du“, das am folgenden Tag meistens nicht mehr gilt. In einigen Fällen bleibt das Du aber auch erhalten.

Wenn beide bei der Weihnachtsfeier betrunken sind und sich gegenseitig duzen, so handelt es sich vermutlich um das "Party-Du" (#03)

Wenn beide bei der Weihnachtsfeier betrunken sind und sich gegenseitig duzen, so handelt es sich vermutlich um das „Party-Du“ (#03)

Beim gemütlichen Zusammensitzen bekleckert man leicht betrunken die Bluse der Chefsekretärin mit Rotwein: Wie kommt man aus dieser peinlichen Situation wieder heraus? Eine Entschuldigung ist hier auf jeden Fall nötig, doch man sollte auch die Übernahme der Reinigungskosten anbieten. Laut Gesetz bestehen unter Kollegen keine Schadenersatzansprüche, wenn die Kleidung durch eine Unachtsamkeit verschmutzt wurde. Trotzdem fühlen sich beide Seiten meistens besser, wenn der Verantwortliche die Reinigungskosten übernimmt. Wenn der Rotwein absichtlich verschüttet wurde, ist der Schuldige vom Gesetz her dazu verpflichtet. Auf das Arbeitsverhältnis sollte sich ein solches Missgeschick nicht auswirken.

Weihnachtsfeier inklusive Eskalationen: Zwei folgenschwere Beispiele

Es gibt zahlreiche Beispiele für Eskalationen, die durch betrunkene Mitarbeiter auf einer Firmenfeier ausgelöst wurden. Teilweise sind auf diese Art schon lange bestehende Arbeitsverhältnisse zerstört worden. Ein besonders schwerer Fall betraf einen Schweißer, der über 20 Jahre im Betrieb angestellt war. Im betrunkenen Zustand beleidigte er seinen Chef mit groben Worten. Dabei nannte er ihn unter anderem „Arschloch“ und „Wichser“. Eine solche Chef-Beleidigung ist natürlich ein absolutes Tabu, auch auf einer geselligen Firmenfeier. Für seine Ausfälligkeiten erhielt der Schweißer die fristlose Kündigung. Der Fall landete von dem LAG Hamm, das die Kündigung als rechtens ansah (Aktenzeichen 18 Sa 836/04).

Der zweite Beispielfall bezieht sich auf einen Mitarbeiter, der 24 Jahre lang bei dem Unternehmen angestellt war und Betriebsratsmitglied war. Er trat als Sänger auf der Feier auf und bekam anstelle von Applaus nur Buh-Rufe zu hören. Einem Kollegen schlug er daraufhin mit der Faust ins Gesicht. Der Chef sprach ihm die fristlose Kündigung aus, die vom Arbeitsgericht Osnabrück bestätigt wurde (Aktenzeichen 4 BV 13/08).

Grenzfälle: Ereignisse, die man lieber vergessen möchte

Auf der Betriebsweihnachtsfeier war man total betrunken und hat auf den Tischen getanzt. Das alleine mag peinlich sein, doch rechtliche Folgen hat dieser Tanz erst, wenn man dabei gestrippt hat. Ob Mann oder Frau: Eine förmliche Entschuldigung kann die Peinlichkeit zwar nicht ungeschehen machen, ist aber spätestens am nächsten Tag fällig. Sonst läuft man Gefahr, dass die Anwesenden die Tanzeinlage mit Strip wie eine sexuelle Belästigung empfinden. Laut Gesetz ist diese untersagt, sodass man nicht nur mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss, sondern zusätzlich mit einer Schmerzensgeldzahlung.

Rechtliche Folgen hat ein Tanz auf der Weihnachtsfeier erst, wenn man dabei gestrippt hat. (#04)

Rechtliche Folgen hat ein Tanz auf der Weihnachtsfeier erst, wenn man dabei gestrippt hat. (#04)

Betrunken sein ist eine Sache, andere Kollegen bei der Weihnachtsfeier im angetrunkenen Zustand aufzunehmen, eine andere. Vor allem darf man solche Fotos und Filme nicht auf Facebook oder anderen sozialen Medien hochladen. Wer dieses Verbot missachtet, kann dafür verantwortlich gemacht werden. Die Kollegen, die auf den Fotos zu sehen sind, können rechtliche Schritte dagegen unternehmen und Schadenersatz fordern. Wenn es sich um kompromittierende Bilder oder Videos handelt, fallen diese Forderungen etwas höher aus. Um die peinlichen Momente zu vergessen, sollte man sie also nicht der Öffentlichkeit preisgeben.

An dem Tag nach der Betriebsweihnachtsfeier sollte man pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. So ausgelassen die Feier auch war, das unentschuldigte Fehlen kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Bei Wiederholung riskiert man sogar die fristlose Kündigung. Man braucht also entweder eine Krankmeldung oder einen Urlaubstag, wenn man damit rechnet, dass man am Tag nach der Firmenfeier nicht fit genug ist, um seine Arbeit zu erledigen

Angeheitert flirten, aber die Grenze kennen

Wer auf der Weihnachtsfeier betrunken ist, fühlt sich stärker und ist weniger gehemmt als im Arbeitsalltag. Da fällt es leichter, die hübsche Kollegin aus der Buchhaltung anzuflirten. Ein Annäherungsversuch auf der Weihnachtsfeier ist natürlich erlaubt, doch man sollte nicht zu offensiv dabei vorgehen. Wer richtig betrunken ist, übertreibt es womöglich mit dem Anmachen. Wenn eine sexuelle Belästigung daraus wird, verdirbt man sich damit nicht nur die Chancen, sondern riskiert außerdem eine Abmahnung und abhängig von den Umständen sogar die fristlose Kündigung.

Wer auf der Weihnachtsfeier richtig betrunken ist, übertreibt es womöglich mit dem Anmachen. (#05)

Wer auf der Weihnachtsfeier richtig betrunken ist, übertreibt es womöglich mit dem Anmachen. (#05)

Das Pärchen hat sich auf der Firmenfeier gefunden und knutscht in der Ecke herum. Es sucht sich einen ruhigeren Platz und wird nach einiger Zeit in flagranti im Kopierraum erwischt. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch ein Risiko für den eigenen Arbeitsplatz. Die Räumlichkeiten des Betriebs für ein Stelldichein zu nutzen, kann ein Grund für die Abmahnung oder fristlose Kündigung sein, abhängig davon, welchen Raum man sich ausgesucht hat. Bei der Arbeit finden sich zwar sehr viele Paare, doch für intensive Begegnungen sollte man sich lieber einen Ort außerhalb der Firmenräume aussuchen.

Ein absolutes Tabu ist das Knutschen mit der Gattin des Vorgesetzten. Auch wenn diese bei der fröhlichen Betriebweihnachtsfeier nichts dagegen hat: Der Chef kennt seine Möglichkeiten und wird alles versuchen, um den Nebenbuhler loszuwerden.

Seine eigenen Schwächen kennen, auch auf der Weihnachtsfeier

Wer nicht viel Alkohol verträgt, der sollte auf der Betriebsweihnachtsfeier nicht zu viel trinken. Diese einfache Regel fällt jedoch vielen Leuten eher schwer. Dabei weiß doch jeder selbst, wo seine Schwächen liegen: Manche werden weinerlich, wenn sie betrunken sind, andere tendieren zur Aggressivität. Einige überkommt auch einfach nur eine große Müdigkeit: Das sind diejenigen, die am Ende der Firmenfeier halb auf dem Tisch liegen und schlafen.

Einige auf der Weihnachtsfeier überkommt eine große Müdigkeit. (#06)

Einige auf der Weihnachtsfeier überkommt eine große Müdigkeit. (#06)

Riskant kann es für diejenigen werden, die bei zu viel Alkoholgenuss redselig werden. Womöglich geraten sie so sehr ins Plaudern, wenn sie betrunken sind, dass sie auch vor internen Betriebsvorgängen nicht halt machen. So kommen Firmengeheimnisse zur Sprache, die nur im Projektteam bekannt sind. Wenn neben den Kollegen auch Angehörige und andere Externe an der Weihnachtsfeier teilnehmen, verbreiten sich die Geheimnisse noch schneller.

Auch personenbezogene Informationen zum Lohn oder betriebliche Details wie ein bestimmtes strategisches Konzept gehören nicht auf eine gesellige Firmenfeier. Wer hier das Vertrauen seines Chefs bricht, den erwartet zusätzlich zur fristlosen Kündigung eine erhebliche Schadenersatzforderung. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nämlich zu jedem Zeitpunkt, auch auf der fröhlichen Betriebsweihnachtsfeier, auf der viel Sekt, Wein und Bier fließt. Themen wie Reisen, Wetter oder Hobbys sind viel unverfänglicher, auch wenn man nicht mehr ganz nüchtern ist.

Wenn das Verhalten auf der Weihnachtsfeier zum Kündigungsgrund wird

Wer betrunken ist, überschreitet oft die Grenze zum unangemessenen Verhalten. Das kann gerade bei unausgesprochenen Konflikten vorkommen, die bei der täglichen Arbeit kaum zu vermeiden sind. Die Mischung aus dienstlichem Verhältnis und Kollegialität ist für einige Mitarbeiter schwer zu managen. Im Zweifelsfall sollte man sich ähnlich verhalten wie im Beruf selbst und mit dem Alkoholgenuss etwas vorsichtig sein.

Die Rechtsexperten sagen, dass ein Kündigungsgrund auftreten kann, wenn es im Anschluss an die Geschehnisse auf der Firmenfeier nicht mehr zumutbar ist, das bestehende Arbeitsverhältnis fortzuführen. Diese Erklärung dient allen Betroffenen als Maßstab, um die eher geringfügigen Pannen von einem schädigenden Fehlverhalten zu unterscheiden. Typische Gründe für die fristlose Kündigung nach der Betriebsweihnachtsfeier sind:

  • grobe Beleidigungen durch die Arbeitnehmer gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen,
  • tätliche Übergriffe,
  • sexuelle Belästigung,
  • Veröffentlichung von Party-Fotos.
Wer auf einer Weihnachtsfeier betrunken ist, überschreitet oft die Grenze zum unangemessenen Verhalten. (#07)

Wer auf einer Weihnachtsfeier betrunken ist, überschreitet oft die Grenze zum unangemessenen Verhalten. (#07)

Die fristlose Kündigung und ihre Rechtmäßigkeit

Eine Weihnachtsfeier erscheint vielen Kollegen als eine Art Ausrede, sich einmal daneben benehmen zu dürfen. Bei einer sexuellen Anmache oder einem Streit, der zu Beleidigungen führt, heißt es: Die Emotionen sind hochgekocht, weil man betrunken war, aber diese Erklärung lässt der Gesetzgeber nicht gelten. Der Arbeitgeber kann abhängig von den Geschehnissen die fristlose Kündigung aussprechen und bekommt vor Gericht auch Recht, wenn er eine eindeutige Begründung dafür vorweisen kann.

Betrunkenheit auf der Betriebsweihnachtsfeier ist definitiv kein Freifahrtschein, ebenso wenig wie fadenscheinige Erklärungen der Beschuldigten. Bei bestimmten Vorfällen wie ein grobes Fehlverhalten der Betroffenen auf der Weihnachtsfeier ist Schluss. Wenn in diesem Zusammenhang die fristlose Kündigung ausgesprochen wird, haben die Betroffenen schlechte Karten.

Nach einer groben Beleidigung auf der Firmenfeier erfolgt die fristlose Kündigung auf der Basis von § 626 Abs.1 BGB. Dieser besagt, dass die respektvolle Zusammenarbeit im Anschluss an eine solche Beleidigung nicht mehr möglich ist.

Beleidigungen in Abwesenheit des Vorgesetzten oder Buhrufe direkt auf der Betriebsweihnachtsfeier rechtfertigen die fristlose Kündigung hingegen nicht, wie beispielsweise das LAG Köln (Az. 11 Sa 995/96) und das LAG Frankfurt am Main (Az. 5 Sa 37/01) entschieden.

Vor Verharmlosung wird gewarnt

Im Zusammenhang mit gewissen Handgreiflichkeiten auf der Weihnachtsfeier oder einer anderen Firmenfeier wird die Angelegenheit auch von der Arbeitgeberseite aus häufig verharmlost. Wenn fast alle Anwesenden betrunken sind und auf einmal eine Hand auf dem Po der Sekretärin landet, ist das jedoch eine eindeutige Form der sexuellen Belästigung, die man nicht kleinreden darf. Auch verbale Attacken können nicht immer nur als „nicht so bös gemeinte “ Sprüche abgetan werden. Wenn solche Geschehnisse großzügig übersehen werden, führt das womöglich dazu, dass die Sitten auch im Arbeitsalltag etwas rauer werden.

Solche Geschehnisse auf der Weihnachtsfeier dürfen nicht ignoriert und müssen entsprechend geahndet werden. (#08)

Solche Geschehnisse auf der Weihnachtsfeier dürfen nicht ignoriert und müssen entsprechend geahndet werden. (#08)

Besser ist es, sich nach einem Fehlverhalten auf der Firmenfeier zu entschuldigen. Damit soll nicht nur die Gefahr der Abmahnung oder Kündigung reduziert werden, sondern es geht darum, den Geschädigten den zuvor vergessenen Respekt zu erweisen.

Wer den Eindruck hat, sich entschuldigen zu müssen, der sollte das einfach tun: Im Allgemeinen wird man von seinem eigenen Gefühl nicht getrogen. Wenn man sich halbwegs anständig benimmt und nicht zu betrunken ist, braucht man ohnehin wenig zu befürchten. Der faire Umgang mit den Kollegen und die Loyalität dem Chef gegenüber sind eine gute Grundlage für eine fröhliche und trotzdem gesittete Betriebsweihnachtsfeier. Nach einer solchen Firmenfeier kann man auch noch problemlos gemeinsam über die witzigen Ereignisse lachen, ohne dass jemand deshalb aggressiv wird.


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