Für viele Unternehmen ist es jedes Jahr aufs Neue notwendig, einen Jahresabschluss zu erstellen. Wenn Sie diese Aufgabe selbst übernehmen, ist es sehr wichtig, darauf zu achten, dass Sie alle erforderlichen Bestandteile einfügen und die geltenden Fristen beachten.
Steigende Zahl an Unternehmen in Deutschland
Die Wirtschaft in Deutschland konnte in den letzten Jahren ein erhebliches Wachstum erzielen. Das macht sich nicht nur an einer Steigerung der Umsätze der einzelnen Betriebe deutlich. Darüber hinaus kam es zu vielen Neugründungen, die von der positiven wirtschaftlichen Gesamtsituation profitierten.
Die folgende Tabelle zeigt, dass es in den letzten Jahren immer signifikant mehr Gewerbeanmeldungen als -abmeldungen gab. Das führt dazu, dass auch die gesamte Anzahl der Unternehmen in dieser Zeit angestiegen ist.
2015 | 2016 | 2017 | |
---|---|---|---|
Gewerbeanmeldungen | 706 876 | 685 373 | 676 977 |
Gewerbeabmeldungen | 675 511 | 651 739 | 637 515 |
Der Jahresabschluss: eine schwierige Aufgabe für junge Unternehmen
Eine große Zahl an Unternehmen in Deutschland ist dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen. Dieser gibt detailliert an, welche Einnahmen und Ausgaben der Betrieb innerhalb des vorhergehenden Geschäftsjahres verzeichnen konnte. Er stellt zum einen eine wichtige Grundlage für die Berechnung der fälligen Steuern dar. Zum anderen ist er auch von großer Bedeutung, um zu ermitteln, ob das entsprechende Unternehmen wirtschaftlich gesund ist und gewinnbringend arbeitet.
Daher ist es beispielsweise notwendig, den Jahresabschluss bei der Beantragung eines Kredites vorzulegen. Viele Kapitalgesellschaften müssen dieses Dokument außerdem veröffentlichen, damit die Anteilseigner sich ein genaues Bild von deren wirtschaftlicher Situation machen können.
Die Erstellung des Jahresabschlusses ist daher von großer Bedeutung. Allerdings stellt das eine sehr schwierige Aufgabe dar. In etablierten Unternehmen wird diese wie selbstverständlich verrichtet. Manchmal erledigt der Chef das sogar selbst. Aufgrund der großen Erfahrung weiß er genau, wie er dieses Dokument erstellen muss.
Eine hochwertige Buchhaltungs-Software erleichtert die Anfertigung außerdem deutlich. Insbesondere in größeren Betrieben kommen hierfür jedoch meistens qualifizierte Fachkräfte oder externe Dienstleister zum Einsatz. Doch auch in diesen Fällen hilft die Erfahrung in diesem Themenbereich, da der Chef sofort weiß, wem er diese Aufgabe anvertrauen kann. Außerdem sollte in etablierten Unternehmen das hierfür notwendige Budget vorhanden sein.
Für Jungunternehmer stellt der Jahresabschluss hingegen eine erhebliche Belastung dar. Um ihn selbst zu erstellen, fehlt häufig die notwendige Erfahrung. In diesem Fall ist viel Zeit notwendig, um sich darüber zu informieren, auf welche Weise dieses Dokument zu erstellen ist. Um einen Steuerberater damit zu beauftragen, fehlt jedoch häufig das notwendige Geld. Gerade in den Anfangsjahren ist das Kapital meistens recht knapp, sodass die hohen Kosten für diese Dienstleistung nicht einfach zu bewältigen sind.
Welche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss vorlegen?
Bevor man sich mit den Inhalten des Jahresabschlusses befasst, ist es wichtig, genau zu klären, was dieser Begriff überhaupt bedeutet. Zunächst gibt es den Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Dokument, das die Geschäftstätigkeiten detailliert wiedergibt. Da dessen Ausarbeitung jedoch recht kompliziert ist, hat der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit für kleinere Unternehmen eingeführt: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese enthält etwas weniger Details und ist daher erheblich einfacher zu erstellen.
Obwohl die EÜR umgangssprachlich ebenfalls häufig als Jahresabschluss bezeichnet wird, ist es wichtig, genau zwischen diesen beiden Begriffen zu unterscheiden. Die EÜR ist so gestaltet, dass sie der Unternehmer in der Regel ohne fremde Hilfe selbst erstellen kann. Das hilft Kleinunternehmen dabei, die Ausgaben für diese Aufgabe zu reduzieren.
Nur größere Betriebe müssen einen Jahresabschluss nach Steuer- und Handelsrecht vorlegen. Diese Aufgabe erfordert jedoch eine recht hohe Sachkenntnis. Das führt dazu, dass das Unternehmen hierfür entweder eine spezialisierte Fachkraft einstellen oder diese Aufgabe einem Steuerberater übertragen sollte. Nur wenn sich die Unternehmensleitung im Bereich der Buchhaltung sehr gut auskennt, ist es empfehlenswert, die Ausarbeitung selbst zu übernehmen.
Die Unternehmensgröße: Wichtiger Faktor für den Jahresabschluss
Wenn es darum geht, ob die Anfertigung eines Jahresabschlusses zwingend notwendig ist, dann spielt die Unternehmensgröße dabei eine sehr wichtige Rolle. Die EÜR wurde eingeführt, um die Belastung für Klein- und Kleinstunternehmen zu reduzieren. Dabei wurden jedoch genaue Grenzen vorgegeben, bis zu welcher Größe ein Unternehmen diese Möglichkeit nutzen darf.
Wenn man betrachtet, welche Größe die meisten Unternehmen in Deutschland aufweisen, dann wird schnell deutlich, dass es sich dabei überwiegend um Klein- und Kleinstunternehmen handelt. Aus diesem Grund ist ein Jahresabschluss im Sinne des Handels- und Steuerrechts in den meisten Fällen nicht notwendig. Meistens reicht die EÜR aus.
Unternehmen, beschäftigte Personen und Umsatz nach Unternehmensgröße (2015) Kleinstunternehmen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Großunternehmen
VIdeo: Bilanzbuchhalter Jahresabschluss: Gesetzliche Rücklagen (bibukurse.de)
Kleinstunternehmen | Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Großunternehmen | |
---|---|---|---|---|
Anteil an Unternehmen | 81 % | 15 % | 3 % | 1 % |
Tätige Personen | 19 % | 23 % | 19 % | 39 % |
Umsatz | 7 % | 11 % | 15 % | 67 % |
Die Unternehmensgröße ist jedoch nur ein Aspekt, der dafür verantwortlich ist, welche Form des Jahresabschlusses zu erstellen ist. Darüber hinaus spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle. Wenn es sich beispielsweise um einen Freiberufler handelt, dann darf dieser immer eine EÜR einreichen – unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. Bei Kleingewerbetreibenden, eingetragenen Kaufleuten und bei manchen Personengesellschaften (GbR und Partnergesellschaften) hängt dies hingegen vom Umsatz und vom Gewinn ab.
In diesen Fällen dürfen die Betriebe die EÜR nutzen, wenn ihr Jahresumsatz 600.000 Euro und ihr Gewinn 60.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreitet. Liegen die Werte über dieser Grenze, müssen sie hingegen einen Jahresabschluss präsentieren. Unabhängig von Umsätzen und Gewinnen trifft dies auch auf alle übrigen Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie auf jede Form der Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, gGmbH oder gUG, gGaA und AG)zu. Die folgende Tabelle zeigt jedoch, dass die Rechtsformen, die die Einreichung eines Jahresabschlusses erforderlich machen, ebenfalls recht selten sind.
0 – 9 Beschäftigte | 10 – 49 Beschäftigte | 50 – 249 Beschäftigte | 250 und mehr Beschäftigte | Gesamt | |
---|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmer | 2.082.586 | 63.776 | 2.454 | 80 | 2.148.896 |
Personengesellschaften | 324.085 | 54.150 | 12.885 | 2.881 | 394.001 |
Kapitalgesellschaften | 520.524 | 149.112 | 41.510 | 9.706 | 720.852 |
Sonstige Rechtsformen | 182.066 | 26.572 | 7.079 | 2.394 | 218.111 |
Gesamt | 3.109.261 | 293.610 | 63.928 | 15.061 | 3.481.860 |
Handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Jahresabschluss
Wenn man die Bilanzen eines Unternehmens erstellt, ist es wichtig, darauf zu achten, dass hierbei zwei verschiedene Arten von Jahresabschlüssen anzufertigen sind. Zum einen gibt es den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Dieser basiert auf dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dient in erster Linie dazu, Investoren und Gläubigern die notwendigen Informationen zu präsentieren. Darüber hinaus gibt es den steuerrechtlichen Jahresabschluss. Diesen müssen Sie zusammen mit Ihren Steuererklärungen beim Finanzamt vorlegen.
Obwohl sowohl beim Abschluss nach HGB und nach Steuerrecht die Inhalte sehr ähnlich sind, kann es dennoch zu einigen Unterschieden kommen. Insbesondere Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden dabei unterschiedlich behandelt. Daher ist es notwendig, beide Dokumente separat zu erstellen.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?
Der wesentliche Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Diese berechnet auf der Grundlage der doppelten Buchführung, welche Gewinne oder Verluste eine Personen- oder Kapitalgesellschaft erzielt hat. In der Gewinn- und Verlustrechnung stehen zunächst die Erträge und anschließend die Aufwendungen. Aus der Differenz dieser Werte ergeben sich die Gewinne und die Verluste des Unternehmens.
Wenn Sie eine Checkliste mit den anstehenden Aufgaben anfertigen, dann müssen Sie darauf auch die Bilanz vermerken. Diese dient dazu, das gesamte Geschäftsvermögen aufzulisten. Sie besteht aus einer Aktiv- und einer Passivseite. Die Aktivseite umfasst dabei das gesamte Geschäftsvermögen – von den Immobilien über die vorhandenen Maschinen bis hin zu Warenbeständen und Bankguthaben. Die Passivseite beinhaltet hingegen sowohl das Eigenkapital als auch die anstehenden Verbindlichkeiten.
Darüber hinaus muss der Jahresabschluss einen Lagebericht enthalten. Je nach Rechtsform ist manchmal auch ein Anhang vorgeschrieben, der die verwendeten Grundsätze der Bilanzierung erläutert und gegebenenfalls Informationen zu einzelnen Posten ergänzt.
Welche Fristen sind zu beachten?
Beim Erstellen der Checkliste dürfen auch die Fristen nicht fehlen, die dabei einzuhalten sind. Doch gibt es hierbei ebenfalls Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Vorgaben. Im HGB sind die Fristen in Abhängigkeit von der Rechtsform definiert. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sagt der Gesetzestext lediglich aus, dass die Abgabe innerhalb der „einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“ zu erfolgen hat.
Wie lange dieser Zeitraum jedoch genau ist, bleibt offen. Die Fachliteratur geht dabei von einer Frist von 6 bis 7 Monaten aus. Konkreter sind die Vorgaben für Kapitalgesellschaften. Hierbei muss die Abgabe innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahrs erfolgen. Für kleinere Unternehmen ist jedoch eine Verlängerung möglich.
Die steuerrechtlichen Fristen hängen hingegen nicht von der Rechtsform des Unternehmens ab. Hierbei muss der Jahresabschluss bei allen Unternehmensformen spätestens fünf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahrs eingereicht werden. Doch gibt es auch hierbei eine Ausnahme: Wenn Sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, erhöht sich die Abgabefrist auf insgesamt neun Monate.
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