Preisauszeichnungsgesetz: Grundsätze für die Preisauszeichnung im Einzelhandel

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Das Preisauszeichnungsgesetz regelt die Preisauszeichnung im Einzelhandel und ist somit Teil der Preisangabenverordnung (PAngV), die allgemein festlegt, wie Anbieter von Waren und Dienstleistungen dem Endverbraucher ihre Preise mitteilen müssen.

Welche Ziele verfolgt das Preisauszeichnungsgesetz?

Das Preisauszeichnungsgesetz dient primär dem Verbraucherschutz. Oberste Prinzipien dieses Gesetzes sind die Preiswahrheit und die Preisklarheit, also eine umfassende Preistransparenz. Der Konsument soll genau und zweifelsfrei darüber informiert werden, welcher Preis gilt. Dieses Wissen ist die Voraussetzung dafür, realistische Preisvergleiche anzustellen.

Darüber hinaus sorgt das Preisauszeichnungsgesetz dafür, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den Einzelhändlern entsteht. Der Einzelhandel nutzt zunehmend moderne, digitale Technologien, um die Preisauszeichnung zu optimieren. Ziel ist es, ein vertrauensvolles Verhältnis zum Kunden herzustellen, der einerseits sichere, gültige Preisinformationen wünscht und andererseits selbst von digitalen Möglichkeiten des Preisvergleichs Gebrauch macht.

Obwohl im Preisauszeichnungsgesetz detailliert festgelegt wurde, wie die Preisauszeichnung im Einzelhandel zu erfolgen hat, werden immer wieder Verstöße bekannt. Oft sind diese Verstöße jedoch nicht das Ergebnis bewussten Fehlverhaltens, sondern mangelnder Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften. Im Folgenden wird erläutert, was das Preisauszeichnungsgesetz konkret im Hinblick auf die Preiskennzeichnung im Einzelhandel festlegt. Ergänzende Informationen zu digitalen Preisschildern ermöglichen eine Einschätzung der aktuellen Situation des Einzelhandels.

Video: Nennen Sie Bestimmungen der Preisangabenverordnung!

Welche Vorgaben macht das Preisauszeichnungsgesetz?

Es ist wichtig, die Inhalte und den Geltungsbereich der Preisangabenverordnung zu kennen, um Verstöße, die mit hohen Bußgeldern bestraft werden, zu vermeiden. Die Beantwortung der folgenden Fragen schafft Klarheit.

  • Wer ist zur Preisauszeichnung verpflichtet?
  • Welche Waren müssen gekennzeichnet werden?
  • Wie müssen die Waren gekennzeichnet werden?
  • Welche Bedeutung hat der Endpreis?
  • Welche Bedeutung hat der Grundpreis?
  • Wie ist die Preisauszeichnung von Rabatten geregelt?
  • Welche Angaben müssen zusätzlich gemacht werden?
  • Welche Ausnahmen sieht das Preisauszeichnungsgesetz vor?
  • Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz?

Wer ist zur Preisauszeichnung verpflichtet?

Generell muss jeder, der gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet, die Preise korrekt auszeichnen. Diese Pflicht besteht ausschließlich gegenüber dem Endverbraucher, also dem Kunden, der die Ware oder Dienstleistung tatsächlich konsumiert und nicht erwirbt, um diese weiterzuverkaufen. Der Endverbraucher muss nicht unbedingt eine Privatperson sein. Es kann sich dabei ebenso um gewerbliche Kunden, Selbstständige oder Organisationen handeln.

Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt, dass ausnahmslos alle Waren und Dienstleistungen mit dem korrekten, gültigen Preis gekennzeichnet werden. (#01)

Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt, dass ausnahmslos alle Waren und Dienstleistungen mit dem korrekten, gültigen Preis gekennzeichnet werden. (#01)

Welche Waren müssen gekennzeichnet werden?

Das Preisauszeichnungsgesetz verlangt, dass ausnahmslos alle Waren und Dienstleistungen mit dem korrekten, gültigen Preis gekennzeichnet werden. Dabei ist es unerheblich, wo die Produkte präsentiert werden. Ob es sich dabei um Waren im Regal des Supermarktes oder im Schaufenster einer Boutique handelt, spielt keine Rolle. Auch Produkte, die außerhalb eines Geschäftes auf Ständern oder in anderen Behältern dem Endverbraucher zum Verkauf angeboten werden, unterliegen der Pflicht zur Preisauszeichnung.

Die Kennzeichnungspflicht gilt allerdings nur dann, wenn die Produkte tatsächlich für einen bestimmten Preis angeboten werden. Das Werben für Produkte ist nicht mit einer Pflicht zur Kennzeichnung der Preise verbunden, es sei denn der Preis ist Teil der Werbebotschaft. In diesen Fällen müssen alle Kosten, die mit dem Erwerb des Produkts zusammenhängen, transparent deklariert werden.

Wie müssen die Waren gekennzeichnet werden?

Die Preiskennzeichnung muss so gestaltet sein, dass es dem Kunden möglich ist, den Preis auf einen Blick zu erfassen. Aus diesem Grund muss der Preis direkt auf dem Produkt stehen oder in unmittelbarer Nähe angebracht werden. Es darf keinerlei Zweifel daran bestehen, welcher Preis für welche Ware gilt. Die Auszeichnung des Preises muss außerdem so erfolgen, dass dieser von Kunden mit normaler Sehkraft problemlos wahrgenommen werden kann.

Welche Bedeutung hat der Endpreis?

Ziel der Kennzeichnungspflicht ist es zu verhindern, dass im Einzelhandel ein unlauterer Wettbewerb entsteht. Der Kunde soll davor geschützt werden, durch irreführende Preiskennzeichnung in seiner Kaufentscheidung manipuliert zu werden. Das Preisauszeichnungsgesetz verfolgt zwar als oberstes Ziel den Verbraucherschutz, ist aber auch ein Schutz der fairen Anbieter von unlauteren Methoden der Konkurrenz.

Für die Kaufentscheidung des Kunden ist meist der Endpreis das entscheidende Kriterium. Deshalb müssen alle Produkte eindeutig mit diesem Endpreis gekennzeichnet werden. Nicht zum Endpreis zählt das Pfand, das aus diesem Grund getrennt vom Endpreis ausgewiesen werden muss. Wenn im Einzelhandel eine getrennte Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt, darf dies nicht dazu führen, dass der Kunde nicht auf einen Blick den für ihn gültigen Bruttokaufpreis erfassen kann. Dieser Bruttokaufpreis ist der Endpreis und muss als solcher deutlich sichtbar am oder beim Produkt angebracht werden.

Nicht jedes Produkt kann eindeutig mit einem Endpreis gekennzeichnet werden. Bei vielen Waren hängt der Endpreis variabel von bestimmten Maßeinheiten ab

Nicht jedes Produkt kann eindeutig mit einem Endpreis gekennzeichnet werden. Bei vielen Waren hängt der Endpreis variabel von bestimmten Maßeinheiten ab (#02)

Welche Bedeutung hat der Grundpreis?

Nicht jedes Produkt kann eindeutig mit einem Endpreis gekennzeichnet werden. Bei vielen Waren hängt der Endpreis variabel von bestimmten Maßeinheiten ab:

  • Gewicht
  • Volumen
  • Länge
  • Fläche

In diesen Fällen ist es für den Konsumenten schwieriger, den tatsächlich fälligen Endpreis auf einen Blick zu beurteilen. Aus diesem Grund muss für derartige Waren der Grundpreis angegeben werden. Der Verbraucher kann sich transparent darüber informieren, was beispielsweise ein Kilogramm Äpfel oder ein Quadratmeter Teppichboden kostet. Werden die Produkte allerdings zum Stückpreis verkauft, ist es nicht mehr erforderlich, den Grundpreis anzugeben. Das gilt nicht nur für Birnen beim Obsthändler, sondern ebenso für Kleinteile wie Schrauben oder Nägel, die in anderen Geschäften nach Gewicht angeboten werden.

Durch den Vergleich der Grundpreise alternativer Angebote ist eine auf dem Preis basierende Kaufentscheidung möglich. Werden kleinere Gebinde verkauft, deren Gewicht unter 250 Gramm oder deren Volumen unter 250 Milliliter liegt, kann der Grundpreis für 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden. Bei entsprechenden Waren muss der Grundpreis für das Abtropfgewicht genannt werden. Der Grundpreis ist ein wirkungsvolles Mittel, um unfairen Preiswettbewerb zu verhindern und die Käufer vor Kaufentscheidungen zu schützen, die sie aufgrund einer völlig falschen Preisvorstellung getroffen haben.

Wie ist die Preisauszeichnung von Rabatten geregelt?

Das Gewähren von Rabatten ist ein beliebtes Marketinginstrument. Hohe Preisnachlässe sind für viele Kunden das entscheidende Kriterium für ihre Kaufentscheidung. Aus diesem Grund regelt das Preisauszeichnungsgesetz ganz genau, wie die Produkte in diesem Fall gekennzeichnet werden müssen.

Handelt es sich um temporär befristete Rabattaktionen, muss dies ganz klar kommuniziert werden. In Zeitungsannoncen, auf Plakaten oder in Prospekten muss mitgeteilt werden, wie hoch die Rabatte sind und für welche Zahl von Kalendertagen sie gelten. In diesen Fällen ist es nicht nötig, die vor und nach der Aktion geltenden Preisschilder zu verändern.

Werden Preisnachlässe auf leicht verderbliche Waren gewährt, ist es nicht nötig, einen neuen Grundpreis zu errechnen und damit das Produkt zu kennzeichnen. Es ist ausreichend, den neuen Endpreis anzugeben.

Das Gewähren von Rabatten ist ein beliebtes Marketinginstrument. Hohe Preisnachlässe sind für viele Kunden das entscheidende Kriterium für ihre Kaufentscheidung.

Das Gewähren von Rabatten ist ein beliebtes Marketinginstrument. Hohe Preisnachlässe sind für viele Kunden das entscheidende Kriterium für ihre Kaufentscheidung.(#03)

Welche Angaben müssen zusätzlich gemacht werden?

In manchen Fällen ist nicht nur die Preiskennzeichnung vorgeschrieben, sondern auch die Kennzeichnung im Hinblick auf weitere relevante Qualitätsmerkmale. Dabei kann es sich um Handelsklassen oder Güteklassen bei landwirtschaftlichen Produkten wie Kartoffeln und Eier handeln. Bei abgepackten Produkten ist die Angabe der Füllmenge erforderlich. Außerdem muss der Kunde darüber informiert werden, ob es sich um den Preis für eine Einheit oder eine bestimmte Menge handelt.

Welche Ausnahmen sieht das Preisauszeichnungsgesetz vor?

Nicht jede Ware muss mit ihrem Grundpreis gekennzeichnet werden. Handelt es sich dabei um Produkte, die weniger als zehn Gramm wiegen oder deren Inhalt weniger als zehn Milliliter beträgt, ist es nicht erforderlich, den Grundpreis anzugeben. Eine weitere Ausnahme gilt für Waren, die vor dem Verkauf zu einer Einheit zusammengefasst wurden wie beispielsweise Präsentkörbe, bei denen ebenfalls keine Grundpreisangabe vorgeschrieben ist.

Weitere Ausnahmen sieht der Gesetzgeber für sehr kleine Geschäfte vor. Darunter werden Einzelhändler verstanden, deren Ladenfläche weniger als 200 Quadratmeter beträgt. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, dass bei kleinen Geschäften meistens eine persönliche Bedienung und Beratung stattfindet. Diese Ausnahme gilt also für Bäckereien, traditionelle Tante-Emma-Läden, Apotheken und ähnliche Geschäfte. Kleine Direktvermarkter sind ebenfalls von der Pflicht, den Grundpreis anzugeben, ausgenommen.

Auch wenn es sich bei der Verkaufsstelle um einen Automaten, beispielsweise einen Getränkeautomaten, handelt, ist die Angabe des Grundpreises nicht erforderlich. Es ist in diesen Fällen ausreichend, den Stückpreis zu deklarieren.

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Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz?

Wird gegen das Preisauszeichnungsgesetz verstoßen, ist dies eine Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder gegen das Verbot der irreführenden Werbung. Die Konkurrenten und die Verbraucherorganisationen als Repräsentanten der Konsumenten können dieses Verhalten anzeigen. Das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) stuft dies als Ordnungswidrigkeit ein und sieht Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor.

Wurde ein Produkt irrtümlich mit einem zu niedrigen Preis gekennzeichnet, hat der Kunde übrigens kein Recht darauf, dieses Produkt zum günstigeren Preis zu erwerben. Die Preisauszeichnung ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Kaufangebot abzugeben. Der rechtlich bindende Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Einzelhändler dieses Kaufangebot konkret annimmt. Bemerkt er an der Kasse den Irrtum, hat er ein Recht darauf, diesen zu korrigieren. Der Kunde hat selbstverständlich seinerseits das Recht, seine Kaufentscheidung zu revidieren.

Vorgehensweise der Preisauszeichnung in der Praxis

Einzelhändler können sich durch eine eindeutige Kennzeichnung der Waren davor schützen, wegen eines Verstoßes gegen das Preisauszeichnungsgesetz belangt zu werden. Wenn alle Produkte mit deutlich lesbaren Preisetiketten versehen sind, die alle relevanten Angaben enthalten, werden nicht nur geltende Vorschriften beachtet, sondern es wird auch das Vertrauen der Kunden gewonnen.

Die zunehmende Digitalisierung bietet in dieser Hinsicht dem stationären Einzelhandel neue Möglichkeiten. Eine vermehrte Integration digitaler Technologien hilft dem Einzelhandel dabei, sich gegenüber dem Online-Handel zu behaupten.

Neue Möglichkeiten dank digital optimierter Preisauszeichnung

Eine dieser digitalen Technologien ist das „Electronic Shelf Label“ (ESL). Dabei wird die Warenauszeichnung optimiert, indem die gesetzlich vorgeschriebene Preisauszeichnung um erklärende Texte ergänzt wird. Auf diese Weise können Neuheiten präsentiert und Sonderangebote besonders herausgestellt werden. Auch bei erklärungsbedürftigen Produkten ist ein zusätzlicher Text verkaufsfördernd.

Mit dem ESL, das auch unter der Bezeichnung elektronisches oder digitales Preisschild bekannt ist, steht dem Einzelhandel ein neues Marketinginstrument zur Verfügung. Auf Knopfdruck kann die Beschriftung des digitalen Preisschilds verändert werden. Die Displays ermöglichen die Variation von Schriftgröße, Schriftart, Farbe und Texten. Grafikfähige Displays zeigen neben Logos auch Bilder oder sogar Video-Sequenzen. Die Kombination mit dem Warenwirtschaftssystem führt außerdem zu einer Steigerung der Effizienz.

Digitale Technologien erleichtern das Befolgen des Preisauszeichnungsgesetzes

Die transparente Kennzeichnung der Produkte schafft Vertrauen bei den Kunden und ist deshalb auch aus der Sicht des Einzelhandels erstrebenswert. Neue digitale Technologien ermöglichen es, die Produkte nicht nur mit den Preisen, sondern außerdem mit zusätzlichen Informationen zu versehen.

Die Umsetzung begrenzter Rabattaktionen ist leichter durchführbar, da die Preisangaben per Knopfdruck verändert werden können. Auf diese Weise trägt die Digitale Transformation dazu bei, dass es dem Einzelhandel wesentlich leichter fällt, die Vorschriften des Preisauszeichnungsgesetzes zu erfüllen.


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Keine Kommentare

  1. Manfred Haubpld am

    Habe mich nur vergewissern wollen , ob das PAzG immer noch so aussieht, wie ich es vor 50 Jahren in meiner Ausbildung gelehrnt habe, immer noch gültig ist.
    Danke für den Zugang im Internet.
    Manfred

  2. Sehr geehrte Damen und Herren! Hier gibt es eine Diskussion mit einem Einzelhändler. Darf er für große Scheiben Käse einen höheren Preis ( als der ausgezeichnete Preis) verlangen, als für kleine Scheiben der gleichen Sorte, die er zum angebotenen Preis verkauft? Er begründet dies mit der Aussage, der Preis bezöge sich auf den Stückpreis, nicht auf Scheiben und schon gar nicht auf große Scheiben. Wenn die Kunden große Scheiben des Käse kaufen, verblieben ihm nur die Reststücke, die er nicht so gut verkaufen kann.

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