Der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden gehört für viele Unternehmer heute schon mit dazu. Neben der Möglichkeit, sich hier komplett auf die Arbeit konzentrieren zu können, steht auch die Flexibilität im Vordergrund. Doch was genau ist eigentlich in diesem Zusammenhang bei den Telefonkosten zu beachten?
Geringfügige Anschaffungskosten als Betriebsausgabe
Peter ist ein erfolgreicher Unternehmer und natürlich kommt sein Erfolg vor allem auch von seinem Engagement, immer und überall für sein Unternehmen zur Verfügung zu stehen. Das heißt aber auch, dass er nicht nur im Büro, sondern auch zu Hause geschäftlich erreichbar sein muss.
Die einfachste Lösung?
Peter kauft sich ein Telefon für zu Hause, dass er ausschließlich in Bezug auf sein Unternehmen nutzt. Das Telefon selbst ist nicht teuer. Er entscheidet sich für ein modernes Modell zu einem Preis von 139 Euro. Allerdings ist Peter auch ein echter Sparfuchs und sieht nicht ein, das Telefon von seinem privaten Geld zu zahlen. Muss er auch nicht. Das Telefon stellt ein Arbeitsmittel dar und dieses Arbeitsmittel kostet nicht mehr als 150 Euro netto. Das heißt, er kann es direkt als eine Betriebsausgabe geltend machen.
Telefon- und Handykosten richtig absetzen
Brigitte ist ebenfalls Unternehmerin und gerade dabei, sich ein Arbeitszimmer einzurichten. Sie hatte bisher kein Festnetz, das soll sich nun aber ändern, denn sie möchte von hier aus auch mit Kunden telefonieren. Natürlich gibt sie die Telefonnummer auch an Freunde und Verwandte weiter, in erster Linie dient der Anschluss jedoch ihrem Arbeitszimmer.
Nun stellt sich Brigitte allerdings die Frage, wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aussieht. Auch Kosten für das Telefon sind Betriebsausgaben und können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gibt es eine Vorgabe für den Unternehmer zu betrachten. Diese lautet, dass der Anschluss zu mindestens 10% beruflich genutzt werden muss. Wird er das nicht, können die Kosten nicht geltend gemacht werden.
Wichtig für Brigitte: Sie muss die privaten Gespräche aus der Rechnung, die sie absetzt, herausrechnen und darf diese nicht bei der Steuer absetzen.
Neben dem Festnetzanschluss können auch die Gebühren für einen Handyvertrag abgesetzt werden. Dennoch kann es sich lohnen, die Gebühren ausreichend zu vergleichen, beispielsweise bei Verivox. Immerhin sind alle Ausgaben immer auch eine Belastung für den Unternehmer, je geringer desto besser.
Home-Office – ist es noch absetzbar?
Lasse hat ein Home-Office und ist sich unsicher, inwieweit er dies bei der Steuer geltend machen kann. Als Unternehmer hat er auch ein großes Büro, in dem er und seine Mitarbeiter einen Teil ihrer Zeit verbringen. Dennoch ist Lasse dazu übergegangen, mehr im Home-Office zu arbeiten. Dies tut er in erster Linie auch für die Familie, die doch deutlich zu kurz gekommen ist. Als Unternehmer legt er großen Wert darauf, möglichst überall sparen zu können.
Gerade erst hat er dazu einen Artikel in der Handwerkszeitung gelesen. Nun macht er sich natürlich auch Gedanken zu dem Arbeitszimmer, das er sich gerade erst eingerichtet hat.
Fakt ist: Ein Arbeitszimmer kann durchaus von der Steuer abgesetzt werden und zwar mit einem Betrag in Höhe von bis zu 1.250 Euro im Jahr.
Davon hat Lasse auch schon gehört, sich bisher damit jedoch noch nicht beschäftigt. Das soll sich jetzt ändern. Lasse beginnt, sich zu informieren.
Schnell stellt er fest: Voll abzugsfähig sind die Kosten nur dann, wenn das Arbeitszimmer auch der Mittelpunkt seiner Tätigkeit ist. Das ist bei Lasse jedoch nicht der Fall.
Lasse stellt fest: Er kann das Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen. Dies heißt aber nicht, dass Lasse nicht auch von der Möglichkeit der Betriebsausgaben in Bezug auf Handy, Telefon und Telefonanschlüsse profitieren kann. Hierfür ist kein Arbeitszimmer notwendig.
Aber: Lasse gibt seinen Außendienstmitarbeitern den Tipp mit auf den Weg: Da sie keinen Arbeitsplatz im Büro haben, können sie ihr Arbeitszimmer komplett von der Steuer absetzen. Das wird Lasse als Arbeitgeber ihnen auch bestätigen.
Sparen bei den Telefonkosten
Frank fährt den PC hoch, loggt sich ein und nimmt Kontakt zu seinen Mitarbeitern auf.
Wie das geht? Über das Internet. Was das kostet? Nichts!
Früher hat Frank jeden Monat eine Telefonrechnung in Höhe von rund 150 Euro gehabt, da er aus seinem Home-Office als Unternehmer viel mit Kunden und Mitarbeitern telefoniert. Dies hat sich nun geändert. Auch wenn die Telefonkosten heute von der Steuer abgesetzt werden können, so ist dennoch zu bedenken, dass Telefonie, gerade in Zeiten von Verbindungen zum Mobiltelefon, recht teuer werden kann.
Unternehmer, die gerne sparen möchten, sollten sich daher ruhig nach Alternativen umsehen. Eine gute Alternative findet sich in der Internet-Telefonie.
Die Zukunft für die Kommunikation ist durchaus im Internet zu suchen, daher ist es sicher nicht verkehrt, auch mit den Kunden, potentiellen Interessenten und mit den Mitarbeitern über die Internet-Telefonie zu agieren. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Handy stellen und Steuern sparen
Viele Unternehmer stehen vor der Frage, ob sie ihren Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung stellen sollen. Dies hat natürlich durchaus seine Vorteile, denn ein Diensthandy ermöglicht es dem Vorgesetzten, seine Mitarbeiter auch unterwegs erreichen zu können. Gerade für Außendienstmitarbeiter ist es zudem unverzichtbar. Interessant für einen Unternehmer ist in diesem Zusammenhang der Blick auf die Steuern.
Robert ist Unternehmer und steht gerade vor einer hohen Steuerrückzahlung, die er jedoch nicht bekommt, sondern zurückzahlen muss. Zwar ist dies für einen Unternehmer Alltag, dennoch denkt Robert darüber nach, wie er dies in Zukunft vermeiden kann. Ihm kommt die Idee, seinen Mitarbeitern ein Firmenhandy zu stellen. Jeder weiß schließlich, dass Kosten generieren auch Kosten sparen nach sich zieht. Dies wirkt sich übrigens auch positiv auf die Sozialabgaben aus.
Ein Beispiel:
Robert beschäftigt Helene als seine Sekretärin. Sie soll eine Belohnung für ihre gute Arbeit bekommen. Statt der Gehaltserhöhung von 150 Euro netto, entscheidet sich Robert, ihr ein Handy zu stellen. Dazu übernimmt er die Kosten für den Handyvertrag, die monatlich bei 50 Euro liegen. Zusätzliche Kosten trägt Helene selbst, wenn sie entstehen. Hätte sich Robert für die Gehaltserhöhung entschieden, so wären zu den 150 Euro für Helene, noch zusätzlich gut 200 Euro an Sozialabgaben dazugekommen. Das Mobiltelefon jedoch wird der Mitarbeiterin steuerfrei zur Verfügung gestellt. Das heißt, Robert spart und zwar mehr als 2.000 Euro pro Jahr. Das Mobiltelefon jedoch kann Robert in der Anschaffung sogar von der Steuer absetzen.
Unternehmer haben viele Möglichkeiten, Kosten zu sparen. Gerade in Hinblick auf die Kommunikation und das Home-Office kann es sich lohnen, sich näher zu informieren.
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