Die Bundesregierung verspricht vollmundig zahlreiche Hilfen für Selbständige und Unternehmer. Unkomplizierte Kredite sehen in vielen Fällen aber anders aus. Teilweise hilft es jedoch schon, den Kredit umschulden zu lassen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Unkomplizierte Kredite für Selbständige: Gründe für die Krise
Viele Selbständige leben „am Limit“ und können dank schwankender wirtschaftlicher Lage kaum Rückstellungen bilden. Sie überleben von Monat zu Monat und machen vielleicht einen geringen Gewinn, der aber oft durch Investitionen wieder aufgefressen wird.
Die in der aktuellen Krise häufig verhängte Kurzarbeit tut ihr Übriges und lässt nicht nur Unternehmer, sondern auch deren Angestellte betreffs ihrer Kredite schlecht da stehen.
Kredite umschulden: Sinnvoll in der Krise?
Egal, aus welchem Grund eine wirtschaftliche Krise für Unternehmer oder Selbständige besteht: Kredite können meist nicht mehr bedient werden. Viele Unternehmen haben ihre Angestellten in Kurzarbeit geschickt, wobei die Zahlen der angemeldeten Kurzarbeiter stetig steigen (siehe Grafik).
Diese Zahlen belegen recht deutlich, wie es um die wirtschaftliche Lage der Unternehmer bestellt ist, denn immerhin wird die Kurzarbeit aufgrund einer schlechten Auftragslage angemeldet. Diese wiederum bringt nur geringe Einnahmen bei annähernd gleich bleibenden Fixkosten mit sich.
Laufende Kredite, und seien es nur Kleinkredite, können nur noch schwer bedient werden. Unkomplizierte Kredite für Selbständige werden in der Krise kaum vergeben, zu groß ist das Risiko des Zahlungsausfalls. Die Lösung kann im Umschulden der Kredite bestehen.
Wer wie hier auf www.creditsun.de einen Kredit umschulden möchte, kann damit die monatliche Belastung senken und damit für eine verbesserte Liquidität sorgen. Andere Ausgaben können bestritten werden.
Jedoch ist das Umschulden nicht immer ohne weiteres möglich, denn wenn die finanzielle Lage des betreffenden Kreditantragstellers bereits sehr schlecht ist, kann eine Bank Kredite auch verweigern. Auch sie möchte ihr Geld wiederhaben und wird Kredite an Selbständige mit sehr schlechter Bonität kaum vergeben.
Gründe für das Umschulden der Kredite
Möchten Selbständige einen Kredit umschulden, so sind die Gründe dafür auch in Zeiten der Krise ähnlich wie außerhalb derselben:
- niedrigerer Zinssatz bei einer anderen Bank
- geringere monatliche Belastung durch niedrigere Raten
- Verbesserung der Bonität
- evtl. Aufstockung des Kredits möglich
- allgemein bessere Konditionen bei einer anderen Bank
Fazit:
Durch das Umschulden versuchen Unternehmer und Selbstständige nicht einfach nur, an unkomplizierte Kredite zu kommen, sondern sie wollen ihre allgemeine wirtschaftliche Situation bestmöglich verändern. Auch wenn es Leistungen der Bundesregierung schon im Frühjahr gab und diese an zahlreiche Unternehmer ausgezahlt wurden, so waren diese doch nicht ausreichend.
Zu dem damaligen Zeitpunkt rechnete noch niemand mit der Dauer der Krise, die sich nicht nur für Industrie und Handel verheerend auswirkt, sondern auch für alle in Gastronomie, Kunst und Kultur Tätigen. Viele davon haben in den letzten Wochen umfassende Investitionen getätigt, nur um nun doch von der Schließung ihrer Unternehmen betroffen zu sein.
Weitere Anlaufstellen für unkomplizierte Kredite
Die verschiedenen Hilfsprogramme der Bundesregierung stellen Möglichkeiten dar, wie sich Unternehmen in den kommenden Wochen und Monaten über Wasser halten können. Ob sie davon wirklich bestehen können, bleibt abzuwarten. Doch auch andere Wege stehen frei, um an unkomplizierte Kredite zu kommen. Darunter der Kredit von Privat.
Video „P2P Kredite: 5 Fehler die Jeder vermeiden sollte!“
P2P-Kredite für Selbstständige
Selbstständige können auch auf Kredite von Privat setzen. Die als P2P-Kredite beworbenen Darlehen werden ohne Nachweis der Bonität vergeben, stehen jedoch nur Immobilienbesitzern offen. Wer also als Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmer eine Immobilie sein eigen nennt, kann diese Kredite beantragen.
Eine Eintragung der Grundschuld beim Notar ist nötig, damit im Falle der Zahlungsunfähigkeit ein Verkauf der Immobilie möglich ist bzw. diese an den Gläubiger geht. Ansonsten findet keine Bonitätsprüfung statt. Dennoch wird der Antragsteller freilich durch den Vermittler genauer unter die Lupe genommen, um herauszufinden, wie zahlungsfähig er ist. Stehen die Chancen für eine Rückzahlung des Kredits eher schlecht, wird auch ein P2P-Darlehen nicht helfen können.
Die Bundesregierung hilft
Nicht nur unkomplizierte Kredite von der Bundesregierung sind eine Möglichkeit für die von der Krise betroffenen Firmen, sich während dieser über Wasser zu halten. Auch die Leistungen aus der Grundsicherung können beantragt werden.
Hierfür wurde das „Sozialschutz-Paket“ auf den Weg gebracht, das den Zugang zu Sozialleistungen des Staates deutlich erleichtern soll. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende war bereits schon vorher existent, dieses Schutzpaket hingegen wurde ergänzend zu den bestehenden Regelungen auf den Weg gebracht.
Unterstützt werden können damit auch diejenigen, die nicht arbeitssuchend sind, die aber finanziell nicht mehr in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Müssen Kredite bedient werden, gelangen Firmen ohne oder mit eingeschränktem Umsatz rasch an die Grenzen des Machbaren. Somit wurde das Paket auf den Weg gebracht, mit dem schnell und unkompliziert Leistungen aus der Grundsicherung beantragt werden können.
In Anspruch nehmen können diese Leistungen:
- Freiberufler,
- Kleinunternehmer und
- Solo-Selbstständige,
deren finanzielle Situation durch die Krise rasch schlechter geworden ist. Der Großteil der Aufträge ist vielleicht verloren gegangen, der Antragsteller ist von Kurzarbeit betroffen. Für Unternehmer ist ebenfalls ein Kriterium, wenn sie über ein so geringes Einkommen verfügen, dass sie ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Familie nicht mehr decken können.
Video „Coronakrise: Finanzielle Entlastung durch Kreditstundung“
Weitere Leistungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung wirbt nun nicht mehr damit, dass unkomplizierte Kredite vergeben werden können, sondern es gibt erweiterte Hilfsprogramme vom Staat.
Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Hilfsmöglichkeiten:
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Novemberhilfe
Diese wurde für direkt und indirekt betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht. Es soll Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Novemberumsatzes im Vorjahr geben, die Obergrenze liegt bei einer Million Euro. Soloselbstständige können auch den wöchentlichen Umsatz zugrunde legen. Werden jedoch im November trotz der Schließung Umsätze erzielt, werden diese bis zu 25 Prozent nicht angerechnet. Auch für Unternehmen aus der Gastronomie gibt es Sonderregelungen, da diese zum Verkauf der Speisen und Getränke zum Mitnehmen berechtigt sind.
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Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe gilt für die Monate September bis Dezember, maximal können hier 200.000 Euro bezuschusst werden. Die entsprechenden Anträge müssen durch den Steuerberater oder Buchhalter gestellt werden, die Unternehmen dürfen diese nicht eigenständig stellen. Wichtig ist der Nachweis der Umsatzeinbußen von mind. 30 Prozent gegenüber dem gleichen Monat im Vorjahr.
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Hilfe durch die KfW
Die KfW steht nicht nur für einen unkomplizierten Kredit mit guten Bedingungen für Firmen, sondern auch für verschiedene Hilfen in der Krise. Es werden zinsgünstige Kredite und Zuschüsse gewährt, außerdem gibt es einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Die Hilfen sind für Unternehmen verschiedener Größe gestaffelt, sodass Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einer Bestandsdauer von mehr als fünf Jahren am Markt andere Hilfen bekommen als Firmen, die sich noch in der Start-up-Phase befanden, als die Krise ausgerufen worden ist.
Video „ERP Gründerkredit aus dem KfW Sonderprogramm 2020 in der Corona Krise“
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Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Des Weiteren werden steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen angeboten, sodass diese die in 2020 fälligen Steuerzahlungen stunden oder in Raten zahlen können.
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Bürgschaften
Um einen Kredit abzusichern, können Unternehmen auf die Regelungen zur Bürgschaft zurückgreifen. Dies ist ein Instrumentarium, das bei der Hausbank angesprochen werden sollte. Wichtig: Die betreffenden Firmen, die einen solchen Antrag stellen wollen, dürfen sich nicht schon in 2019 in einer wirtschaftlichen Schieflage befunden und finanzielle Schwierigkeiten gehabt haben.
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Hilfen für Start-ups
Start-ups können grundsätzlich die Unterstützungsmaßnahmen nutzen, die seitens der Bundesregierung für Unternehmen und Selbstständige angeboten werden. Da aber ein klassischer Kredit oft nicht infrage kommt, hat die Regierung ein speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittenes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hier sind zwei Milliarden Euro auf den Weg gebracht worden, mit denen jungen Unternehmen gezielt unter die Arme gegriffen werden soll. Die entsprechende Beratung findet bei den Hausbanken statt.
Die Bundesregierung bietet mit diesen und weiteren Maßnahmen eine umfassende Hilfe für Unternehmen in der Krise an. Allerdings können die Maßnahmen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Firmen in finanzieller Schieflage befinden. Einen unkomplizierten Kredit können sie zwar erhalten, doch sie müssen ihn auch zurückzahlen können.
Da niemand weiß, wie lange die Krise noch anhalten wird, kann damit durchaus eine Überschuldung eingeleitet werden, aus der sich die Firmen nicht mehr befreien können. Zuschüsse und steuerliche Hilfen sind die bessere Möglichkeit. Außerdem sollten die Betroffenen versuchen, durch Umschulden Geld zu sparen und so selbst einiges für ihre finanzielle Sicherung tun.