Doppelboden: Brandschutz in Serverräumen

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Dem Brandschutz kommt in Serverräumen eine besondere Bedeutung zu. Denn gerade hier ist das Risiko eines Brandes sehr hoch, da die Energiedichte durch die Vielzahl der oft im Doppelboden verlegten Kabel sehr groß ist. Meist kommt es zu Schwelbränden, die lange Zeit unbemerkt bleiben. Die Kabel überhitzen und beginnen zu „schmoren“, nach und nach entwickelt sich hier ein Brandherd, der auf den gesamten Serverraum und das betreffende Gebäude übergreifen kann. Kommt es jedoch zu einem Brand, ist meist alles dahin: Feuer und Löschwasser bewirken, dass von der Anlage kaum noch etwas übrig bleibt.

Doppelboden für den Brandschutz nutzen: Was ist ein Doppelboden?

Laut der „Richtlinie über brandschutztechnischen Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden“ des Ministeriums für Bau und Arbeit dient ein Doppelboden der Aufnahme von Leitungen. Er muss bestimmten Grundanforderungen für den Brandschutz genügen und per Definition aus Ständern und darauf liegenden Bodenplatten gefertigt werden. Die Anforderungen werden im Doppelboden Brandschutz nach der lichten Raumhöhe von bis zu 20 Zentimetern und über 20 Zentimeter unterschieden.

Lichte Raumhöhe bis 20 Zentimeter

Beträgt die lichte Raumhöhe bis 20 Zentimeter, so müssen die Ständer, die im Brandschutz für den Doppelboden verwendet werden, aus Baustoffen bestehen, die nicht brennbar sind. Es dürfen keine Öffnungen im Doppelboden vorhanden sein, weil der Brandschutz ansonsten nicht in ausreichendem Maße gegeben ist. Müssen aber Öffnungen als Durchführungen integriert werden, so muss ein Brandmelder als Brandschutz bzw. Brandwarnsystem für jede dieser Öffnungen angebracht werden.

Lichte Raumhöhe über 20 Zentimeter

Weitaus umfassender sind die Anforderungen für den Doppelboden Brandschutz, wenn die lichte Raumhöhe mehr als 20 Zentimeter beträgt:

  1. Die Bodenplatte mit Ständerwerk (als Tragkonstruktion bezeichnet) muss von unten feuerhemmend sein. Dies reduziert die Beanspruchung bei einem Brand. Beträgt die lichte Raumhöhe bis zu 40 Zentimeter, muss diese Tragkonstruktion keine Feuerwiderstandsdauer aufweisen, wenn die Ständer aus nicht brennbaren Baustoffen gefertigt wurden und wenn die Bodenplatten schwer entflammbar sind. Nicht brennbare Baustoffe müssen eine Schmelztemperatur von mindestens 700 °C besitzen.
  2. Eine Temperaturbegrenzung nach DIN 4102 und der Raumabschluss müssen im Doppelboden Brandschutz vorhanden sein. Dies gilt für alle nötigen Treppenräume, in den Räumen zwischen diesen Treppenräumen und für den Ausgang ins Freie sowie die Flure. Ständer und Bodenplatten müssen auch hier wieder feuerhemmend sein und in den meisten Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen gefertigt sein.
  3. Für Wände von notwendigen Treppenräumen, für Brandwände sowie für Wände der Ausgänge ins Freie und der Flure gilt, dass diese nicht vom Doppelboden aus hochgeführt werden dürfen, damit der Brandschutz zu jeder Zeit gewährleistet ist. Für sonstige Wände gilt, dass diese vom Doppelboden aus hochgeführt werden dürfen, wenn für sie eine vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer besteht. Außerdem müssen sonstige Wände sowie die zugehörige Tragkonstruktion auf die Feuerwiderstandsklasse geprüft werden.
  4. Der Doppelboden Brandschutz sieht des Weiteren vor, dass Leitungen im Hohlraumbereich nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn weder Rauch noch Feuer von hier aus übertragen werden können. Ist eine Übertragung möglich, müssen entsprechende Vorkehrungen für den Brandschutz getroffen werden. Der Doppelboden darf dann zum Beispiel mit Kabelschotts kombiniert werden, auch Rohrabschottungen sind möglich. Dabei muss die Feuerwiderstandsklasse gewählt werden, die auch für die betreffende Wand gilt.
  5. Unterhalb sonstiger Wände müssen im Hohlraumbereich Abschottungen entsprechend der jeweils gültigen Feuerwiderstandsklasse vorgenommen werden.

Doppelboden & Brandschutz: Hohlraum für die Raumlüftung

Der Brandschutz sieht für einen Doppelboden kein Verbot vor, den Hohlraum auch als Raumlüftung zu nutzen. Dabei gilt die Anforderung, dass je 70 Quadratmeter Grundfläche mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss. Dieser darf laut den Vorgaben für den Brandschutz aber nur in den Hohlraumbereichen angeordnet werden. Der Rauchmelder übernimmt dabei zum einen die übliche Funktion der Meldung eines Brandes, zum anderen kommt ihm beim Doppelboden Brandschutz noch eine weitere Bedeutung zu: Er sorgt im Brandfall dafür, dass die Lüftung außer Betrieb gesetzt wird. Außerdem ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall der Doppelboden als Belüftung verwendet werden darf, hier gibt der Brandschutz ganz klare Regelungen vor. Speziell gilt dies bei Treppenräumen sowie den Räumen zwischen solchen Treppenräumen, dann bei Wegen ins Freie und bei Fluren. Hierbei lauten die Vorgaben im Brandschutz für den Doppelboden ähnlich wie für einen Hohlraumestrich, denn auch bei diesem dürfen keine Lüftungsöffnungen vorhanden sein, wenn es um die eben genannten Räume und Bereiche geht. Raumlüftungen über den Doppelboden bilden immer eine weitere Gefahrenquelle und müssen daher mit den genannten Rauchmeldern möglichst gut zu überwachen sein.


Bildnachweis: © Fotolia – Andreas Schindl

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