Eingruppierung E 11 TVöD: Bedeutung der Entgeltgruppen

0

Eingruppierung E 11 TVöD “ – was für den Aussenstehenden wie Neuklingonisch klingt, ist den Angestellten im Öffentlichen Dienst Musik in den Ohren. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, hat es gut: Gehaltsverhandlungen stehen nicht an, denn alle Mitarbeiter werden nach Tarif bezahlt. Der Tarif des öffentlichen Dienstes regelt die Vergütung für all diejenigen, die bei Bund oder Kommunen nicht als Beamte oder Auszubildende angestellt sind.

Zur Geschichte des TVöD

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst trat am 01.10.2005 in Kraft. Er hat sowohl für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung des Bundes als auch für die der Kommunen Gültigkeit. Seit Oktober 2005 sind die Regelungen, die im Bundesangestelltentarif (BAT) festgeschrieben wurden somit hinfällig. Eine wesentliche Neuerung ging mit dem TVöD einher: Die Vergütung der Mitarbeiter wird nun nicht mehr am Dienstalter und der familiären Situation festgemacht, sondern an der Erfahrung und der Leistung. Diese erfahrungs- und leistungsbezogene Bezahlung erschien den an den Verhandlungen beteiligten Parteien fairer als eine Vergütung, welche rein auf dem Alter beruht.

Die Arbeit bzw. die Tätigkeit, welche eine Person ausübt, wird in verschiedenen Vergütungsgruppen eingeteilt. Sie ist auch unter dem Namen ‚Eingruppierung‘ bekannt. Wie eine Tätigkeit eingruppiert wird, hängt von der Stellenbeschreibung ab. Diese muss die Tätigkeit genau beschreiben und versuchen, die Arbeitsvorgänge aufzuteilen. § 22 Abs. 2 S. 2 BAT und § 12 TVöD regeln die genauen Kriterien zur Eingruppierung. Eine Arbeit kann dann einer Vergütungsgruppe zugeteilt werden, „wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen.“ Das heißt konkret, die Tätigkeit, die bei einem Job überwiegt, ist ausschlaggebend für die Eingruppierung, unerheblich ist jedoch die Wochenarbeitszeit.

Die sogenannten Entgeltgruppen oder Vergütungsgruppen regeln die Eingruppierung nach z.B. "E 11" TVöD. (#1)

Die sogenannten Entgeltgruppen oder Vergütungsgruppen regeln die Eingruppierung nach z.B. „E 11“ TVöD. (#1)

Die einzelnen Vergütungsgruppen

Die einzelnen Entgeltgruppen unterscheiden sich durch die verschiedenen Ziffern bzw. Zahlen. E 11 TVöD wäre beispielsweise der Vergütungsgruppe 11 zuzuordnen. Insgesamt gibt es 15 verschiedene Entgeltgruppen, beginnend 1 beim ‚Niedrigsten‘ und endend 15 beim ‚Höchsten‘, Bezug nehmend immer auf die Qualifikation des Arbeitnehmers. Das bedeutet auf einen Blick:

  • Entgeltgruppe 1 bis 4: Un- oder angelernte Beschäftigte
  • Entgeltgruppe 5 bis 8: Beschäftigte mit einer Ausbildung von mindestens zwei Jahren
  • Entgeltgruppe 9 bis 12: Hochschulabsolventen beziehungsweise Bachelorabsolventen
  • Entgeltgruppe 13 bis 15: Beschäftigte mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium beziehungsweise Master

Im genannten Beispiel des E 11 TVöD handelt es sich also um einen Beschäftigten, der an einer Hochschule oder Fachhochschule studiert hat und mindestens einen Bachelorabschluss vorweisen kann, wobei E für den Begriff ‚Eingruppierung‘ steht.

Konkrete Beispiele der Tarifzuordnung

Wer für den Bund tätig ist, der wird dem TVöD zugeordnet. Wer speziell für die Länder tätig ist, der wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert. Beide unterscheiden sich jedoch nur marginal. Die nachfolgenden konkreten Beispiele sollen dazu dienen, das Prinzip der Eingruppierung zu verdeutlichen.

  • Entgeltgruppen E1 – E 4: z. B. für Helfer, Fahrer in der Justiz
  • Entgeltgruppen E5 – E8: z. B. mittlerer Verwaltungsbeamter, Kinderpflegerin
  • Entgeltgruppen E9 – E12: z. B. gehobener Verwaltungsbeamter, Lehrer an Grund-, Mittel- und Realschulen
  • Entgeltgruppe E13 – E15: z. B. gehobener Dienst, Lehrer an Gymnasien

Wer neu eingestellt wird, der rutscht zunächst in die erste Gehaltsstufe. Ein Aufstieg ist möglich und richtet sich nach der Anstellungsdauer und somit nach der Berufserfahrung in der jeweiligen Tätigkeit.


Bildnachweis: © unsplash.com – Titelbild + #1 Crew

Lassen Sie eine Antwort hier