Arbeitssicherheit: Arbeitnehmer müssen im Unternehmen gut geschützt sein

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Die Angestellten sind das höchste Gut der Unternehmen und so ist es Aufgabe des Arbeitgebers, für die Gesundheit der Angestellten zu sorgen. Dies geschieht über die verschiedenen Bereiche der Arbeitssicherheit.

Arbeitssicherheit in Unternehmen: Gesetzliche Grundlagen und Maschinensicherheit

Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, müssen seitens des Arbeitgebers verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Grundlage dafür ist zum einen das Arbeitsschutzgesetz, zum anderen das Arbeitssicherheitsgesetz. Letzteres regelt die gesamte Organisation der Arbeitsplätze der Angestellten.

Hier ist auch vorgeschrieben, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen ist, des Weiteren ist ein Betriebsarzt zu bestellen. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschriften ergänzt.

Der Arbeitgeber hingegen muss dafür sorgen, dass es überhaupt möglich ist, gefahrenfrei im Unternehmen zu arbeiten. Dazu gehört auch, dass sicherzustellen ist, dass Gefährdungen durch fehlende Unterweisungen oder schlecht abgestimmte Arbeitsabläufe vermieden werden.

Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, müssen seitens des Arbeitgebers verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.( Foto: Shutterstock-Firma V.

Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, müssen seitens des Arbeitgebers verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.( Foto: Shutterstock-Firma V.

Maschinensicherheit im Unternehmen gewährleisten

Die Gesundheit der Arbeitnehmer hängt maßgeblich davon ab, ob die Maschinen, die am Arbeitsplatz zu bedienen sind, sicher sind. Die sogenannte Maschinensicherheit wird durch entsprechende Fachkräfte gewährleistet. Dies wiederum ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt, die vorsieht, dass Unternehmen nur Maschinen und Anlagen sowie Arbeitsmittel verwenden dürfen, die unfallfrei und ohne Sicherheitsrisiko bedient werden können.

Sie müssen dafür dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und alle sicherheitsrelevanten Bestandteile und Ausstattungen aufweisen. Durch eine Prüfung, die durch eine befähigte Person vorzunehmen ist, wird die Sicherheit am Arbeitsplatz und im Umgang mit Maschinen bestätigt. Besonders wichtig sind die Bestimmungen für die Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen. Liegt eine solche vor, wurde die Maschinensicherheit bereits bei der Konstruktion sichergestellt.

Der Arbeitgeber muss für die genannten Unternehmensausstattungen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen lassen. Damit wird klargestellt, dass die Maschinen und Anlagen den Anforderungen an den vorgesehenen Einsatzzweck genügen und dass sie beim bestimmungsgemäßen Gebrauch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu wiederholen, wobei der Stand der Technik jeweils zu berücksichtigen ist.

Fachkräfte für Sicherheit im Unternehmen: Sicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte

Verschiedene Fachkräfte sollen im Unternehmen für die nötige Sicherheit am Arbeitpslatz und im Unternehmen sorgen. Der Arbeitgeber ist auch hier wieder über die Gesetze zur Arbeitssicherheit verpflichtet, diese Fachkräfte im Unternehmen zu beschäftigen bzw. zu beauftragen. Infrage kommen dabei verschiedene solcher Experten:

  • Der Betriebsarzt

    Der Betriebsarzt übernimmt im Unternehmen wichtige Aufgaben. Zuerst einmal ist er hier in beratender Funktion tätig und Anlaufstelle bei allen physischen und psychischen Gesundheitsfragen. Auch zu hygienischen Aspekten im Unternehmen wird der Betriebsarzt befragt. Darüber hinaus etabliert er Erste-Hilfe-Maßnahmen und unterstützt den Arbeitgeber dabei, wenn eine krankheitsbedingte Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers ansteht.

    Der Betriebsarzt übernimmt darüber hinaus die Beurteilung der Arbeitsplätze in Bezug auf mögliche Belastungsfaktoren. Lärm und Taub, Vibrationen und Schadstoffe, ergonomische Gesichtspunkte und weitere Aspekte fließen dabei in seine Arbeit mit ein. Er wird zudem aufgrund bestimmter Aspekte ein Arbeitsverbot erteilen. Ein Beispiel dafür ist eine schwangere Mitarbeiterin im Labor, die eine andere Stelle zugewiesen bekommen muss oder ein komplettes Beschäftigungsverbot erhält.

    Der Betriebsarzt ist auch für die Mitarbeiter des Unternehmens ein wichtiger Ansprechpartner, denn er berät zu allen wichtigen arbeitsmedizinischen Fragen. Er führt Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen durch, damit Erkrankungen möglichst frühzeitig erkannt werden können. Nur so ist es möglich, dass rechtzeitig Gegenmaßnahmen zum Schutz des Betreffenden ergriffen werden.

    Der Betriebsarzt übernimmt im Unternehmen wichtige Aufgaben. ( Foto: Shutterstock-Sheff)

    Der Betriebsarzt übernimmt im Unternehmen wichtige Aufgaben. ( Foto: Shutterstock-Sheff)

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt eine wertvolle Unterstützung für die Betriebsärzte dar. Dass eine solche Fachkraft bestellt werden muss, ist in der DGUV Vorschrift 2 nachzulesen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll den Arbeitgeber dabei unterstützen, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen aufrechtzuerhalten und berät zu allen Fragen rund um die Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes. Sie überprüft Arbeitsmittel und berät zu Alternativen, falls bestimmte Gegebenheiten Anlass zur Beanstandung geben.

  • Der Sicherheitsbeauftragte

    Der Sicherheitsbeauftragte ist die Nummer drei im Bunde, wobei diese Tätigkeit keine gesonderte Ausbildung erfordert. Sie kann somit von einem normalen Mitarbeiter übernommen werden. Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es, die Fachkräfte und den Unternehmer darin zu unterstützen, das nötige Maß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten und alle Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren. Geht es um Fragen der Arbeitssicherheit, wird der Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Anlaufstelle sein.

Grundsätzliches zur Arbeitssicherheit in Unternehmen

Wie umfangreich die Arbeitsschutzbetreuung im Unternehmen ausfallen muss, hängt davon ab, wie viele Beschäftigte es gibt und wie groß das Unternehmen demnach ist. Die Ausstattung mit Sicherheitspersonal wird eine andere sein, wenn im Unternehmen nur drei Mitarbeiter angestellt sind, als wenn 70 oder noch mehr Beschäftigte dort arbeiten. Daher gibt es auch verschiedene Betreuungsmodelle.

Die Grundbetreuung

Die Grundbetreuung ist in allen Unternehmen wichtig, die maximal zehn Beschäftigte aufweisen. Hierbei ist es nur nötig, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die immer wieder aktualisiert werden muss. Dies gilt nicht nur nach einem bestimmten zeitlichen Rahmen, sondern hängt auch an der Veränderung der Arbeitsbedingungen, an neuen Arbeitsmitteln oder Gesetzen. Sobald ein potenzielles Risiko auftritt, das vorher noch nicht vorhanden war, muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Im Rahmen der Grundbetreuung führt diese der Betriebsarzt durch, auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Job übernehmen. Die Grundbetreuung muss wenigstens einmal alle fünf Jahre durchgeführt werden.

Die Grundbetreuung ist in allen Unternehmen wichtig, die maximal zehn Beschäftigte aufweisen. (Foto: Shutterstock- eakkachai halang )

Die Grundbetreuung ist in allen Unternehmen wichtig, die maximal zehn Beschäftigte aufweisen. (Foto: Shutterstock- eakkachai halang )

Die anlassbezogene Betreuung

Die Fachsicherheitskraft oder der Betriebsarzt können auch für die anlassbezogene Betreuung hinzugezogen werden. Diese werden demnach erst dann nötig, wenn ein besonderer Anlass gegeben ist. Möglicherweise wurde eine neue Betriebsanlage errichtet oder eine vorhandene instand gesetzt. Vielleicht wurden auch neue Arbeitsmittel beschafft oder Arbeitsplätze wurden verändert. Trat ein Unfall auf, muss dieser analysiert und ausgewertet werden, das gilt auch für berufsbedingte Krankheiten. Vereinfacht gesagt: Immer, wenn eine wichtige Veränderung vorliegt, muss die Situation neu betrachtet und beurteilt werden.

Die Regelbetreuung

Die Regelbetreuung ist für alle Unternehmen vorgesehen, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und sie besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Hierbei sind feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vorgesehen, die zum Beispiel in der Gefährdungsgruppe I mindestens 2,5 Stunden im Jahr betragen müssen. In der Gruppe III ist es nur eine halbe Stunde im Jahr. Diese Zeiten gelten jedoch pro beschäftigter Person und müssen entsprechend auf die Mitarbeiterzahl aufgerechnet werden.

Das Unternehmermodell

Neben den vorgenannten Betreuungsformen eines Unternehmens gibt es noch eine andere, die als Unternehmermodell bezeichnet wird. Dieses ist für alle Firmen wählbar, die mindestens einen, aber höchstens 50 Mitarbeiter beschäftigen. Der Unternehmer übernimmt hierbei selbst einige Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsbereich. Das Modell erlaubt es, die nötigen Leistungen direkt anzupassen und nur die Prüfungen und Beurteilungen vorzunehmen, die wirklich auch relevant für das betreffende Unternehmen sind.

Damit soll auch Kleinunternehmern und deren Sicherheitsanspruch Genüge getan werden, denn sie haben eine völlig anderen Bedarf als größere Firmen, mit zahlreichen Anlagen oder sehr vielen Mitarbeitern. Wichtig ist dabei aber, dass sich der Unternehmer aktiv mit seinen Aufgaben auseinandersetzt, denn die Wahl der individuellen Betreuung darf nicht zulasten der Sicherheit im Unternehmen gehen.

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