Die wirtschaftliche Lage spricht für sich: Geldanlagen bringen kaum mehr Zinsen und die Inflation zehrt nach und nach am Ersparten. Sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden stehen vor den gleichen Problemen. Eine mögliche Option, um das Geld gewinnbringend anzulegen, ist die Investition in Aktiendepots. Wer einige Aspekte beachtet, kann auch als Unternehmen von der Investition in Aktien profitieren.
Aktiendepots – alles was man wissen muss
Waren Aktien, also Wertpapiere, in früheren Zeiten tatsächlich noch Papiere im haptischen Sinne und konnten in einem Ordner abgelegt oder an der Wand zur Schau gestellt werden, ist dies heutzutage anders. Aktien existieren nicht mehr als ‚richtiges‘ Papier, sondern nur noch im virtuellen Sinne. Aus diesem Grund müssen auch virtuelle Lager für die Aktien geschaffen werden, die sogenannten Aktiendepots.
Wer also in Aktien investieren möchte, der muss ein Depot eröffnen. Das ist im heutigen Sinne kein Lager in der Bank, wo tatsächlich Papiere gelagert werden. Vielmehr handelt es sich bei einem Aktiendepot um ein virtuelles, personen- bzw. geschäftsgebundenes Konto, auf dem gespeichert wird, welche Aktien, Fonds oder Anleihen der Kunde besitzt.
Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden haben die Möglichkeit, ein Aktiendepot zu eröffnen. Die Voraussetzung ist lediglich – wie bei anderen Bankgeschäften auch – dass der Kunde volljährig ist.
Die Kosten für ein Aktiendepot hängen stark vom Anbieter ab, weshalb es sich in jedem Fall lohnt, einen Vergleich durchzuführen. Anleger haben die Möglichkeit, ein Aktiendepot bei der Hausbank, bei Direktbanken im Internet oder bei sogenannten Online Brokern durchzuführen. Vor der Eröffnung eines Depots empfiehlt es sich in jedem Fall, ausführlich zu recherchieren und analytisch vorzugehen. Vor allem Unternehmen haben unterschiedliche Gründe, weshalb sie in ein Aktiendepot investieren.
Als Unternehmen in Aktiendepots investieren
Wieso sollten gerade Unternehmen in Aktiendepots investieren? Vor allem große Firmen benötigen ein Aktiendepot, um die Beteiligung an anderen Firmen überhaupt erst möglich zu machen. Durch den Erwerb einer Aktie wird gleichzeitig ein kleiner Teil eines Unternehmens erworben, wodurch die Aktionäre einerseits am Gewinn des Unternehmens durch die Ausschüttung einer Dividende beteiligt werden. Andererseits haben Aktionäre – je nach Anzahl der Aktien, die in ihrem Besitz sind – ebenfalls ein Mitspracherecht bzw. ein Stimmrecht. Um sich als Geschäftskunde also überhaupt an einem anderen Unternehmen beteiligen zu können, ist der Erwerb von Aktien Voraussetzung, wofür es im Umkehrschluss ein Aktiendepot braucht.
Doch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) investieren nicht selten in Aktiendepots. Dort können langfristige Rückstellungen angelegt werden, beispielsweise für die betriebliche Rente etc. Auch die Anlage von bestimmten Beträgen als Termingelder, die für Rechnungen in der Zukunft benötigt werden, können auf einem Aktiendepot erfolgen. Die genannten Beispiele zeigen, dass Aktiendepots für Firmenkunden eine durchaus lohnenswerte Alternative zum gewöhnlichen Tagesgeldkonto oder zur langfristigen Anlage sein können.
Die Eröffnung eines Aktiendepots für Firmen unterscheidet sich vor allem hinsichtlich der rechtlichen Situation des Depotinhabers. Während eine Privatperson als eine solche mit ihrem Namen als Inhaber fungiert, ist das bei einem Unternehmen anders: Die Firma als juristische Person gilt als Depotinhaber. Die Eröffnung eines Aktiendepots vonseiten eines Unternehmens kann dabei ausschließlich von Vertretungsberechtigten, also dem Geschäftsführer, dem Prokuristen etc. durchgeführt werden.
Auch bezüglich der steuerlichen Belange gibt es Unterschiede zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Das Stichwort lautet hierbei: Besteuerung der Kapitalerträge. Hierbei wird noch einmal unterschieden zwischen der Besteuerung einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft.
Steuerliche Aspekte: Aktiendepot für Kapitalgesellschaften
Die Besteuerung von Aktiendepots von Kapitalgesellschaften unterscheidet sich von der Besteuerung von Personengesellschaften. Dies ist vor allem in Bezug auf die Körperschafts- und Gewerbesteuer der Fall. Kapitalgesellschaften werden zu beiden Arten der Besteuerung in die Pflicht genommen. Wenn Kapitalgesellschaften nun Ertrag aus dem eigenen Aktiendepot durch die Ausschüttung von Dividenden erzielen, so müssen fünf Prozent des Ertrages versteuert werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Kapitalgesellschaft im Besitz von mindestens einem Zehntel der Aktien der ausschüttenden Firma ist. Hält die Kapitalgesellschaft weniger als zehn Prozent der Aktien des ausschüttenden Unternehmens, müssen die Erträge mit 15 Prozent versteuert werden, was dem vollen Satz der Körperschaftssteuer entspricht. Die Verbindlichkeit der Gewerbesteuer entfällt für die Kapitalgesellschaft, wenn sie mindestens 15 Prozent der Aktien des ausschüttenden Unternehmens hält. Ist dies nicht der Fall, muss das Unternehmen die Erträge mit dem vollen Hebesatz der Gewebesteuer versteuern. Bei Personengesellschaften sieht dies ein wenig anders aus.
Steuerliche Aspekte: Aktiendepot für Personengesellschaften
Erzielt eine Personengesellschaft Erträge aus einem Aktiendepot, heißt das, dass es Kapitalerträge aus der Beteiligung an anderen Firmen erzielt. Diese Kapitalerträge werden mit den sonstigen Umsatzerlösen des Unternehmens gleichgestellt und müssen ebenso versteuert werden. Das heißt, dass die Erträge aus einem Aktiendepot komplett in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einfließen. Eine Erleichterung im steuerlichen Sinne ist es, dass lediglich 60 Prozent der Erträge aus einem Aktiendepot besteuert werden und die restlichen 40 Prozent steuerfrei bleiben. Dieses Prinzip der Besteuerung wird Teileinkünfteverfahren genannt. Die Höhe der persönlichen Einkommenssteuer errechnet sich bei Personengesellschaften vor allem durch den Gewinn des Unternehmens. Es ist daher ratsam, abzuwägen, inwieweit ein Aktiendepot wirklich Mehrwert bringt. Ferner erhöht sich durch einen erhöhten Gesamtgewinn ebenfalls der zu zahlende Gewebesteuersatz sowie die Krankenkassenbeiträge und eventuell auch der Beitrag zur IHK.
Orderkosten und die Mehrwertsteuer
Besonderes Interesse sollte außerdem den Ordergebühren gewidmet werden. Dies sind bestimmte Gebühren, die von der Bank oder dem Broker für die Verwaltung des Aktiendepots verrechnet werden. Es gibt zwei Varianten, wie sich die Ordergebühren berechnen können: In der Regel hängt die Höhe der Gebühren vom Volumen der Order ab und wird diesbezüglich prozentual berechnet. Eine Alternative dazu sind fixe Ordergebühren, die nicht vom Volumen der Order abhängig sind.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied, ob es sich um fixe Ordergebühren oder variable Ordergebühren handelt. Bei beiden Varianten wird vonseiten der Bank die Mehrwertsteuer auf die Verwaltungskosten des Depots ausgewiesen. Diese kann dann im eigenen Unternehmen als Vorsteuer geltend gemacht werden. Entscheidend ist bei den Orderkosten lediglich die Höhe, steuerlich gilt es hierbei also nichts Besonderes zu beachten.
Aktiendepot für Firmenkunden – eine lohnenswerte Investition?
Generell kann keine allgemeingültige Empfehlung ausgesprochen werden. Wie bei allen Anlagemöglichkeit sollte vor allem eine wichtige Sache im Fokus stehen: Die betriebswirtschaftliche Rentabilität ist der relevanteste Aspekt, den es bei Investitionen zu berücksichtigen gilt. Das ist besonders im geschäftlichen Umfeld von zentralem Interesse.
Aus diesem Grund gilt es, die Vor- und Nachteile der Eröffnung eines Aktiendepots genau abzuwägen. Sollen Anteile an anderen Firmen erworben werden, ist es unumgänglich, ein Aktiendepot zu eröffnen. Wird lediglich nach einer Möglichkeit gesucht, um Beträge gewinnbringend anzulegen, sollten auch anderen Optionen in Betracht gezogen werden. Ein analytisches Vorgehen sowohl hinsichtlich der Steuersätze als auch hinsichtlich der anfallenden Gebühren ist von großer Relevanz. Dabei sollten nicht nur die eigene Geschäftsform und die damit zusammenhängenden steuerlichen Besonderheiten im Fokus stehen, sondern auch die Kosten bzw. Erträge, die mit einem Aktiendepot zusammenhängen.
Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild:Kurt Kleemann-#01:wsf-f-#02:Thomas Reimer-#03:wsf-f