Meisterbafög: So fördert das AFBG die berufliche Weiterbildung

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Viele gelernte Handwerker sparen lange Jahre für die Meisterschule mit anschließender Prüfung, denn die Kosten dafür sind teilweise enorm. Was aber viele nicht wissen: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert die berufliche Weiterbildung, die hier durch das Ablegen der Meisterprüfung realisiert wird, sowie die Gründung der selbstständigen Existenz. Streng genommen bezieht sich die Förderung aber nicht nur auf das Ablegen der Meisterprüfung, auch andere Weiterbildungen werden durch das Meisterbafög gefördert.

Meisterbafög: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Weiterbildungen, die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und somit über das Meisterbafög gefördert werden, müssen öffentlich-rechtlicher Natur sein und zum Beispiel über die Handwerksordnung geregelt werden. Auch Abschlüsse, die nach Landesrecht oder Bundesrecht erworben werden können, fallen unter die Regelung des AFBG. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Abschluss Über öffentlich-rechtliche Prüfung möglich, höher qualifiziert als Facharbeiter, Geselle oder Gehilfe
Vorausgesetzter Berufsabschluss Laut IHK oder Handwerkskammer anerkannt
Dauer 400 Stunden und nicht länger als drei oder vier Jahre (Voll- und Teilzeit)

 

Meisterbafög nach AFBG: Förderfähige Kosten

Folgende Kosten können durch das Meisterbafög gefördert werden:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Als Maßnahmenbeitrag bis max. 10.226 Euro
Zuschuss In Höhe von 30,5 Prozent möglich – nicht rückzahlungspflichtig
Restliche Summe Als zinsgünstiges Darlehen finanzierbar
Weitere Förderung Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung Erlass von 25 Prozent des Darlehens auf Antrag möglich
Prüfungsstück Max. Hälfte der anfallenden Kosten, höchstens 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen förderbar
Beitrag zum Lebensunterhalt Einkommens- und vermögensabhängig, als Zuschuss und Darlehen möglich
Existenzgründung Ab der Einstellung des ersten Mitarbeiters können 33 Prozent des Restdarlehens gewährt werden

Die Darlehensminderung ist nur dann möglich, wenn die Finanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgt. Dieses Darlehen kann mit zwei bis sechs Jahren tilgungsfreier Zeit begonnen werden, wobei für diese Zeit auch keine Zinsen anfallen. Die Rückzahlung des Darlehens muss nach Beginn der ersten Zahlung innerhalb von sechs Jahren erfolgen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Wo das Meisterbafög beantragen?

Die Handwerkskammern besitzen eine eigene AFBG Stelle, die sich zum Beispiel in Hamburg bei der Handwerkskammer Hamburg und hier auf dem Elbcampus befindet.

Geht es um die Beantragung für eine Weiterbildung in Vollzeit, sollte der Antrag auf Meisterbafög unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fördert den Lebensunterhalt ab dem Tag des Beginns der Maßnahme, als frühester Zeitpunkt wird das Antragsdatum gewählt. Unterhalt kann nicht rückwirkend gewährt werden. Geht es um den Maßnahmebeitrag, so gilt als Frist für den Antrag auf Meisterbafög der letzte Unterrichtstag bzw. der letzte Tag eines Maßnahmeabschnitts.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Auswahl förderfähiger Berufe

Das AFBG sieht für das Meisterbafög nicht nur die reine Meisterausbildung bzw. Weiterbildung für Meister vor, sondern auch eine Reihe anderer Berufe. Im Folgenden nennen wir daher drei Beispiele für solche Berufe:

1. Geprüfter Betriebswirt
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fördert zum Beispiel die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt. Dieser übernimmt in einem Handwerksbetrieb Führungsaufgaben im technischen und kaufmännischen Bereich oder leitet selbst ein Handwerksunternehmen. Betriebswirte arbeiten mit Kennziffern, die die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens abbilden, und sind auch für die Personalentwicklung im Unternehmen verantwortlich. Sie betreuen Projekte und organisieren die Aus- und Weiterbildung im Betrieb. Kundenmanagement, Marketing, Vertrieb und Erfolgskontrolle arbeiten mit dem Betriebswirt zusammen bzw. werden von diesem betreut.

2. Kaufmännischer Fachwirt
Das AFBG fördert durch das Meisterbafög außerdem die Weiterbildung zum Kaufmännischen Fachwirt. Dieser übernimmt die kaufmännische Leitung eines Unternehmens im Handwerk und koordiniert verschiedene Prozesse und Tätigkeiten. Kalkulationen, Angebotserstellungen und Abrechnungen gehören zu seinen Aufgabengebieten. Des Weiteren geht es bei der täglichen Arbeit um die Terminplanung, um Organisationsaufgaben, um das Anfertigen von Reporten und um die gesamte Buchführung und Finanzbuchhaltung. Zusätzlich sind die Fachwirte an der Personalentwicklung des Unternehmens beteiligt und organisieren die Ausbildung der Azubis im kaufmännischen Bereich.

3. CAD Fachkraft
Das Meisterbafög wird für die Weiterbildung zur CAD Fachkraft gewährt. Diese arbeitet in Handwerksbetrieben mit eigener Konstruktionsabteilung, wo nach festen Vorgaben mithilfe von CAD-Systemen zwei- und dreidimensionale Zeichnungen angefertigt werden.


Bildnachweis: © morguefile.com – jdurham

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