Sicherheitsbeleuchtung: IoT, Vorschriften, Definition, Prüfungen und Pflichten

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Stellen Sie sich vor, Sie gehen alleine durch die Tiefgarage, der Schlüssel steckt noch nicht und das Licht geht plötzlich aus. Was nun? Noch bevor man sich entscheiden muss, springt die Sicherheitsbeleuchtung in den Akku-/Batteriemodus und garantiert genügend Licht zur Orientierung. Es ist verständlich, dass für die Funktionsfähigkeit dieser Sicherheitsbeleuchtung regelmäßige Prüfungen Pflicht sind. Doch bis vor Kurzem war eine Prüfung nur täglich und meist manuell oder durch eine in Ausbringung und Kommunikation kostenintensive Fernwartung möglich. IoT aus Finnland macht jetzt eine permanente Funktionsprüfung möglich und bietet maximale Sicherheit.

IoT schafft maximale Sicherheit

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Links im Artikelnotoc

ENSTO Smart Lightingnotoc

Wirepas IoT Meshnotoc

Haltian Smart Hospitalnotoc

DIN EN 1838notoc

Die tägliche Sichtprüfung ist kärglich: eine „Sichtprüfung der Anzeigen der Zentrale auf korrekte Funktion der Betriebsbereitschaft“ ist es – mehr nicht. Eine Funktionsprüfung erfolgt nur bei der Wochenprüfung!

Doch was, wenn die Kabelverbindung des Datenbus ausfällt oder das Funk-Spektrum durch andere Anwendungen gestört wird ? Oder wenn die tägliche Prüfung morgens um 07:00 Uhr erfolgt und die Backup-Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung dann um 13:44 Uhr ausfällt? Dann stehen die Besucher in der Tiefgarage, im Parkhaus oder im Kino im Dunkeln und finden keinen Weg mehr nach draußen.

Das finnische Unternehmen Wirepas hat genau für diesen Fall eine IoT-Lösung entwickelt: „Wirepas Massive IoT“ heißt sie und sie arbeitet wartungsfrei und völlig ohne altmodische Kabel. Ein Netz (Fachbegriff: „IoT Mesh“) aus Sensoren im gesamten Gebäude sorgt für direkte Verbindung zur Zentrale. Alle Sensoren sind miteinander verbunden und leiten die Messdaten ihrer Kollegen weiter. Und fällt ein Sensor tatsächlich mal aus, springt für ihn sofort sein Nachbar ein und ersetzt ihn. Das bewirkt, dass jede Leuchte der Sicherheitsbeleuchtung im Minutentakt ihre Funktionsbereitschaft an die Zentrale melden kann. Das Gleiche gilt für die Stromversorgungseinheiten.

Die Sensoren von Wirepas sind wartungsfrei und werden von Spezialisten für Gebäudesysteme wie ENSTO oder Haltian eingesetzt. Und sie können ohne Spezialpersonal angebracht werden. Das zeit- und kostenaufwändige Kabellegen der herkömmlichen Datenbus-basierten Anlagen entfällt also.

Ein wesentlicher Vorteil der Wirepas IoT Lösung ist das einfache Kommissionieren: einschrauben, Leuchte verbindet sich und wird in der App des Handwerkers sichtbar und kann im Gebäudeplan direkt der Stelle zugeordnet werden an der sie sich befindet.

Insbesondere wenn Gebäude von der Feuerwehr abgenommen werden, müssen die Standorte der Notbeleuchtung fehlerfrei dokumentiert sein. Macht der Mitarbeiter da einen Fehler bei der Dokumentation oder vergisst er eine Leuchte oder einen Raum, rückt die Feuerwehr den Abnahmetermin um ein paar Tage bis Wochen nach hinten. Mit einem Wirepas System sind immer 100% der aktivierten Leuchten sichtbar – sowie deren Batteriestand.

Das unterscheidet Wirepas auch von kabelgebundenen und proprietären Systemen: über die Kommissionierung und die zeitgerechte Abnahme der Feuerwehr hinaus ist die Wirepas IoT wartungsfrei und lässt sich leicht auch bei mehreren Bauabschnitten erweitern. Das Wirepas IoT Mesh lässt sich auch mühelos skalieren – eine Hürde, an der so manch anderes Funksystem scheitert.

Sicherheitsbeleuchtung: Definition

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein Notfallsystem für Situationen, in denen die allgemeine künstliche Beleuchtung ausfällt. Dabei ermöglicht eine unabhängige Energieversorgung das sichere Verlassen eines Gebäudes. Laut DIN EN 1838 ist der Begriff der Notbeleuchtung ein übergeordneter Begriff. Daher handelt es sich bei der Sicherheitsbeleuchtung um einen Bestandteil der Notbeleuchtung.

Aufgaben der Sicherheitsbeleuchtung

Eine der meist genutzten Sinne des Menschen ist das Sehvermögen, im Alltag verlassen sich viele bei der Orientierung auf ihn. Wenn die Option, die Außenwelt wahrzunehmen, entfällt, kann es zu Problem kommen. Die Unfähigkeit zu sehen, geht gerne Hand in Hand mit Unfallgefahren, denen man vor der situativen Blindheit hat ausweichen können. Das Risiko für Unfälle steigt also in Zeitabschnitten ohne Netzstrom. Das Mindestmaß an Helligkeit der Sicherheitsbeleuchtung soll dabei den Ausfall der allgemeinen Beleuchtung überbrücken. In Notsituationen kann die Sicherheitsbeleuchtung der Orientierung dienen und so beispielsweise ortsfremden und ortskundigen Personen das sicherere Verlassen eines Gebäudes über Flucht- und Rettungswege ermöglichen. Die Aufgaben der Sicherheitsbeleuchtung umfassen:

  • Beurteilung von Gefahrensituationen fördern
  • Panik verhindern
  • Personen eine sichere Gebäudeevakuierung ermöglichen
  • Unfallgefahren auf dem Flucht- und Rettungsweg erkennbar machen

Arten der Sicherheitsbeleuchtung

Diese Aufgaben erfüllen verschiedene Beleuchtungseinheiten oder -zeichen, die zur guten Sichtbarkeit mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht werden:

  • Rettungszeichen
  • Antipanikbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege

Sind diese nicht mit einem internen Beleuchtungssystem ausgestattet, werden diese durch externe Lichtquellen be- oder hinterleuchtet. Rettungszeichen im Besonderen müssen gut sichtbar sein. Ist ein Notausgang nicht direkt einsehbar, müssen entlang des Flucht- und Rettungsweges weitere an die Sicherheitsbeleuchtung angeschlossene Rettungszeichen angebracht werden. Diese Regelung betrifft laut DIN EN 1838 nicht nur Flucht- und Rettungswege, sondern auch weitere sicherheitsrelevanter Bereiche und potenzieller Gefahrenstellen müssen gut ausgeleuchtet sein.

Sicherheitsbeleuchtung: Baurecht, Brandschutz, Richtlinien

Die Sicherheitsbeleuchtung unterliegt rechtlich festgelegten Anforderungen – wie auch alles andere in Deutschland. Diese können allerdings je nach Richtlinie verschieden ausfallen. Unter anderem finden sich so Unterschiede bei dem Landesbaurecht, bei Baugenehmigungen und bei Brandschutzgutachten. Treffen verschiedene relevante Richtlinien zu, dann muss die jeweils höhere Anforderung erfüllt werden.

Normen, Vorschriften und Vorgaben der Sicherheitsbeleuchtung

Die Abwehr von Panik und Gefahren in der Notsituation einem unabhängigen System zu überlassen, kann beunruhigen. Doch die Sicherheitsbeleuchtung und ihre Installation unterliegen jedoch Vorgaben des nationalen Baurechts und des Arbeitsschutzes. Sind durch einen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Gefährdungssituationen für Personen absehbar, muss eine Sicherheitsbeleuchtung angebracht werden. Zur Installation sind folgende Vorschriften und Normen zu beachten:

  • DIN EN 50172 VDE 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172
  • DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
  • DIN EN 60598-2-22 VDE 0711-2-22 Leuchten – besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
  • DIN EN 50171 VDE 0558-508 Zentrale Stromversorgungssysteme
  • DIN EN IEC 62485-1; VDE 0510-485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformation
  • DIN EN IEC 62485-2; VDE 0510-485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien
  • DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen
  • DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • DIN VDE 0100-560 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke
  • DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Erkennungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen

Des Weiteren führt E 8002 auf, dass in baulichen Anlagen zusätzlich eine Sicherheitsstromversorgung gemäß E 8002 verbaut sein muss.

Sicherheitsbeleuchtung: Orte mit Installationspflicht

Wie eingangs erwähnt, ist die Tiefgarage zur Notbeleuchtung verpflichtet. Dies liegt unter anderem an dem hohen Menschenaufkommen. Unter anderem sind die folgenden Orte von zum Anbringen der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet:

  • Aufzugskabinen
  • Außerhalb des Gebäudes in Ausgangsnähe
  • Behinderten-WCs
  • Erste Hilfe Stellen und ihr Umfeld
  • Rettungswege
  • Rolltreppen und Umgebung
  • Sanitärbereichen ab 8 m2 Größe
  • Triebwerksräumen

Neben den öffentlich gelegenen Orten, sind auch Arbeitsstätten in manchen Fällen zur Installation einer Sicherheitsbeleuchtung aufgefordert. Denn Arbeitgeber werden bei der Einrichtung und dem Betreiben einer Arbeitsstätte reguliert. So gilt dem Paragraphen 5 des Arbeitsschutzgesetzes nach, dass Arbeitgeber ihre Arbeitsstätte auf potentielle Gefährdungen überprüfen und diese beurteilen sollen. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet den Arbeitgeber dazu, das Arbeitsgelände frei von Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gestalten und zu bewirtschaften. Dabei müssen insbesondere die Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berücksichtigt werden. Diese umfassen auch den Stand der Technik und dadurch die Notbeleuchtung.

Anforderungen an den Betriebsraum

Die Sicherheitsbeleuchtung muss durch eine von dem Netz unabhängigen Energiequelle betrieben werden. Denn wenn das Hauptnetz ausfällt, muss es eine Alternative zum Beleuchten der Rettungszeichen geben. Folgende unabhängige Energiequellen sind zulässig:

  • Einzelbatterien
  • Gruppenbatterien/ Low Power Supply System (LPS)
  • Zentralbatterien/ Central Power Supply System (CPS)
  • Notstromaggregaten
  • gesonderte, gesicherte Netze

Wird sich für die Energieversorgung der Sicherheitsbeleuchtung für eine Zentralbatterie entschieden, müssen eigene, vorschriftskonforme Räume für die Unterbringung der Batterie eingeplant werden. Neben der Zentralbatterie darf in einem Betriebsraum nur ein Ladeschaltgerät der Notbeleuchtung vorkommen. Die Gruppenbatterie hingegen muss seit einer Vorschriftsänderung nicht mehr in einen eigenen Betriebsraum. Für Kabel und Leitungen, die durch Brandwände und durch weitere brandbeständige Gebäudestrukturen gelegt sind, sind brandschutztechnische Maßnahmen verpflichtend.

Diese Regelungen sollen die sicherheitsrelevanten Stromkreise der Sicherheitsbeleuchtung schützen. Bau-und Brandschutzvorschriften betreffen aus diesem Grund auch Brandmeldeanlagen, Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen und Sprinkleranlagen. Das Verlegen der Leitungen muss der ÖNORM DIN 4102-12 oder den folgenden Angaben entsprechen:

  1. auf Rohdecken unter dem Fußbodenestrich mit mindestens 30 mm Überdeckung im Erdreich
  2. in einem Sandbett mit einer Abdeckung
  3. im Erdboden

Ausnahmeregelungen bei Endstromkreisen

Endstromkreise beliefern in der Regel ein System direkt mit Strom. Da die Definition etwas vage gehalten ist, kann diese auch von den Planern, Behörden oder Elektroinstallateuren verschieden interpretiert werden. Grundsätzlich soll dabei aber das Schutzziel wichtig sein. Um den Schutz und die Sicherheit zu garantieren, muss beim Ausfall des Netztes die Sicherheitsbeleuchtung mindestens 30 Minuten überbrücken (E30 Funktionserhalt). Deswegen sind nur Teile des Endstromkreises, die nicht an der Funktion der Notbeleuchtung beteiligt sind, von den Vorschriften nach ÖVE/ÖNORM E 8002 ausgenommen. Im Rahmen der Sicherheitsbeleuchtung gibt es daher nur die Ausnahme, welche die Zuleitung zu Einzelbatterieleuchten betrifft.

Schleusen mit maximal zwei Sicherheitsleuchten sind von dieser betroffen: Sie dürfen vom nebenan befindlichen Brandabschnitt des nachgelagerten Fluchtweges mitversorgt werden. Die Endstromkreise müssen mit Überstrom-Schutzeinrichtungen bis 13 A Nennstrom geschützt und höchstens mit 60 % des Nennwertes belastet werden. Außerdem dürfen maximal 20 Leuchten angeschlossen werden.

Sicherheitsbeleuchtung: Prüfungen und Pflichten (Tabelle)

Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?
Wartungsturnus Täglich Wöchentlich Monatlich Jährlich Alle 3 Jahre
Was muss geprüft werden? CPS / LPS CPS / LPS / EB CPS / LPS / EB CPS / LPS / EB CPS / LPS / EB
Welche Details werden geprüft? Es erfolgt eine Wartung der Anzeige der Stromversorgungsanlage Es erfolgt eine Wartung der Ersatzstromquelle sowie der angeschlossenen Leuchten Die Überwachungseinrichtung, Generatoren bzw. Verbrennungsmaschinen werden gewartet Wartung aller angeschlossenen Leuchten über die volle notwendige Betriebsdauer und Wartung aller Ladeeinrichtungen Die MPrüfVO (Muster-Prüfverordnung) sieht hier eine Wiederholungsprüfung vor. Es handelt sich dabei um eine Sachverständigenprüfung.
Umfang der Prüfung Für die Anzeigen der Zentrale erfolgt eine Sichtprüfung auf korrekte Funktion der Betriebsbereitschaft Die Prüfung umfasst die tägliche Prüfung und zusätzlich:
– Funktionsprüfung der gesamten Sicherheitsbeleuchtung
– Funktionsprüfung aller angeschlossenen Leuchten
Die Prüfung umfasst die wöchentliche Prüfung und zusätzlich:
– Prüfung aller Meldegeräte und Meldelampen
– Prüfung aller Überwachungseinrichtungen
– Prüfung aller Generatoren
Die Prüfung umfasst die monatliche Prüfung und zusätzlich:
– Prüfung der Ladeeinrichtung
– Prüfung der Kapazität über die volle Betriebsdauer
– Prüfung aller Batterieanlagen
Die Überprüfung hat den gleichen Umfang wie die Erstprüfung zur Inbetriebnahme. Der große Umfang der Prüfung beeinträchtigt während der Durchführung möglicherweise die Funktion. Daher darf diese umfängliche Prüfung nur in solchen Zeiten ausgeführt werden, in denen ein niedriges Risiko besteht.
Art der Prüfung Die Prüfung erfolgt manuell Die Prüfung erfolgt manuell oder automatisch Die Prüfung erfolgt manuell oder automatisch Die Prüfung erfolgt manuell
Ist ein Eintrag ins Prüfbuch erforderlich? Ja Ja Ja Ja
CPS steht für „Central Safety Power Supply System“, die Zentralbatterieanlage
LPS steht für „Low Safety Power Supply System“, die Gruppenversorgung
EB steht für „Einzelbatteriesystem“

Alle Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungen müssen regelmäßige Überprüfungen, Wartungen und Instandsetzungen durchführen. Bereits der Ausfall von einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte kann verheerende Folgen haben. Die Beweislast im Schadenfall möchte gewiss niemand tragen, der Betreiber gleich dreimal nicht.

Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen dürfen nur von Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt werden. Am besten sollten diese Aufgaben von dem Hersteller des Beleuchtungssystems durchgeführt werden. Auch ein akribisches dokumentieren ist dabei vorgesehen. Hierbei gibt es Prüfungen in verschiedenen Intervallen.

Erstprüfung

Bei der ersten Prüfung vor der generellen Inbetriebnahme muss die Lichttechnik nach DIN 5035-6 auf ihre Funktion überprüft werden. Dies gilt auch für die Stromquellen und deren Schalt- und Steuergeräte sowie die Be- und Entlüftung des Batterieraumes. Auch eine Prüfung auf Selektivität ist vorgesehen.

Tägliche Prüfung

Bei der täglichen Prüfung handelt es sich nicht um einen Funktionstest, hier soll lediglich eine Betriebsbereitschaft durch eine Sichtprüfung bestätigt werden.

Wöchentliche Prüfung

Mindestens einmal pro Woche erfolgt die Prüfung unter Zuschaltung der Stromquelle für Sicherheitszwecke, bei der jede einzelne Leuchte getestet wird. Insbesondere bei einem batteriegestütztem System ist die Zuschaltung notwendig. Die monatliche Prüfung der Umschalteinrichtung auf die Stromquelle soll einen Netzausfall simulieren. Die Stromerzeugungsaggregate müssen nach DIN 6280-13 geprüft werden.

Jährliche Prüfung

Die jährliche Prüfung der Stromquelle für Sicherheitszwecke wird über die komplette notwendige Bemessungsbetriebsdauer unter Zuschaltung aller angeschlossenen Verbraucher durchgeführt. Die Stromerzeugungsaggregate müssen separat nach DIN 6280-13 und Batterien nach DIN EN 50272-2 geprüft werden. Prüfbücher müssen die Kontrollen über mindestens vier Jahre beinhalten. Betreiber einer Anlage müssen eine Person bestimmen, die stets für das Führen des Prüfbuches verantwortlich ist.

Automatisierte Funktionsüberwachung

Seit Jahrzehnten ist man auf das herkömmliche BUS-System für Weiterleitung von den Ergebnisse der Funktionsüberwachung angewiesen. Dabei erfolgt die Datenübertragung durch das Teilen über einen gemeinsamen Übertragungsweg, bei dem sich einzelne Teilnehmer in ihrer Signalweiterleitung abwechseln müssen. Im Fall der Sicherheitsbeleuchtung sind dies spezielle elektronische Betriebsgeräte, die die Funktion durch einen Störimpuls prüfen können. Bei Standardbetriebsgeräten kann ein Sensor an die Leuchte angebracht werden, um diese Aufgabe zu übernehmen.

Zentrale Überwachungssysteme können so die Prüfung von Sicherheitsleuchten erleichtern. Insbesondere die Daten zu Funktionsständen einzelner Leuchten mit Standortangabe, Kabelweg und Informationen zur Batterieanlage können sehr hilfreich sein. Manche Betreiber offerieren zu ihren Systemen auch eine Software zur Visualisierung, die eine graphische Darstellung jeder einzelnen Leuchte im Gebäudegrundriss ermöglicht.

Diese herkömmlichen Systeme mit ihren störungsanfälligen Kabel-BUS-Systemen werden in Zukunft durch IoT-Lösungen verdrängt werden. Dem „Smart Building“ gehört die Zukunft und hier kommen Systeme wie das oben beschriebene ausfallsichere IoT Mesh von Wirepas zum Einsatz. Mit IoT Mesh basierten Systemen ist eine zuverlässige permanente Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung möglich.

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