Der Ärger rund um die Bad Aiblinger Selektorenliste geht weiter. Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, die Liste den Kontrolleuren vorzulegen. Nun denkt die G-10-Kommission über eine Klage nach.
Die G-10-Kommission zieht nun eine Klage in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht in Erwägung. Grund hierfür ist der Fakt, dass die Bundesregierung nach wie vor keine Einblicke in die Selektorenliste ermöglicht. Die Geheimdienstkontrolleure können ihre Arbeit so nicht fortsetzen. Nun wird durch Juristen geprüft, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zulässig ist. Bisher gab es eine Klage von dieser Art noch nicht. Eine Entscheidung, ob die Klage gestellt werden darf, wird es voraussichtlich in der nächsten Sitzung geben, die durch die G-10-Kommission Ende August durchgeführt wird.
Rückendeckung gibt es von den Linken und den Grünen. Von dieser Seite aus wird ebenfalls darüber nachgedacht, eine Klage durchzuführen, um Einsicht in die Selektorenliste zu erhalten.
Bisher hat sich die Bundesregierung komplett geweigert, sowohl Kommission als auch NSA-Untersuchungsausschuss einen Blick in die Liste zu gewähren. Lediglich eine Einsicht durch den Sonderbeauftragten Kurt Graulich wird in den nächsten Monaten gewährt. Seine Ergebnisse werden dann Kommission und Ausschuss vorgelegt. Damit sind die Mitglieder jedoch nicht einverstanden und fordern die Möglichkeit, selbst Einsicht nehmen zu können.