Unternehmen in Frankreich: Personal und Führungskräfte über eine deutsch-französische Personalberatung finden

0

Immer mehr Deutsche zieht es ins Ausland – und immer mehr Unternehmen siedeln sich dort an. Viele Existenzgründer schauen explizit nach einem Gründungsstandort, der sich zum Beispiel in Frankreich befindet. Doch auch zahlreiche gestandene mittelständische Unternehmen in Frankreich suchen nach deutschsprachigen Mitarbeitern für ihre Niederlassungen in Paris oder anderen Städten Frankreichs.

Wohin zieht es die Unternehmen?

Viele deutsche Unternehmen haben Niederlassungen in Frankreich – dabei zeigt sich aber im Hinblick auf deren regionale Verteilung ganz klar, dass es bestimmte Regionen gibt, die besonders bevorzugt werden.

So zum Beispiel die Region Paris Ile-de-France. Genauer gesagt steht diese Region sogar an erster Stelle der Beliebtheitsskala. Danach folgen Rhône-Alpes, Lothringen und das Elsass. Zum einen spielt dabei die geografische Nähe zu Deutschland eine Rolle, zum anderen sind diese Gebiete ohnehin wirtschaftlich sehr stark. Bleiben wir beim Beispiel Ile-de-France, eine Region, die ungefähr dem Großraum Paris entspricht. Hier lebt etwa ein Fünftel der gesamten französischen Bevölkerung, die französische Wirtschaft nimmt hier rund 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ein. Der Großraum Paris ist damit die reichste Region Frankreichs.

Auch das Elsass ist wirtschaftlich von enormer Bedeutung, wenngleich es sich hierbei um die kleinste Region in Frankreich handelt. Bezogen auf das ganze Land steht das Elsass sogar an zweiter Stelle der wirtschaftlich bedeutendsten Regionen! Günstig am Dreiländereck und an der Wasserstraße Rhein gelegen, besitzt das Elsass hervorragende Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stärke, die ihresgleichen sucht. Französische und deutsche Arbeitnehmer halten sich hier in etwa die Waage, wobei teilweise sogar davon ausgegangen wird, dass etwa 70 Prozent der Arbeitnehmer Grenzgänger sind.

Im Nordosten liegt Lothringen, wo teilweise sogar Deutsch gesprochen wird. Hier werden von deutsch-französischen Personalberatungen besonders häufig deutschsprachige Mitarbeiter gesucht, wobei dies nicht nur die Rekrutierung von Führungskräften angeht, sondern auch „normales“ Personal wird häufig vermittelt.

Arbeitgeber: Verschiedene Arten von Arbeitsverträgen

Unternehmer in Frankreich müssen einige Dinge beachten, die für die Einstellung von Personal relevant sind.

Wie auch in Deutschland gibt es zum Beispiel verschiedene Arten von Arbeitsverträgen:

  • befristete und unbefristete Arbeitsverträge,
  • Zeitarbeitsverträge,
  • Arbeitsverträge für Teilzeitkräfte
  • und solche für eine diskontinuierliche Beschäftigung.

Wichtig: Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden und Befristungen sind nur dann erlaubt, wenn ein gesetzlich festgeschriebener Grund vorliegt. Solch ein Grund besteht in der Einstellung von Ersatz für einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Auch ein saisonal bedingter Mehrbedarf an Personal ist ein zulässiger Grund.

Wer als Existenzgründer in Frankreich an den Start geht, darf aber nicht davon ausgehen, dass hier eine Mehrbelastung vorliegt – bei Neugründungen ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge nicht zulässig!

Sozialversicherungspflicht in Frankreich

Als Arbeitgeber sollten Sie wissen, dass jeder Arbeitnehmer sozial abgesichert sein muss. Die Krankenversicherung, die Rentenabsicherung, die Familienversorgung, Arbeitslosenversicherung und eine Unfallversicherung müssen vorliegen. Jede deutsch-französische Personalberatung kann ein Unternehmen diesbezüglich beraten und dabei erklären, dass sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitnehmeranteil vorliegen muss.

Viele französische Unternehmen bieten freiwillige Krankenzusatzversicherungen für die Mitarbeiter an, dieser Aspekt ist im Hinblick auf die Konkurrenzanalyse nicht zu vergessen. Viele Unternehmen locken gerade bei der Personalauswahl und hier vor allem bei der Vermittlung von Führungskräften mit guten sozialen Leistungen. Die Art der Zusatzleistungen ist je nach Unternehmen verschieden. Der Anteil der Arbeitgeber an der Sozialversicherung beträgt 43 Prozent, der Arbeitnehmer muss hier 23 Prozent tragen.

Wie viel Gehalt muss ich zahlen?

Gerade in Paris sind die Lebenshaltungskosten hoch - die Gehälter sind im Gegensatz dazu allerdings für den Unternehmer bezahlbar. (#01)

Gerade in Paris sind die Lebenshaltungskosten hoch – die Gehälter sind im Gegensatz dazu allerdings für den Unternehmer bezahlbar. (#01)

Gerade Führungskräfte haben eine genaue Vorstellung davon, wie hoch das Gehalt ausfallen soll. Wenn es dann noch um die Rekrutierung von Führungskräften nach Frankreich geht, wollen diese verständlicherweise einen Anreiz haben, warum sie Deutschland denn verlassen sollen.

Das schöne Lebensgefühl in Frankreich ist ein Punkt, doch weitaus zugkräftiger dürfte das Gehalt sein. Als Unternehmer sollten Sie daher ungefähr wissen, wie hoch der durchschnittliche Bruttoverdienst für Arbeitnehmer in Frankreich ist.

Wichtig: Es gibt in Frankreich einen Mindestlohn, der als SMIC bezeichnet wird. Er erfährt einmal jährlich eine Anpassung, die sich auf der aktuellen Lage der Wirtschaft berechnet.

Das Gehalt wird als Jahresbruttogehalt im Arbeitsvertrag festgeschrieben und enthält bereits alle vereinbarten Leistungen. Teilweise werden leistungsabhängige Prämien gewährt, auch Aktienoptionen sind bereits üblich. Gezahlt wird das Gehalt einige Tage vor dem Ende des Monats.

Abgezogen werden vom Bruttogehalt die Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Beiträge zu den übrigen oben bereits genannten Absicherungen. Auch die Einkommenssteuer muss davon noch abgezogen werden, denn sie zahlt in Frankreich nicht der Arbeitgeber.

Für Unternehmer ist des Weiteren die Verkehrsmittelabgabe wichtig, wenn Sie mehr als neun Angestellte beschäftigen. Sie sind dann zur Abgabe verpflichtet, wenn sich Ihr Unternehmen in einem Gebiet befindet, in dem die Verkehrsmittelabgabe vereinbart worden ist.

Formalitäten bei der Einstellung von Personal

Wenn Sie über eine deutsch-französische Personalberatung gehen, haben Sie wichtige Kriterien bei der Personalauswahl bereits genannt. Nun hat die Personalvermittlung Personal oder die gewünschten Führungskräfte gefunden und Sie müssen sich um die Formalitäten kümmern, die für die Einstellung wichtig sind.

Zuerst einmal muss der neue Mitarbeiter bei der URSAAF angemeldet werden, das ist der Sozialversicherungsträger. Zwischen acht Tagen vor Arbeitsbeginn und dem ersten Tag der Arbeit muss die Anmeldung erfolgen. Die „Déclaration préalable à l’embauche“ (DPAE) ist per Internet möglich. Hierüber wird der neue Arbeitnehmer aber nicht nur bei der Sozialversicherung angemeldet, sondern auch bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem gilt der Gesundheitsschutz bei der Arbeit als abgesichert und die Anmeldung zur ärztlichen Einstellungsuntersuchung erfolgt mit Abgabe der Déclaration. Eine Kopie der DPAE wird dem Angestellten ausgehändigt.

Doch als Unternehmer müssen Sie noch weitere Formvorgaben erfüllen. Sie müssen zum Beispiel den neuen Mitarbeiter im „registre unique du personnel“ führen, das ist ein Verzeichnis, in dem eine Neueinstellung festgehalten werden muss. Dies gilt übrigens für jede Art von Personal – egal, ob es sich um die Einstellung von Führungskräften oder um anderes Personal handelt. In dieses Register werden alle Mitarbeiter eingetragen, die für das Unternehmen tätig sind, wobei Namen und Vornamen aller aufgeführt werden müssen. Auch das Personal, welches durch eine Personalvermittlung bzw. Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt worden ist, wird im Register festgehalten. Das Einhalten einer bestimmten Form ist für das Register nicht nötig, eine einfache Liste reicht im Prinzip völlig aus.

Als Arbeitgeber müssen Sie darauf achten, dass alle Mitarbeiter bei der Sécurité sociale geführt werden, das ist die bereits erwähnte Sozialversicherung. Außerdem ist der Abschluss einer Zusatzrentenversicherung nötig, Unternehmer müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Angestellten hier abgesichert sind.

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung ist in Frankreich Pflicht: sie soll sicherstellen, dass das Personal für die gewählte Position gesundheitlich geeignet ist. (#02)

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung ist in Frankreich Pflicht: sie soll sicherstellen, dass das Personal für die gewählte Position gesundheitlich geeignet ist. (#02)

Jeder neue Mitarbeiter muss eine ärztliche Einstellungsuntersuchung durchführen lassen – Unternehmer sind dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Angestellten an dieser Untersuchung auch teilnehmen. Diese gilt übrigens auch für Führungskräfte, denn sie ist ausnahmslos für jeden neuen Mitarbeiter Pflicht. In der Regel soll die Einstellungsuntersuchung vor Aufnahme der Arbeit stattfinden, sie ist aber auch noch später möglich. Dann muss sie aber spätestens am Ende der Probezeit erfolgen.

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung soll sicherstellen, dass das Personal für die gewählte Position gesundheitlich geeignet ist. Außerdem wird kontrolliert, ob der neue Mitarbeiter keine gefährliche Krankheit hat, die auch andere Mitarbeiter gefährden könnte.

Arbeitgeber müssen aber nicht nur die Einstellungsuntersuchung organisieren bzw. dafür sorgen, dass der Mitarbeiter an dieser teilnimmt. Die Unternehmen sind zudem dazu angehalten, auf ein Sicherheitstraining zu achten, was wiederum vor dem ersten Arbeitstag des neuen Mitarbeiters stattfinden muss. Das gilt übrigens auch dann, wenn es sich nicht um einen unbefristeten Vertrag handelt und das ausgewählte Personal nicht allzu lange zum Unternehmen gehören wird. Im Training wird darauf geachtet, dass die im Unternehmen typischen Gefahren und Risiken angesprochen werden und dass der Mitarbeiter hier seine bisherige Qualifikation und Erfahrung einbringt. Das Training wird durch einen Arbeitsmediziner begleitet.

Die Formalitäten sind unterschiedlich, je nachdem, für welche Position Personal in Frankreich gesucht wird. Wenn bei der Personalauswahl Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren als Arbeitnehmer gefunden werden, die zum Beispiel in den Schulferien erwerbstätig sein wollen, brauchen Sie als Unternehmer eine Genehmigung der Arbeitsaufsichtsbehörde.

Wichtig: Auch wenn die Meinung immer wieder zu hören ist: Für Führungskräfte gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Beschäftigten.

Das heißt, wenn Sie bei der Personalvermittlung Führungskräfte rekrutieren lassen, müssen diese für eine Beschäftigung in einem französischen Unternehmen dennoch bei der Sozialversicherung angemeldet werden, sie müssen die ärztliche Einstellungsuntersuchung über sich ergehen lassen und sie müssen im Register der Mitarbeiter geführt werden. Ausnahmen gibt es dabei keine.

Die von Ihnen ausgewählte deutsch-französische Personalberatung kann Ihnen aber auch in Bezug auf die Formalitäten Unterstützung geben und wird Sie eingehend beraten, ehe die Rekrutierung der Führungskräfte in Angriff genommen wird.

Deutsch-französische Personalvermittlungen: Beispiele und Links

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Personalvermittlungen, die sich auf die Personalsuche für französische Unternehmen spezialisiert haben:

1. gbo Human Resources
Dieses Unternehmen hat sich auf die Vermittlung von Führungskräften spezialisiert. Besetzt werden sollen alle Stellen im Top- und Middlemanagement, auch Experten für spezielle Stellen werden immer gesucht. Es geht in erster Linie um die Vermittlung von Geschäftsführern, Filialleitern, Finanzexperten, Vertriebsleitern, Verkaufsingenieuren und Entwicklungsleitern. Das Unternehmen sucht ständig geeignete Kandidaten und vermittelt diese im Industrie- und Dienstleistungsbereich an Unternehmen mit Sitz in Frankreich.

2. Eurojob Consulting
Das Unternehmen aus dem Bereich Personalberatung ist auf die direkte Suche nach Mitarbeitern für französische Unternehmen spezialisiert. Diese Personalvermittlung ist in vielen Ländern Europas präsent und baut auf ein breites Netzwerk in Deutschland und Frankreich. Die Berater sind für einzelne Berufszweige besonders ausgebildet bzw. bringen einen persönlichen Hintergrund aus bestimmten Branchen mit.

3. ALCANDRE
Auf die Vermittlung von Führungskräften in Frankreich ist ALCANDRE spezialisiert. Die Headhunter hier gehen den Weg der Personalvermittlung über die direkte Ansprache, außerdem bieten sie eine individuelle Betreuung der Führungskräfte und Manager an, die sich für eine französische Arbeitsstelle interessieren. Zahlreiche Bereiche werden abgedeckt – Industrie, Finanzen, Dienstleistungen, Versicherungen und Beratungen sind die Kernbereiche, in denen Personal vermittelt wird.

4. Tandem Consulting
Tandem Consulting offeriert die Personalvermittlung in Frankreich und hier speziell der Fach- und Führungskräfte. Die Bereiche Industrie, Handel und Dienstleistungen werden hier abgedeckt. Außerdem bietet diese deutsch-französische Personalvermittlung Trainings und Seminare an, bei denen es um typische Missverständnisse bei der Zusammenarbeit von Deutschen und Franzosen geht.

5. dfp Consulting
Diese deutsch-französische Personalberatung gibt es seit 2002 und es werden vor allem Mitarbeiter an mittelständische Unternehmen vermittelt. Dabei agiert diese Personalvermittlung nicht nur innerhalb von Frankreich, sondern ist auch in Deutschland und Österreich tätig. Vermittelt werden ausschließlich gut ausgebildete Fachkräfte und Experten, die in den drei genannten Ländern tätig sein wollen. In erster Linie geht es um die Vermittlung von Personal für die Posten des Geschäftsführers, für die kaufmännische Leitung, für Marketing und Vertrieb sowie für Forschung und Entwicklung. Auch die Produktion, Einkauf und Logistik sowie Personal und Verwaltung werden innerhalb dieser deutsch-französischen Personalvermittlung abgedeckt.


Bildnachweis: © Fotolia Titelbild: Ekaterina Pokrovsky #01: william87 #02 stokkete

Lassen Sie eine Antwort hier