Mitarbeiterüberprüfung: Legal oder nicht?

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Den perfekten Job zu finden, gleicht der Suche nach der Nadel im berühmten Heuhaufen. Dabei sind gute Jobs in der Industrie durchaus zu finden, wenn Sie bereit sein, sich von so manchem Irrenhaus nicht abschrecken zu lassen.

Jobs im Chaos-Unternehmen gesucht?

Manche Firmen haben es wirklich in sich und so gleicht der Arbeitsalltag eher einem täglichen Aufenthalt im Irrenhaus. Die Dinge, die zu erledigen sind, wachsen scheinbar ins Unermessliche. Gleichzeitig scheint der Chef nie zufrieden zu sein, wartet mit neuen Aufgaben und Projekten ebenso auf wie mit zu überarbeitenden Dingen, die eigentlich als abgehakt galten.

Die Mitarbeiter werden ständig überprüft, wobei der genaue Umfang der Überprüfungen ein Geheimnis zwischen Detektiv und Auftraggeber bleibt und nicht selten am Rande der Legalität angesiedelt ist. So weiß sicherlich auch die Detektei Berlin von Anfragen zu berichten, bei denen (künftige) Mitarbeiter bis ins Detail ausspioniert werden sollten. Dabei ist es Sache der Detektei, derartige Aufträge anzunehmen oder die Finger davon zu lassen.

Video: Was bringt mir die PERSONALVERTRETUNG? Wofür ist sie da?

Nicht nur Profis unterwegs

Die Auswahl an Detekteien ist mittlerweile riesig und nicht immer wirken sie auf den ersten Blick seriös oder nicht vertrauenswürdig. Das Problem: Um die Zulassung als Detektiv zu erhalten, bedarf es keinerlei Ausbildung oder Zulassung. Niemand muss bestimmte Prüfungen absolvieren oder sich durch einen Persönlichkeitstest quälen. Die Anforderungen für den Eintritt in einen normalen Job sind deutlich höher! Detektive müssen lediglich ein Gewerbe anmelden, was gegenüber dem Gewerbeamt vorgenommen wird.

Danach sind sie gewerbesteuerpflichtig, mehr nicht. Es muss lediglich noch ein Führungszeugnis eingereicht werden, denn immerhin wird angestrebt, dass die als Detektiv arbeitenden Personen keine dunkle Vergangenheit mitbringen. Auch der Bundesverband Deutscher Detektive wünscht sich, dass die Zulassungskriterien strenger werden. So empfiehlt er allen seriösen Detektiven, im Verband Mitglied zu werden, da sich dadurch eine Gruppe vertrauenswürdiger Personen findet, die sich von der Vielzahl an zwielichtigen Anbietern abgrenzt.

Schon vor der Einstellung wollen viele Chefs genau wissen, was oder wer dort auf sie zukommt. Sie lassen daher mithilfe eines Privatdetektivs den Hintergrund des Bewerbers durchleuchten. (#02)Schon vor der Einstellung wollen viele Chefs genau wissen, was oder wer dort auf sie zukommt. Sie lassen daher mithilfe eines Privatdetektivs den Hintergrund des Bewerbers durchleuchten. (#02)

Schon vor der Einstellung wollen viele Chefs genau wissen, was oder wer dort auf sie zukommt. Sie lassen daher mithilfe eines Privatdetektivs den Hintergrund des Bewerbers durchleuchten. (#02)

Was passiert bei der Mitarbeiter- und Bewerberüberwachung?

Schon vor der Einstellung wollen viele Chefs genau wissen, was oder wer dort auf sie zukommt. Sie lassen daher mithilfe eines Privatdetektivs den Hintergrund des Bewerbers durchleuchten. So reicht es heute nicht mehr, nur Facebook und andere soziale Netzwerke auf der Suche nach Informationen zu durchkämmen. Nein, es müssen der familiäre Hintergrund, der Grund der Stellensuche, vorige Arbeitgeber, Gehaltshöhen und bestenfalls noch der Gesundheitsstatus überprüft werden. Nicht alles davon ist legal, doch dazu gleich mehr.

Im besten Fall wird der Detektiv nur beauftragt, um etwaige Zweifel an der Richtigkeit der Behauptungen in einer Bewerbung zu beseitigen. Schließlich möchte sich ein Arbeitgeber im Normalfall längere Zeit an den Bewerber und damit an den zukünftigen Mitarbeiter binden. So ist es nur allzu verständlich, dass er rechtzeitig herausfinden möchte, ob der Lebenslauf des Betreffenden ein wenig verschönert wurde oder ob doch alles der Wahrheit entspricht.

Doch auch später können Zweifel ausgeräumt werden, wenn ein Verdacht gegen einen Mitarbeiter besteht, dieser sich aber nicht oder noch nicht bestätigen lässt. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter scheinbar Dinge aus dem Unternehmen entwendet, muss ihm dieses Vergehen nachgewiesen werden. Oder wenn er schlecht über den Arbeitgeber redet, ihm negative Dinge unterstellt oder gar kriminelle Machenschaften andichten will: All diese Dinge müssen konkret nachgewiesen werden.

Keine einfache Sache, wodurch Detektiv und Arbeitgeber zusammenfinden. Dass das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Angestelltem damit komplett zerstört ist, dürfte klar sein. Denn wenn sich herausstellt, dass der Mitarbeiter eine saubere Weste hat, wird er wohl kaum weiter in einem Unternehmen arbeiten wollen, in dem ihm abstruse oder kriminelle Dinge unterstellt worden sind.

Video: Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf der Mitarbeiter kontrollieren? | Betriebsrat Video

Datenschutz muss beachtet werden

Bei der Mitarbeiterüberprüfung bzw. der Überprüfung der Bewerber müssen das Persönlichkeitsrecht sowie der Datenschutz unbedingt beachtet werden. Das gilt schon beim Einstellungsgespräch, wenn der Arbeitgeber nur Fragen stellen darf, die tatsächlich für die Einstellung und die künftige gemeinsame Arbeit wichtig sind. Er kann nach allem fragen, wozu er ein „berechtigtes und zu schützendes Interesse“ hat, so will es das Gesetz. Das heißt, dass es zwar verständlich ist, dass ein Arbeitgeber niemanden einstellen möchte, der vorbestraft ist.

Nach Vorstrafen fragen darf er aber nicht. Möglich ist das nur dann, wenn die jeweilige Vorstrafe im Kontrast zum Job stehen würde. Wer also als Kraftfahrer arbeiten will, muss sich beispielsweise Fragen wegen Trunkenheit am Steuer gefallen lassen. Was viele aber nicht wissen: Ist die Frage nicht rechtmäßig, darf sie falsch beantwortet werden!

Auch bei der Schufa darf der künftige Arbeitgeber nicht einfach nachfragen, selbst wenn der Bewerber eine wichtige Stelle in der Buchhaltung besetzen soll. Geht es jedoch um eine Anstellung mit einem besonderen Vertrauensverhältnis, darf der künftige Chef eine Eigenauskunft des Bewerbers verlangen und kommt so doch noch (auf legalem Weg) an die gewünschten Daten. Er darf jedoch keine vollständige Auskunft erhalten, denn wem der Bewerber noch Geld schuldet, geht den Arbeitgeber nichts an.

Weitere Dinge, die der Arbeitgeber nicht erfragen darf, sind:

  • Planungen im Privatleben (Familienplanung, aktuelle Schwangerschaft u. ä.)
  • Gefährliche Hobbys oder Freizeitaktivitäten, die mit einem erhöhten Verletzungsrisiko einhergehen-
  • Einstellungen zu Politik und Religion

Allerdings gibt es immer wieder Ausnahmen: Wenn der Bewerber eine Stelle antreten möchte, für die die eigene Konfession wichtig ist, darf er auch nach seiner Einstellung zur Kirche bzw. nach seiner Religionszugehörigkeit gefragt werden.

Video: Mitarbeiter von Jobcentern sind für ihre Kunden unerreichbar | REPORT MAINZ | DAS ERSTE | SWR

Auf der Suche in sozialen Netzwerken

Wenn ein Bewerber wüsste, auf wie viele verschiedene Arten er schon nach Abgabe der Bewerbung ausspioniert wird, er würde das Unternehmen gleich mit einem Irrenhaus verbinden und dankend ablehnen, sollte er ein Stellenangebot bekommen. Denn: Viele Arbeitgeber setzen Detektive an oder gehen selbst auf die Suche und durchforsten soziale Netzwerke nach Informationen.

Wer also nach Abgabe einer Bewerbung eine Freundschaftsanfrage auf Facebook bekommt und diese nicht zuordnen kann, sollte besser die Finger davon lassen! Denn dahinter verbirgt sich nicht selten jemand, der an die Daten herankommen möchte, die nur Freunden des Betreffenden offenstehen. Es gilt daher, die Informationen in sozialen Netzwerken gut zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie nicht von Dritten einsehbar sind.

Wer sich als Arbeitgeber oder beauftragter Detektiv aber auf XING umsieht, darf die dort befindlichen Daten nutzen, sofern er sie nicht aus speziellen Gruppen zieht, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sind. Der Grund: XING wird als berufliches Netzwerk gesehen und steht dementsprechend allen zur Nutzung offen. Nicht öffentliche Bereiche hingegen sind mit den privaten sozialen Netzwerken gleichzusetzen und dürfen nicht zur Informationsfindung genutzt werden.

Legale Detektivarbeit für den Arbeitgeber

Was für den Arbeitgeber gilt, ist auch für einen Detektiv bindend. Auch er darf nur die Dinge überprüfen und an seinen Auftraggeber weitergeben, die öffentlich zugänglich sind und die weder in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers (oder Mitarbeiters) noch in den Datenschutz eingreifen.

Es ist verständlich, dass sich ein Arbeitgeber vor finanziellen Schäden durch einen neuen Mitarbeiter, der letzten Endes nicht seinen Erwartungen entspricht, schützen möchte. Dennoch ist es nicht legal, einen Background-Check in einem Maße durchzuführen, der an frühere Stasi-Methoden erinnert. Wer als Arbeitnehmer dahinterkommt, dass er unrechtmäßig durchleuchtet und überprüft worden ist, kann fristlos kündigen und hat das Recht zu klagen bzw. auf Schadensersatz.

Allerdings muss dafür nachweisbar sein, dass die Informationen unrechtmäßig angeeignet worden sind, was in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich sein dürfte. Auffällig wird es natürlich bei Informationen zum Gesundheitsstatus oder zur privaten Finanzlage, denn davon kann in der Regel kein Außenstehender etwas wissen.

Wer also nach Abgabe einer Bewerbung eine Freundschaftsanfrage auf Facebook bekommt und diese nicht zuordnen kann, sollte besser die Finger davon lassen! (#01)

Wer also nach Abgabe einer Bewerbung eine Freundschaftsanfrage auf Facebook bekommt und diese nicht zuordnen kann, sollte besser die Finger davon lassen! (#01)

Arbeitnehmerüberlassung als Mittel zum Zweck?

Findige Arbeitgeber kommen auf die Idee, die Stellen im Unternehmen durch Arbeitnehmer zu besetzen, die eigentlich über eine Leiharbeitsfirma angestellt sind. Der Vorteil: Diese sind bereits ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, vergleichsweise günstig und können je nach Bedarf eingestellt oder beauftragt werden. Damit lassen sich also hervorragend Spitzenzeiten abfangen, denn Auftragsspitzen rechtfertigen nicht immer gleich eine Neueinstellung.

Bei Arbeitnehmerüberlassungen sind keine umfassenden Überprüfungen nötig, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Mitarbeiter bereits überprüft und für ehrlich befunden wurden. Allerdings sollten sie keine Alternative zu den bisherigen Mitarbeitern darstellen! Hier wären wir wieder bei dem bereits beschriebenen Unternehmen, welches eher einem Irrenhaus ähnelt. Ein Unternehmen lebt von zuverlässigen Mitarbeitern, die im besten Fall langjährig erfahren sind und die Abläufe im Betrieb gut kennen. Auf sie stützt sich der Erfolg, sie aber durch Leiharbeiter zu ersetzen, wäre nicht nur unfair, sondern auch äußerst unklug.


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