Rechte als Raucher am Arbeitsplatz

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Das Rauchen am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema. Nichtraucher fühlen sich häufig benachteiligt und das vor allem wegen der längeren Pausenzeiten der Raucher. Besonders starke Raucher, die nahezu nonstop ihren Arbeitsplatz kurzzeitig verlassen, um eine zu qualmen, stehen primär in der Missgunst von Nichtrauchern, aber auch in der vieler Arbeitgeber. Zwar unterstützen einige Arbeitgeber den Zigarettengenuss in den Pausenzeiten durch verschiedene Maßnahmen, andere wiederum würden am liebsten ein absolutes Rauchverbot aussprechen. Doch was sagt die Rechtslage?

Die allgemeinen Regelungen zum Rauchen am Arbeitsplatz

Generell gilt, dass alle Beschäftigten das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben und demnach nicht dem ständigen Passivrauchen ausgesetzt sind. Auf der anderen Seite, darf rauchenden Arbeitnehmern jedoch das Rauchen in den Pausen nicht kategorisch verwehrt werden, da dies die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzen würde. Während das Rauchen in Großraumbüros, Toiletten, Fabrikhallen usw. laut der Arbeitsstättenverordnung tabu ist, darf in aller Regel außerhalb der Arbeitszeiten und in den Pausen, an eigens dafür ausgelegten Standorten geraucht werden. Meistens handelt es sich dabei um eine überdachte Außenfläche im Freien, die mit großen Standaschern bestückt ist. Diese sogenannten Raucherinseln befinden sich in so gut wie jeder näheren Umgebung von Unternehmen jeglicher Größenordnung. Der Bedarf daran ist auch durchaus gegeben, Plattformen wie Schilder-Versand.com verkaufen ihre Ascher mit unterschiedlichem Fassungsvermögen in hoher Stückzahl. Alternativ gibt es auch durchaus Unternehmen, die freiwillig einen Raucherraum bereitstellen, in dem sich die Raucher für eine Raucherpause zurückziehen können.

Die Rechtslage ist undurchsichtig

Grundsätzlich gibt es für Raucher kein Recht auf eine Raucherpause und der damit verbundenen Arbeitsunterbrechung wie es beispielsweise beim Toilettengang oder auch dem Gang zur Küche, um sich etwas zum Trinken zu holen, der Fall ist. Demnach kann es auch durchaus vorkommen, dass der Arbeitgeber das Rauchen in der Arbeitszeit komplett verbietet, da er das Hausrecht besitzt und demnach das Verbot aussprechen kann. In den meisten Fällen werden jedoch Raucherpausen, die den Schaffensprozess des Arbeitnehmers nur rudimentär beeinträchtigen, geduldet und erlaubt. Dies alles beruht auf Freiwilligkeit und Kulanz der Arbeitgeber, denn dieser ist nicht dazu verpflichtet, Raucherbereiche zur Verfügung zu stellen, die im besten Fall noch beheizt und überdacht sind. Schlussfolgernd lässt sich hier feststellen, dass das Thema Rauchen am Arbeitsplatz eine Grauzone abdeckt, die keine genauen Verhaltensmaßnahmen hinsichtlich des Rauchens vorgibt. Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass die meisten Arbeitgeber das Rauchen in den Pausenzeiten erlauben und dulden, aber auch nicht als positiv einstufen. Nicht verwunderlich, denn laut einer Studie der Universität Hamburg kosten die Extra-Raucherpausen der deutschen Wirtschaft rund 28 Millionen Euro – ganz zu schweigen von den langfristigen Folgekosten, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer entstehen. Nachweislich melden sich rauchende Arbeitnehmer häufiger krank als ihr nichtrauchendes Pendant.

Verstoß gegen ausgesprochenes Rauchverbot

Wer in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit trotz ausgesprochenen Rauchverbot dennoch zur Zigarette greift, kann im schlimmsten Fall sogar gekündigt oder zumindest abgemahnt werden. Denn dieses Verhalten kann als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden und je nach Branche erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Rauchen in der Nähe von Gefahrengut oder auch auf dem Gelände einer Tankstelle ist verständlicherweise schwerwiegender als das Rauchen in einem Ein-Mann-Büro mit der Möglichkeit entsprechend zu lüften.

Es gilt: Jedes Unternehmen muss eigenständig darüber entscheiden, in welchem Rahmen die Rauchverbote ausgesprochen werden und wie der Nichtraucherschutz in ihrem Unternehmen aussieht.


Bildnachweis: © lassedesignen

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