Was kostet eine Patentanmeldung? Diese Frage haben sich schon viele gestellt, die eine innovative Idee hatten und diese schützen lassen wollten. Europäisches Patentamt und internationale Anlaufstellen kommen infrage.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Was kostet eine Patentanmeldung in Deutschland?
Vor dem Anmelden des Patents muss im Rahmen einer Patentrecherche sichergestellt werden, ob es diese oder eine sehr ähnliche Idee nicht schon einmal gab. Nicht, dass aus dem angestrebten Patent plötzlich ein Plagiat wird! Ist das geklärt, sind Europäisches Patentamt oder internationale Stellen für die Patentanmeldung auszuwählen.
Die Anmeldegebühren sind unterschiedlich und betragen beim Deutschen Patent- und Markenamt derzeit 40 Euro. Im Antrag enthalten sind zehn Patentansprüche, für jeden weiteren sind 20 Euro extra zu zahlen. Zusätzliche muss die Patentrecherche bezahlt werden, die mit 300 Euro Gebühren zu Buche schlägt. Außerdem müssen 150 Euro Prüfungsgebühr gezahlt werden.
Diese Kosten fallen für die ersten zwei Jahre an. Danach werden in Deutschland Jahresgebühren berechnet, damit die Patentanmeldung auch weiterhin bestand hat und den nötigen Schutz genießt.
Die folgende Tabelle zeigt die Kosten im Einzelnen:
Jahr | Gebühr |
---|---|
3. Patentjahr | 70 € |
4. Patentjahr | 70 € |
5. Patentjahr | 90 € |
6. Patentjahr | 130 € |
7. Patentjahr | 180 € |
8. Patentjahr | 240 € |
9. Patentjahr | 290 € |
10. Patentjahr | 350 € |
11. Patentjahr | 470 € |
12. Patentjahr | 620 € |
13. Patentjahr | 760 € |
14. Patentjahr | 910 € |
15. Patentjahr | 1.060 € |
16. Patentjahr | 1.230 € |
17. Patentjahr | 1.410 € |
18. Patentjahr | 1.590 € |
19. Patentjahr | 1.760 € |
20. Patentjahr | 1.940 € |
Erklärt sich der Patentinhaber zu einer Lizenzvergabe bereit, werden die Kosten um die Hälfte reduziert. Wichtig: Wer die Gebühr nicht rechtzeitig zahlt (wozu es keine separate Aufforderung gibt!) muss noch einmal 50 Euro zusätzlich bezahlen.
Insgesamt fallen damit Kosten für eine Patentanmeldung in Deutschland in Höhe von mindestens 13.560 Euro an, sofern das Patent bis zu 20 Jahre gehalten werden soll. Dies sollte jeder wissen, der mit dem Gedanken spielt, sich ein Patent sichern zu lassen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Schutzrechte als „kleines Patent“ sichern zu lassen. Die Rechte werden dann nur als Gebrauchsmuster angemeldet, was bedeutend günstiger ist. Es müssen die gleichen Voraussetzungen wie bei einem normalen Patent erbracht werden, allerdings wird die Patentrecherche nur eingeschränkt durchgeführt. Das Patentamt prüft nur die Formalitäten und nicht, ob die Patentanmeldung wirklich neu ist oder ob sie eine Erfindung beinhaltet.
Die Anmeldung kostet dann nur 30 Euro, es gibt auch keine Jahresgebühr. Diese wird durch die Aufrechterhaltungsgebühr ersetzt, die 210 Euro nach drei Jahren, 350 Euro nach sechs Jahren und 530 Euro nach acht Jahren kostet. Die Gebühren für die Recherche müssen nicht gezahlt werden, weil eben genau diese Recherche nicht verpflichtend ist. Ratsam ist es dennoch, eine Patentrecherche durchführen zu lassen, weil ansonsten ein Löschungsantrag drohen kann.
Gebrauchsmuster lassen sich für höchstens zehn Jahre sichern. Ausgeschlossen sind chemische und technische Verfahren. Alle Kosten zusammen belaufen sich dann auf rund 1.370 Euro.
Deutsches Patent- und Markenamt
Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10939 Berlin
Telefon: 030 259920
E-Mail: info@dpma.de
Europäisches Patentamt: Was kostet eine Patentanmeldung in Europa?
Wer ein Patent anmelden möchte, sollte wissen, welche Kosten auf einen Erfinder zukommen. Wichtig ist, dass derzeit nur ein europäisches Patentamt für die Anmeldung infrage kommt, wobei auch nur ein europäisches Patent vergeben wird. Ein Einheitspatent für die gesamte EU ist noch nicht erhältlich.
Die Anmeldegebühren belaufen sich hier auf 120 Euro bis zur 35. Seite des Patents. Wer bei seiner Patentanmeldung eine besonders umfassende Beschreibung oder große Zeichnungen abliefert und mehr als 35 Seiten benötigt, muss bei der Patentanmeldung ab der 36. Seite mit 15 Euro zusätzlich rechnen. Dazu kommen die Kosten für die Recherche, die sich auf 1.300 Euro belaufen.
Weitere Gebühren sind:
- Benennungsgebühr 585 Euro
- Prüfungsgebühr 1.635 Euro
- Erteilungsgebühr 925 Euro
- Veröffentlichungsgebühr 75 Euro
Auch für ein europäisches Patentamt gilt: Die Gebühren erhöhen sich, wenn die Kosten nicht unaufgefordert gezahlt werden. Die „Strafgebühren“ betragen 50 Prozent der nicht gezahlten Gebühr.
Die Jahresgebühr muss ab dem dritten Jahr gezahlt werden, dies gilt für die Dauer des Patenterteilungsverfahrens. Danach sind die Gebühren der Länder, in denen die Patentanmeldung gilt, maßgeblich.
Hier noch einmal die Gebühren in der Übersicht:
HIER TABELLE EUROPA EINFÜGEN
Ein europäisches Patentamt kennt keine Lizenzbereitschaft und damit verbundene Kostensenkung. Wichtig zu wissen: Für internationale Patente gilt, dass ein deutscher Anwalt eventuell nicht vertretungsberechtigt ist und dass sich die Kosten für einen Anwalt aus dem betreffenden Land noch einmal erhöhen können.
Außerdem wird teilweise ein Übersetzer benötigt, der Beschreibung und textliche Bestandteile der Zeichnung in die Sprache des Patentlandes überträgt. Dementsprechend kommen noch individuelle Gebühren zu den in der Tabelle ersichtlichen dazu.
Europäisches Patentamt
Patentamt
Bob-van-Benthem-Platz 1
80469 München
Tel.: 089 23990
E-Mail: info@epo.org
WIPO: Was kostet eine Patentanmeldung für ein weltweites Patent?
Europäisches Patentamt und Deutsches Patent- und Markenamt sind nur zwei Anlaufstellen, um eine Patentanmeldung durchzuführen. Auch die WIPO (World Intellectual Property Organization – Weltorganisation für geistiges Eigentum) ist eine Anlaufstelle für eine Patenteinreichung.
Nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag ist es hier für 151 Staaten möglich, eine Anmeldung in den jeweiligen Staaten zu erreichen. Der Anmelder muss vorab wissen, welche Staaten als Bestimmungsländer für das Patent genannt werden sollen. Die Patentanmeldung selbst wird über eine Übermittlungsbehörde geführt, die WIPO steuert dann das internationale Verfahren.
Deutsche Patentanmelder haben die Wahl zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt. Letzteres ist zwar in der Anmeldung teurer, dafür fallen keine Gebühren für die Patentrecherche an. Erst in der internationalen Phase müssen die Kosten für eine Recherche übernommen werden. Sie betragen dann 1.875 Euro.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt:
- Der Anmelder stellt einen Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
- Geprüft werden Beschreibung, Zeichnungen, Zusammenfassung und Ansprüche.
- Gleichzeitig ist eine auf das Zielland abgestimmte Übersetzung einzureichen.
- Die fälligen Gebühren müssen entrichtet werden.
- Es muss ein Antrag auf Prüfung gestellt werden, die Prüfungsgebühr ist zu bezahlen.
Die Kosten für eine internationale Patentanmeldung belaufen sich auf mindestens 2.949 Euro, dazu kommen die nationalen Gebühren für das Zielland. Nach dem internationalen Verfahren kann eine Validierung in dem gewünschten Zielland durchgeführt werden. Diese ist dann meist etwas günstiger, weil die Vorarbeiten (Recherche, Zusammenstellung von Beschreibung und Zeichnungen etc.) bereits durch das internationale Verfahren abgeschlossen sind.
Wichtig zu wissen: Die jeweils aufgeführten Kosten schließen die Arbeit eines Patentanwalts noch nicht mit ein. Dieser sollte aber unbedingt hinzugezogen werden, damit das Patent Rechtsicherheit hat und die Patentanmeldung auch die rechtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes berücksichtigt. Die Kosten für den Patentanwalt sind unterschiedlich hoch und sollten vorab direkt erfragt werden.
World Intellectual Property Organization
34, chemin des Colombettes
1211 Genf 20
Schweiz
Tel.: +41 22 3389111
E-Mail: infoline@wipo.int
Häufig gestellte Fragen zur Patentanmeldung
Wie meldet man ein Patent an in Deutschland?
Für eine Patentanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig. Hier werden der ausgefüllte Antrag und sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht. Es muss ein Antrag auf Patentrecherche gestellt werden. Der Antrag kann elektronisch eingereicht werden oder ist direkt beim DPMA abzugeben.
Wie lange dauert es, bis ein Patent angemeldet ist?
Es dauert durchschnittlich zwischen zweieinhalb und drei Jahre, bis ein Patent angemeldet ist. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Prüfungsantrag binnen der ersten vier Monate nach dem Datum der Patentanmeldung gestellt wurde und dass die Prüfungsgebühr rechtzeitig entrichtet worden ist. Außerdem dürfen keine Fristverlängerungsanträge gestellt worden sein.
Was muss ich machen, um ein Patent anzumelden?
Um das Patent anmelden zu können, muss der entsprechende Antrag mit allen nötigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Genannt werden müssen die Patentansprüche, es muss eine Zusammenfassung der Idee und dazu eine Beschreibung und Zeichnungen mitgegeben werden. Außerdem ist die Recherche zu beauftragen, des Weiteren sind alle fälligen Gebühren rechtzeitig zu begleichen.
Wie wird eine Idee zum Patent?
Grundsätzlich sind Ideen frei und können nicht patentiert werden. Wenn die Idee allerdings eine Erfindung darstellt und gänzlich neu ist, kann eine Patentanmeldung eingeleitet werden. Im Rahmen der Patentrecherche und der Prüfung des Antrags wird entschieden, ob es sich im Einzelfall um eine patentierbare Idee handelt.