Der Bericht der Europaabgeordneten Julia Reda zielte auf eine Harmonisierung der Urheberrechtsgesetzgebung in der EU – in Form einer einheitlichen Panoramafreiheit. Dem französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada und seinem Änderungsantrag 421 haben wir es zu verdanken, dass möglicherweise künftig ein vorschnell publizierter Schnappschuss im Urlaub eine teure Abmahnung nach sich zieht. Abmahnfalle Urlaubsfoto möchte man die Einschränkung der Panoramafreiheit schmunzelnd nennen, wäre es nicht so bitter ernst – wie lächerlich.
Rechtsausschuss entscheidet am 9. Juli 2015 über den Änderungsantrag 421 von Jean-Marie Cavada
Der Berichtsentwurf des EU-Parlaments zur Urheberrechtsreform sieht vor, künftig die sogenannte Panoramafreiheit in den Mitgliedsstaaten der EU neu zu definieren. Die Panoramafreiheit regelt die Rechte von Fotografen an Bildern mit speziellen Motiven. Fotografen dürfen Bilder von öffentlich zugänglicher Kunst und Gebäuden in der Außenansicht machen. Diese Bilder dürfen danach veröffentlicht und auch kommerziell verwertet werden. Die Panoramafreiheit gilt in Deutschland, Österreich, den skandinavischen Ländern, Großbritannien und Spanien. die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich und Italien. Wird der Änderungsantrag 421 am 9. Juli vom Rechtsausschuss beschlossen, können manche Fotos zu Abmahnungen führen. Wird dann beispielswiese ein Foto von der Hamburger Elbphilharmonie auf Facebook veröffentlicht, stellt dies bereits einen Ansatzpunkt für abmahnfreudige Anwälte dar.