Notbeleuchtung: Vorschriften, Definition, Prüfungen und Pflichten

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Die Notbeleuchtung ist für die Sicherheit in Gebäuden äußerst relevant. Sie sorgt für ein gefahrloses Verlassen des Arbeitsplatzes und verhindern Unfälle. Diese können beispielsweise beim Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen. Notbeleuchtungen unterliegen Vorschriften und bestimmten Normen, die eingehalten werden müssen. Die Notbeleuchtung muss jederzeit funktionstüchtig sein und entsprechend kontrolliert werden.

Notbeleuchtung: Definition

Notbeleuchtung ist ein Oberbegriff, welcher die bei einer Störung oder einem Ausfall der Hauptbeleuchtung einsatzbereit sein muss. Der Oberbegriff Notbeleuchtung wird nochmals unterschieden in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Die Notbeleuchtung ist unabhängig von der allgemeinen Stromquelle, sodass diese für sich leuchten kann. Die Notleuchten werden beispielsweise mittels Netzersatzanlage oder batteriegestützten Systemen betrieben.

Unterart Ersatzbeleuchtung

Eine Ersatzbeleuchtung soll bei einem Stromausfall für ein Fortführen der normalen Tätigkeiten sorgen. So beispielsweise in Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen oder auch Überwachungszentren. Mit einer Ersatzbeleuchtung können zudem Veranstaltungen teilweise fortgeführt oder auch gezielt beendet werden. Konzeption und Ausführung der Notbeleuchtung hängen stets von den lichttechnischen Anforderungen ab.

Unterart Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine weitere Unterart der Notbeleuchtung. Sie soll bei einem Ausfall der Hauptbeleuchtung für ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes sorgen. Zudem sollen so potenziell gefährliche Arbeitsabläufe sicher beendet werden können. Auch bei Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen sollen mit der Sicherheitsbeleuchtung schneller Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Stellen gefunden werden können.

Zur Sicherheitsbeleuchtung gehören:

  • Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege
  • Beleuchtung der Rettungswege
  • Beleuchtung und Kennzeichnung der Brandbekämpfungs- und der Meldeeinrichtungen
  • Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen

Die Sicherheitsbeleuchtung nochmals in drei Kategorien unterteilt: Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit einer stärkeren Gefährdung.

Schutzziele der Notbeleuchtung

Die Schutzziele bei der Notbeleuchtung richten sich nicht nur an Ausfälle der allgemeinen Stromversorgung oder der Allgemeinbeleuchtung. Auch Gefahren wie Brand, Verrauchung, Panik und auch Terrorismus sowie auf eine Evakuierung von Gebäuden müssen mit der Notbeleuchtung vermindert werden. Dynamische Fluchtwegleitsysteme werden daher immer wichtiger.

Hierbei handelt es sich um elektrische, optische Sicherheitsleitsysteme. Diese ändern bei Gefahren wie Bränden oder Verrauchung die Fluchtrichtungsanzeige. Dadurch ist der Fluchtweg jederzeit auf die Gefahr angepasst und kann dynamisch den richtigen Fluchtweg anzeigen. Allerdings stellen diese Systeme keinen Ersatz der klassischen Sicherheitsbeleuchtung dar. Sie sind eher eine sinnvolle Ergänzung.

Notbeleuchtung: Vorschriften

Verschiedene Normen und Vorschriften für die Notbeleuchtung regeln den Gebrauch und die Details der Beleuchtungsart. DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1) legt beispielsweise fest, welche Bemessungsbetriebsdauer für die jeweilige bauliche Anlage erforderlich ist. Auch in welcher Zeit die Sicherheitsstromversorgung zur Verfügung stehen muss, ist in den Notbeleuchtungs-Vorschriften geregelt. So auch die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Diese muss in regelmäßigen Intervallen erfolgen.

Sicherheitsleuchten müssen DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) sowie DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) entsprechen.

Die Sicherheitsleuchten müssen nach DIN EN 1838 im Notbetrieb gut erkannt werden können. Bei ordnungsgemäßer Montage dürfen die Notleuchten vorschriftsmäßig nicht blenden.

Für die Notbeleuchtung sind diese Vorschriften relevant

  • DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
  • DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Erkennungsweite und farb- und photometrische Anforderungen
  • DIN EN 50171 (VDE 0558-508) Zentrale Stromversorgungssysteme
  • DIN EN 50172 (VDE 0108-100) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2) Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien
  • DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) Leuchten – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen
  • DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
  • DIN EN 61347-2-7 (VDE 0712-37) Geräte für Lampen – Teil 2-7: Besondere Anforderungen an batterieversorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung (mit Einzelbatterie)
  • DIN EN 61347-2-13 (VDE 0712-43) Geräte für Lampen – Teil 2-13: Besondere Anforderungen an gleich- oder wechselstromversorgte elektronische Betriebsgeräte für LED-Module
  • DIN EN 62034 (VDE 0711-400) Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen
  • DIN VDE V 0108-100-1
  • (VDE V 0108-100-1) 2018:12 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) und Entwurf DIN VDE 0100-560:2017-08 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke (IEC 60364-5-56:2009, modifiziert)
  • DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten (IEC 60364-7-718:2011); Deutsche Übernahme HD 60364-7-718:2013

Diese Notbeleuchtung-Vorschriften sind nicht verpflichtend. Die Ausnahme bilden lediglich Rechts- und Verwaltungsvorschriften, welche die Einhaltung der Vorgaben fordern. Zudem können Normen durch Verträge oder andere verbindliche Übereinkünfte verpflichtend sein.

Normen gelten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes als eine private technische Regelung. Diese haben eher einen Empfehlungscharakter. Das bedeutet, dass man grundsätzlich von den technischen Vorgaben der Normen abweichen kann.

Wird eine andere Lösung als die in der Norm beschriebenen Bedingungen umgesetzt, liegt im Falle eines Schadens die Beweislast bei dem Verantwortlichen. Dann muss er darlegen können, dass die von ihm gewählte technische Ausführung gleich oder gar besser als die Festlegungen der Norm ist.

Notbeleuchtung: Prüfungen und Pflichten

Neben den Notbeleuchtung Vorschriften sind auch Prüfungen und Pflichten äußerst wichtig. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Notbeleuchtung eine Erstprüfung. Diese stellt sicher, dass die Einrichtung fehlerfrei angebracht wurde und die Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme gegeben sind. Sowohl die Anlage als Ganzes als auch die Bau- und Bestandteile im Einzelnen werden durch einen Sachverständigen überprüft.

Bei der Wartung sind einige Normen ausschlaggebend. Diese müssen beachtet werden, um die Funktionsfähigkeit jederzeit sicherzustellen und die strengen Auflagen und Richtlinien für Notbeleuchtung zu erfüllen. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Notbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ablauf der Wartung

Der Ablauf der Wartungen ist gesetzlich geregelt. Auch die Zeiträume, in welchen die jeweiligen Bauteile und Funktionen getestet werden müssen, sind festgelegt. Diese unterscheiden sich deutlich. Bestimmend von der Vorgabe sind die Überprüfungen täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder in einem Abstand von etwa drei Jahren vorzunehmen.

Prüfung und Protokollierung

Bei den Prüfungen ist eine genaue Protokollierung Pflicht. Die Dokumentation ist wichtig, damit nachvollzogen werden kann, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen in den entsprechenden Intervallen durchgeführt wurden. Die Eintragungen müssen in einem Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch zusammengefasst werden, dass alle gesammelten Prüfprotokolle enthält.

Diese Angaben müssen im Sicherheitsbeleuchtung-Prüfbuch enthalten sein:

  • Art der Sicherheitsbeleuchtung-Prüfung (Tages- Wochen- Monatsprüfung, etc.)
  • Datum und Uhrzeit der Prüfung
  • Name des Prüfers
  • Name oder Nummer der Anlage / Leuchte
  • Fehler und Störungen
  • Getroffene Maßnahmen und Änderungen an der Anlage

Das Prüfbuch sollte sich stets in der Nähe der Anlage befinden. Dadurch ist eine Einsicht in die Dokumentation jederzeit möglich.

Wer darf Prüfungen der Notbeleuchtung durchführen?

Prüfungen darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (euP) gemäß DIN VDE 0105-100 von 10/15 und DIN VDE 1000-10 von 01/09 befähigte Person gem. BetrSichV, Stand 03/17, und TRBS 1203, Stand 02/12 vornehmen.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren unterrichtet und angelernt worden ist. Die Person muss über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen worden sein. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache Wartungsmaßnahmen und Prüfungen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vornehmen.

Prüfungen nach Prüffristen

Bei der Erstprüfung müssen die Notleuchten den lichttechnischen Werten der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN 5035-6 und EN 1838 entsprechen. Auch die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 sollte durchgeführt werden. Zudem eine Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Die tägliche Prüfung beinhaltet die Sichtprüfung der geforderten Anzeigen auf korrekte Funktion. Das gilt auch für die Einzelbatteriesysteme. Bei einer wöchentlichen Prüfung sollte eine Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung unter Hinzuschaltung der Ersatzstromquelle (bei batteriegestützen Systemen) einschließlich Funktionsprüfung aller angeschlossenen Leuchten durchgeführt werden. Bei Verwendung von automatischen Prüfsystemen müssen diese EN 62034 (VDE 0711-400) entsprechen.

Bei der monatlichen Prüfung, die zusätzlich zur wöchentlichen Prüfung durchgeführt wird, muss bei Zentralbatterieanlagen der korrekte Betrieb der Überwachungseinrichtungen geprüft werden. Bei Generatorsätze müssen die ISO 8528-12 und DIN 6280-13 beachtet werden. Zudem sollten die Notleuchten auf Vorhandensein und deren Sauberkeit hin geprüft werden.

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