Der Bundestag hat am 20.04.2023 eine wegweisende Entscheidung für die Energiewende in Deutschland getroffen. Das neue Gesetz soll unter anderem den Einbau von Smart Metern beschleunigen.
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Intelligente Strommessgeräte: Bundestag unterstützt den Ausbau im Rahmen der Energiewende
Am 20. April 2023 wurde vom Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) verabschiedet. Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen setzt dabei auf Smart Meter, um eine effiziente und kostengünstige Energieverwendung zu ermöglichen und das Stromnetz zu entlasten.
Baldige Smart Meter Pflicht bis 2032
Eine erfolgreiche Umsetzung der Förderung erneuerbarer Energien sowie des verstärkten Einsatzes von Elektroautos und Wärmepumpen erfordere eine intelligente Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch, betonte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Eine digitale Umsetzung der Energiewende unter Einsatz von Smart Meter sei hierbei von großer Bedeutung.
Die neue Gesetzgebung begrenzt die Kosten für Verbraucher auf 20 Euro, indem die Gebühr für Stromverbrauch gedeckelt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden verteilt, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Ab 2025 werden zudem flexible Stromtarife angeboten und bis Ende 2032 müssen flächendeckend Smart Meter verpflichtend eingesetzt werden.
Schwierigkeiten beim Smart-Meter-Rollout: Ursachenforschung
Am 7. Februar 2020 wurde der Smart-Meter-Rollout durch eine Allgemeinverfügung des BSI offiziell gestartet. Im März 2021 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster, dass die Markterklärung möglicherweise rechtswidrig sei. Folglich wurde die Pflicht zum Einbau von Smart Metern vorläufig aufgehoben, aber nur für die Unternehmen, die gegen den Rollout geklagt hatten. Wohnungsunternehmen waren davon vorerst nicht betroffen, sofern sie nicht zur Installation von Smart Metern verpflichtet waren.
Der Einsatz von Smart Metern erfordert eine äußerst sichere Technologie. Daher müssen Smart Meter Gateways (SMGW) eingesetzt werden, um die Datensammlung, -verschlüsselung und -weiterleitung zu gewährleisten. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verlangt, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme anbieten müssen.
Am 20. Mai hat das BSI angekündigt, dass es die Marktverfügbarkeitserklärung zurückzieht und stattdessen eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlässt, um den Rollout abzusichern. Dies ermöglichte den Messstellenbetreibern, die Messgeräte weiterhin einzubauen und zu betreiben, bevor die mündliche Verhandlung am 25.5.2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln stattfindet.
Smart-Meter-Installation: Wie läuft der Prozess ab?
Bundeswirtschaftsminister Habeck präsentierte am 20. Oktober 2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket zur Förderung des Smart-Meter-Rollouts. Das Ziel sei es, bürokratische und rechtliche Hürden aus dem Weg zu räumen, um eine schnelle Schaffung von Rechtssicherheit zu erreichen. Das entsprechende Gesetz solle noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Ein Leitfaden für den Rollout-Fahrplan im Rahmen der Gesetzgebung
- Eine neue Regelung eröffnet Verbrauchern mit einem Stromverbrauch von unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) sowie Erzeugern mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW) die Möglichkeit, bis zum 31.12.2024 einen agilen Rollout durchzuführen.
- Verbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von weniger als 100 kW müssen ab 2025 eine voll funktionsfähige Lösung nutzen, die sofort zulässig ist. Die Implementierung soll bis zum 1. Dezember 2025 für 20 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein. Bis zum 31. Dezember 2028 soll die Abdeckung auf 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2030 auf 95 Prozent gesteigert werden.
- Ab 2025 können Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von über 100 kW intelligente Stromzähler nutzen. Ab 2028 wird es für diese Nutzergruppen verpflichtend, diese zu verwenden. Bis zum 31. Dezember 2032 soll die Einführung für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.
Am 11. Januar 2023 hat das Kabinett einen Entwurf der Bundesregierung gebilligt, der wortgleich geblieben ist und nun als erledigt gilt. Bei dringenden Gesetzesvorhaben können gleichlautende Entwürfe im Bundesrat und im Bundestag eingebracht werden, um eine parallele Beratung und eine zeitnahe Umsetzung sicherzustellen.