Datenanalyse: Zweckentfremdungsgebot für Privatvermieter

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Was hat das Zweckentfremdungsverbot für Privatwohnungen mit der Datenanalyse zu tun? Tatsächlich relativ viel, denn immerhin basiert dieses Verbot auf Daten, die über die Plattform gesammelt werden. Nun könnte es hier zu einer Wende kommen, denn das Verbot schwankt.

Keine Urlaubsvermietung von Privatwohnungen?

Es war ein voller Erfolg: Die Plattform Airbnb kam weltweit gut an und hat es möglich gemacht, dass Privatwohnungen für den Urlaub vermietet werden konnten. Wie eine Datenanalyse zeigt, ist die Nachfrage beeindruckend und dennoch ist es hier zu Ärger gekommen. So wurde festgelegt, dass ein Zweckentfremdungsverbot besteht.

Die gesetzlichen Vorgaben sind streng. Die Wohnungen dürfen nicht untervermietet werden. Das Gesetz selbst ist im Jahr 2014 verabschiedet worden. Damit sollte die gewerbliche Vermietung von privaten Wohnungen deutlich reduziert werden. Für die Vermieter auf der Plattform war dies natürlich ein großes Problem. Jetzt gibt es eine Entscheidung im Berliner Bezirk Pankow, die dies ändern könnte.

Vergleich in Pankow: Eine Datentenanalyse zeigt mögliche Änderungen

Zugegeben, es ist nicht gerade Big Data, denn die Fakten liegen auf dem Tisch. In einem Gerichtsverfahren in Berlin hat der Bezirk Pankow nun einem Mandanten einer Anwaltskanzlei erlaubt, seine Privatwohnung für 182 Tage im Jahr gewerblich untervermieten zu dürfen. Damit setzt sich der Bezirk über die gesetzlichen Vorgaben hinweg. Dies könnte nun möglicherweise einen langen Schwanz an Veränderungen nach sich ziehen. So ist davon auszugehen, dass der erzielte Vergleich die Runde macht und auch andere Vermieter sich darauf beziehen. Die Datenanalyse macht deutlich, dass die Chancen gar nicht so schlecht stehen.

Nur ein Einzelfall?

Wenn man den Berliner Behörden Glauben schenken möchte, dann handelt es sich hierbei lediglich um einen Einzelfall. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sieht keine Gefahr für das Zweckentfremdungsverbot. Nach wie vor müssen Vermieter eine behördliche Genehmigung aufweisen, wenn sie ihre Wohnung untervermieten möchten.

Zugeständnisse waren kaum möglich. Daran soll sich auch nach dem Vergleich nichts ändern. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich der Bezirk mit der Stadtverwaltung gar nicht abgestimmt hat. Dennoch steht eine Überarbeitung des Gesetzes zur Debatte.

Wie könnten die Chancen gegen das Zweckentfremdungsverbot stehen?

Zwar gibt es bisher kein rechtskräftiges Urteil, dennoch geht der Anwalt Christian Eckart, der für die Kanzlei Redeker & Co. tätig ist, von einem interessanten Fall aus, der durchaus auch verallgemeinert werden könnte. Die Chancen der Home Sharer, eine Gleichbehandlung einfordern zu können, stehen gar nicht schlecht. Auch der Anwalt fordert daher eine Anpassung des Gesetzes und verweist darauf, dass das Zweckentfremdungsverbot bisher nicht im Verhältnis zu dem Angebot von Airbnb steht.

Auch Airbnb ist erfreut über die Grundsatzentscheidung, denn tatsächlich sieht sich das Unternehmen an vielen Orten Problemen gegenüber, seit es das Zweckentfremdungsverbot gibt. Die Grundlage für das Verbot ist der Gedanke, dass die Einnahmen aus den vermieteten Wohnräumen nicht ordentlich versteuert werden. Eine Datenanalyse könnte Aufschluss darüber geben. Die Umsetzung ist jedoch mit viel Aufwand für die Kommunen und Behörden verbunden.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: EQRoy

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