Tierschützer sehen die Entscheidung im Patent Institut Europa (EPA EU) als richtungsweisend an. Das EPA München hat zwei Patente auf Menschenaffen rückgängig gemacht und für ungültig erklärt.
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Das Patent Institut Europa entscheidet: Patente sind ungültig
Tierschützer fragten sich schon lange, ob die Patentierung von Tieren ethisch vertretbar sei, auch wenn sie rechtlich schon lange möglich ist. Das Europäische Patent und Markenamt (EPA) nahm nach jahrelangem Streit zwei Patente zurück, bei denen es um gentechnisch veränderte Menschenaffen ging.
Verantwortlich für die Entscheidung war die Technische Beschwerdekammer, die die gerichtliche Instanz des EPA darstellt, denn sie beurteilte Tiere und in dem Fall die Schimpansen als nicht patentfähig.
Grund dafür sind Leiden, die ohne medizinischen Nutzen herbeigeführt werden. Bei den Patenten ging es darum, dass Affen DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut geschleust worden waren, wodurch Mittel für die Krebstherapie gewonnen werden sollten.
Patent Institut Europa wehrt sich gegen Patente an Tieren
Ein europäisches Patent kann nicht einfach an jeglichen Gegenständen, Tieren und Pflanzen vergeben werden. Das Patent Institut Europa (EPA EU) legte fest, dass eine Patentierung von Tieren und Pflanzen grundsätzlich ausgeschlossen sei, wenn diese durch reguläre Züchtung und demnach durch Selektion der Eltern gezogen werden.
Gentechnische Verfahren hingegen, bei denen das Erbgut gezielt verändert wird, fallen laut EPA München unter den Patentschutz. Wer die entsprechenden Verfahren nutzen möchte, muss aber Lizenzgebühren bezahlen.
In der Züchtung von Tieren und Pflanzen werden heute zahlreiche molekularbiologische Verfahren eingesetzt, die neben den klassischen Züchtungsmethoden zur Anwendung kommen. Meist stellen diese Verfahren einen Mix aus verschiedenen Anwendungen dar, sodass das Europäische Patentamt München immer wieder mit der Frage nach einer möglichen Patentierung des Verfahrens konfrontiert wird.
Die Fragen dabei sind:
- Was ist ein molekularer Mechanismus aus der Natur?
- Wurde die Gensequenz entschlüsselt?
- Wurde ein neues Verfahren entwickelt?
Video: Liebe zwischen Mensch und Affe: Film über Jane Goodall – Affenforscherin | WDR
Die Entscheidung ist für das EU Patentamt mitunter schwer, denn die Grenzen zwischen alten und neuen Verfahren sind oft fließend. Lange Zeit konnte, wer das Europäische Patentamt München dazu befragte, die Antwort erhalten, dass viele Verfahren großzügig zugelassen werden, was auch auf konventionelle Züchtungsverfahren bezogen wurde.
Zahlreiche Unternehmen hatten laut Patentamt Europa dagegen Klage eingereicht und damit entschloss sich das Patentamt, restriktiver vorzugehen. Im Juli 2017 wurde dann klargestellt, dass biologische Züchtungsverfahren nicht vom Patent Institut Europa anerkannt werden können.
Ein gesetzliches Verbot galt darüber hinaus auch für Züchtungen, die eine Kreuzung aus Selektion und genetischer Veränderung darstellten. Markergestützte Züchtungen erhalten ebenfalls keine Zulassung mehr durch ein europäisches Patent und Markenamt.
Europäisches Patentamt München: Keine Patente mehr auf Tiere
Im Mai 2020 war zu erfahren, dass das EU Patentamt bzw. die Große Beschwerdekammer die Auslegung des bis dato geltenden Gesetzes bestätigte. Diese gerichtliche Instanz, die das Patent Institut Europa bereichert, erhöhte damit die Rechtssicherheit für alle Anmelder eines Patents sowie für die Öffentlichkeit, die sich immer wieder mit der Frage der Auswirkungen derartige Patente beschäftigen mussten.
Pro Jahr werden rund 300 Patente auf Pflanzen beim Europa Patentamt eingereicht, die gentechnisch verändert worden sind.
Dem gegenüber stehen nur 70 Patentanmeldungen für konventionell gezüchtete Pflanzenarten. Letztere werden künftig kein europäisches Patent mehr bekommen und sind vom Verfahren ausgeschlossen. Dafür gilt für Pflanzen der Sortenschutz, der sich in Europa bisher bestens bewährt hat und der auch kein europäisches Patent benötigt. Auch hier bekommt der Züchter das exklusive Recht zugesprochen, seine eigene Sorte allein zu nutzen.
Doch der Sortenschutz ist nicht ganz so eng gefasst, wie es ein europäisches Markenamt für Patente vorsieht. So dürfen andere Züchter die gezüchtete Sorte für ihre weitere Züchtung nutzen, dazu braucht es weder Zustimmung noch Lizenzen. Hier unterscheiden sich Europa und die USA, denn Letztere haben kein derartiges Sortenrecht. In den Vereinigten Staaten spielen daher Patente eine größere Rolle.
Video: Patente auf Pflanzen – Protest mit riesiger Melone vor dem Europäischen Patentamt
Europäisches Patentamt München: Der lange Weg der Tierschützer
Können Patente Europa und seine Forscher spalten? Wie es scheint, ist das der Fall, denn auch wenn das Patent Institut Europa zugunsten der Tiere entschieden hat, bleiben die Ansprüche der Forscher doch nicht gänzlich unberücksichtigt.
Patente Europa: Wirklich alles gekippt?
Schon viele Jahre lang haben Tierschützer darum gekämpft, dass das Patentamt Europa Patente auf Tiere nicht mehr vergibt. Bekannteste Kämpferin dürfte Jane Goodall gewesen sein, die Affenforscherin. Sie sagte einst, dass die Affen als leidensfähige Tiere nur ein Werkzeug für die Forschung seien.
Die Entscheidung, die Patentvergabe für ungültig zu erklären, setzte nun durch das Patent Institut Europa ein Zeichen zum Tierwohl. Erstmals entschied ein europäisches Patent und Markenamt dafür, ethische Beweggründe über die der Forschung zu setzen.
Die Aktivisten der Tier- und Umweltschutzvereine sehen dies nun als wegweisend an und hoffen, auch andere, ähnlich gelagerte Fälle in dieser Art entscheiden zu können. Tierpatente gibt es immer noch und auch auf andere Tiere.
Ganz einfach ist die Entscheidung jedoch nicht und so trennt ein ungültiges Patent Europa und die restliche Forschungswelt: Das Patent Institut Europa hat klargestellt, dass die Ansprüche auf Tiere nicht mehr möglich sind und dass kein europäisches Markenamt oder Europa Patentamt diese Ansprüche patentieren würde. Doch der Anspruch auf die genetische Veränderung bleibt eventuell bestehen. Um diesen Anspruch eventuell noch kippen zu können, wurde nun Einspruch gegen den Beschluss eingelegt.
Patente Europa: Wann ging es mit den Tieren los?
Zuerst konnte ein Patent Europa im Jahr 1980 schocken, denn damals wurde erstmals ein Patent auf ein Lebewesen vergeben. Dies geschah allerdings nicht durch ein europäisches Markenamt oder Patentamt, sondern durch ein Patentamt in den USA. Das Patent wurde auf Öl fressende Bakterien vergeben. Der Supreme Court hatte entschieden, dass dies kein Problem sei und dass es keine Rolle spiele, dass Bakterien eigentlich Lebewesen seien.
Im Jahr 1990 wurde dann die Harvard-Krebsmaus vorgestellt, bei der ein Gen verändert worden war, sodass eine Krebserkrankung ausbrach. Die Bedeutung dieser Maus wog allerdings deutlich geringer als ihr Leiden und als das Patent Institut Europa das Patent bestätigte, war der Patentschutz schon erloschen.
Nun ist die Frage zu klären, was patentiert werden darf und wo die ethischen Grenzen liegen. Mittlerweile hat das EPA schon viele Hundert Patente erteilt, die sich auf Versuchstiere für die Forschung beziehen. Ihr tatsächlicher Wert für die Forschung ist allerdings nicht geklärt und dürfte wohl eher gering sein, wie es sich am Beispiel der Schimpansen ebenso darstellen lässt.
Doch erst die Tatsache, dass auch Menschenaffen eine Erfindung darstellen sollten, brachte die Aktivisten endgültig auf die Palme. Die Organisation Testbiotech kämpft gerade gegen die Max-Planck-Gesellschaft, die ein Patent auf Versuchstiere hält und ebenfalls Affen mit einschließt.
Doch: Für die eingesetzten Versuchstiere wird sich laut Patent Institut Europa auch dann kaum etwas ändern, wenn die bisher vergebenen Patente gekippt werden. Die genetischen Veränderungen, denen sie sich unterziehen mussten, bleiben von der Neuerung im Patentrecht unberührt. Auch die Forschung mit diesen Tieren darf weiterhin betrieben werden.