In Deutschland stehen den Firmengründern und auch den schon länger existierenden Firmen diverse Unternehmensformen zur Auswahl. Dabei steht immer der ökonomische Grundgedanke im Hintergrund. Oft richtet sich die Entscheidung für eine Rechtsform nach der Anzahl der Beteiligten und nach dem Kapitaleinsatz.
Die Relevanz der Unternehmensformen für die wirtschaftlichen und juristischen Aktivitäten
Prinzipiell sollen die Investitionen und die Produktion bzw. Dienstleistung perfekt aufeinander abgestimmt sein. Deshalb muss eine maßgeschneiderte Finanzierung sichergestellt werden, unter gleichzeitiger Beachtung der Organisation und der Wirtschaftlichkeit. Bei sämtlichen Unternehmen, die nicht dem öffentlichen Dienst angeschlossen sind und auf privatwirtschaftlicher Basis gegründet wurden, geht es darum, einen Gewinn zu erzielen. Auf diesem System basiert der gesamte Wirtschaftskreislauf.
Durch die richtige Auswahl der Unternehmensform lässt sich das Verlustrisiko einschränken, außerdem ist es durch bestimmte Gesellschaftsorganisationen möglich, auch auf Fremdkapital zuzugreifen. Eine juristische Klärung der Details sollte schon bei der Gründung erfolgen. Gerade wenn sich mehrere natürliche und/oder juristische Personen zusammenschließen, kommen präzise ausformulierte Verträge zum Einsatz, die Missverständnisse ausräumen und beispielsweise die Beteiligungen exakt aufführen.
Bei natürlichen Personen handelt es sich nicht nur um die Menschen, die diese Verträge unterzeichnen, sondern auch um die Unternehmen, deren Inhaber bzw. Gesellschafter vertragsberechtigt sind. Natürliche Personen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie gerichtliche Schritte einleiten aber auch selbst verklagt werden können. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei juristischen Personen um Unternehmen, die durch ihre Gesellschaftsform ebenfalls zu vertraglichen und juristischen Tätigkeiten berechtigt sind. Es muss also unterschieden werden zwischen den Gesellschaftern, die als natürliche Personen aktiv sind, und dem Unternehmen selbst.
Die wichtigsten Rechtsformen in Deutschland
Die folgende Tabelle beinhaltet die wichtigsten deutschen Unternehmensformen. Hier ist zu beachten, dass die Einzelunternehmen sowie die Personengesellschaften auch unter dem Begriff Personenunternehmen bekannt sind. Die Personen- und Kapitalgesellschaften werden außerdem als Gesellschaftsunternehmen definiert.
Einzelunternehmen | Kapital- und Gewinnbeteiligung / Haftung |
|
Einzelkaufmann | allein (aus Privatvermögen) | 1 |
Personengesellschaften | ||
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Selbstfinanzierung aus Privatvermögen der Gesellschafter | 2 |
Kommanditgesellschaft | Vollhaftung: Stand der Kapitalkonten; en; bei Teilhaftung: Einlage | 2 |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Stand der Anteile | 2 |
GmbH & Co. KG |
|
2 |
AG & Co. KG | spezielle Regelung | 1 |
Stille Gesellschaft | stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage; mit Gewinnbeteiligung | 2 |
Partnerschaftsgesellschaft | keine min. Kapitaleinlage; Beteiligung vertragl. geregelt | 1 |
Kapitalgesellschaften | ||
GmbH / UG |
|
1 |
Aktiengesellschaft (AG) | Aktien, Grundkapital min. 50.000 €, Eigenfinanzierung über Kapitalmarkt | 1 |
Eingetragene Genossenschaft (eG) | eingezahlter Anteil vom Geschäftsanteil (Einlage der Genossen), Finanzierung mögl. | 3 |
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | Vollhafter: Stand der Konten, Teilhaber: Aktien | 5 |
Zusätzlich zu diesen deutschen Unternehmensformen haben sich in den letzten Jahren auch internationale Rechtsformen etabliert. Dazu gehören beispielsweise Societas Europaea (SE) und Private Company Limited (PCL) by Shares, bzw. Ltd.
Detaillierte Erklärungen zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Bei den Unternehmensformen kommt dem Einzelkaufmann eine gesonderte Stellung zu. Diese Rechtsform bezieht sich auf Alleininhaber eines Handelsgewerbes. Dieser haftet mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Die Haftbarkeit überträgt sich auch auf die Erben, wenn diese die Erbschaft annehmen.
Eine OHG wird üblicherweise durch das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags in Schriftform gegründet. Mindestens zwei Personen schließen sich zu dieser Gesellschaftsform zusammen, um die unternehmerische Arbeit aufzunehmen. Ohne Startkapital aber mit Eintragung ins Handelsregister kann der Betrieb relativ kurzfristig beginnen. Die Haftung wird von den Gesellschaftsteilhabern gemeinsam übernommen. Dabei haften die Beteiligten auch mit ihrem privaten Vermögen. Durch die entsprechend hohe Haftungssumme sind die OHGs vor allem für die Kreditinstitute ein interessantes Modell.
Für Firmen mit einer Einzelperson als Gründer ist die Kommanditgesellschaft eine geeignete Rechtsform. Die zusätzlichen Geldgeber fungieren als weitere Teilhaber. Dadurch hat der hauptsächlich verantwortliche Unternehmer mehr gestalterischen und auch finanziellen Spielraum. Für die Gründung der Gesellschaft sind zwei oder mehr Personen erforderlich. Eine dieser Personen tritt als Komplementär und gleichzeitig als Geschäftsführer auf, die weiteren Gesellschaftspartner haben als Kommanditisten nur Kontrollrechte. Ein Mindestkapital für den Unternehmensstart ist nicht nötig, allerdings ist eine Eintragung ins Handelsregister vorgeschrieben. Ausschließlich der Komplementär haftet, und zwar mit seinem ganzen Vermögen. Durch diese Regelung können die Kommanditisten nur das eingelegte Kapital verlieren.
Zu den einfachsten Unternehmensformen in der Kategorie der Personengesellschaften gehört die GbR. Sie eignet sich für Unternehmen außerhalb des handelsgewerblichen Bereichs, beispielsweise für gemeinschaftliche Arztpraxen oder Kanzleien. Schon der Zusammenschluss von zwei Partnern gilt als Gründung einer GbR. Ein Gesellschaftsvertrag ist üblich, aber nicht unbedingt erforderlich. Eventuelles Startkapital und die Handelsregistereintragung entfallen. Grundsätzlich haben alle beteiligten Unternehmenspartner die Möglichkeit, als Geschäftsführer aufzutreten. Die Entscheidungen werden dabei gemeinsam getroffen. Wenn eine andere Verteilung der Verantwortlichkeiten, Pflichten und Kompetenzen gewünscht ist, lässt sich dies im Gesellschaftsvertrag regeln.
Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um die Kombination aus zwei Unternehmensformen. Sie zählt zu den Kommanditgesellschaften, wobei die Gesellschaft als Komplementär auftritt. Diese Gesellschaftsform bietet vergleichsweise mehr Sicherheit und Handlungsfreiheit. Dadurch, dass der Komplementär nur für das unternehmerische Vermögen haftet, muss er nicht mit dem privaten Vermögen haften.
Auch die AG & Co. KG verbindet zwei Rechtsformen miteinander. Hier fungiert eine Aktiengesellschaft als Komplementär. Erneut bezieht sich der Haftungsbereich nur auf das Gesellschaftsvermögen, sodass die unbeschränkte Haftung auch mit dem Privatvermögen entfällt. Allerdings gilt diese Unternehmensform eher als Ausnahme. Im Gegensatz dazu ist die GmbH & Co. KG deutlich häufiger zu finden. Für die Teilhaber, die im Hintergrund bleiben, ist die stille Beteiligung eine attraktive Wahl. Eine solche stille Gesellschaft ist für eine finanzielle Beteiligung von Dritten geeignet. Auch Geschäftsführer, die ihre Pflichten vor allem bei den internen Aufgaben sehen, entscheiden sich oft für eine stille Beteiligung. Dadurch, dass sie nicht offiziell auftreten, ist das Beteiligungsverhältnis für Außenstehende nicht zu erkennen. Die Aufsetzung des Vertrages für die Gesellschaft und die stillen Gesellschafter geschieht oft ohne großartigen bürokratischen Aufwand.
Bei der Partnerschaft handelt es sich typischerweise um einen Zusammenschluss von Freiberuflern, die als natürliche Personen den Vertrag unterzeichnen. Seit den 1990er Jahren existiert diese Rechtsform für Angehörige von freien Berufen, die keinem Handelsgewerbe nachgehen. Eine reine Kapitalbeteiligung ist hier nicht möglich.
Mögliche Unternehmensformen für eine Kapitalgesellschaft
Zu den häufigsten Unternehmensformen in Deutschland gehört die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. die Unternehmergesellschaft (UG). Im Vergleich zur Aktiengesellschaft sind die Aufgaben für die Gründer einer GmbH sehr viel unkomplizierter. Ob man sie als Einzelperson ins Leben ruft oder mit vielen Personen, auf jeden Fall muss der Gesellschaftsvertrag vom Notar beurkundet werden. Die detaillierten Regelungen setzen das Mindestkapital für die GmbH-Gründung bei 25.000 € an. Von diesem Stammkapital müssen die Beteiligten mindestens die Hälfte einzahlen, damit die Handelsregistereintragung erfolgen kann. Die noch ausstehende Summe kann ggf. erst später überreicht werden. Im Allgemeinen ist die Geschäftsführung für das Tagesgeschäft bzw. für die Leitung des Unternehmens verantwortlich. Wenn über 500 Mitarbeiter in der Firma angestellt sind, muss es einen Aufsichtsrat geben. Der Haftungsbereich der Gesellschaft erstreckt sich auf das komplette Vermögen des Unternehmens. Allerdings haften die Gesellschaftsteilhaber lediglich mit ihren Einlagen, sodass ihr Privatvermögen unangetastet bleibt.
Bei der Aktiengesellschaft sind die Anforderungen deutlich komplexer, deshalb sind es oft die bereits etablierten Unternehmen, die sich zu diesem Schritt entscheiden. Als Kapitalgesellschaft tritt die AG als eigenständige juristische Person auf. Prinzipiell kann die Aktiengesellschaft von einer Einzelperson gegründet werden, wenn diese zu 100 % der Anteilseigner ist. Das ist jedoch unüblich, denn typischerweise handelt es sich um große Konzerne, die an die Börse gehen. Mit dem Mindestkapital von 50.000 € liegt die AG auf Rang 1 bei dem höchsten erforderlichen Stammkapital.
Die eingetragene Genossenschaft ist bei den deutschen Unternehmensformen nur selten zu finden. Sie eignet sich vor allem für mittelständische Unternehmen. Für die Gründung einer eG ist kein Mindestkapital erforderlich, sondern nur eine schriftliche Satzung bzw. ein Statut. Die Eintragung erfolgt nicht im Handelsregister, sondern im Genossenschaftsregister. Die Mitglieder dieser eG haften nur mit dem Unternehmensvermögen. Bei der KGaA handelt es sich ebenfalls um eine nur selten auftretende Rechtsform. Ebenso wie bei der AG liegt das minimale Stammkapital bei 50.000 €. Die Kommanditaktionäre haften lediglich mit ihren Einlagen.
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