Arbeitsschutz in Hessen: Mangelhafte Pflichtvorsorge

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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden immer großgeschrieben – doch leider gibt es nur allzu viele Betriebe, in denen die Umsetzung der Richtlinien nicht gelingt. Der Arbeitsschutz bleibt auf der Strecke, was nicht selten mit hohen Krankheitszahlen der Mitarbeiter einhergeht. Gerade in Hessen ist im Frühjahr 2016 wieder aufgefallen, dass der Arbeitsschutz in vielen Betrieben bestenfalls als mangelhaft zu bezeichnen ist.

Mangelhafter Arbeitsschutz in Hessen

In den vergangenen zehn Jahren wurden 653 Betriebe in Hessen überprüft, wobei verschiedene Branchen einbezogen wurden. Die aktuellen Zahlen aus diesen Betriebsprüfungen wurden nun auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin vorgestellt. Geprüft wurde nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und den dortigen Richtlinien.

Insgesamt waren

  • 287 Dienstleistungsbetriebe
  • 206 Handwerksbetrieb
  • 160 Industriebetriebe

bei der Überprüfung vertreten.

Folgende Ergebnisse wurden dabei offenkundig:

  • Die Gefährdungsbeurteilung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist, fehlte in 40 Prozent aller geprüften Unternehmen.
  • Vor allem Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten waren auffällig. Hier gab es keine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Betreuung.
  • Das letzte Ergebnis gilt für 57 Prozent der Kleinbetriebe.
  • Bestimmte Branchen schnitten besonders schlecht ab, darunter der öffentliche Dienst, Friseurbetriebe, die ambulante Pflege, Rettungsdienste und Backbetriebe.

Kleinbetriebe, in denen bis zu 50 Angestellte tätig sind, haben oftmals keinen eigenen Betriebsarzt und auch keine eigene Sicherheitsfachkraft. Sie bekamen eine Kurzeinweisung der Berufsgenossenschaft nach dem Unternehmermodell. Berücksichtigt wurden bei der Einweisung alle Aspekte des Arbeitsschutzes. Eine Gefährdungsbeurteilung lag bei 48 Prozent dieser Betriebe nicht vor.

In den vergangenen zehn Jahren wurden 653 Betriebe in Hessen überprüft, wobei verschiedene Branchen einbezogen wurden. ( Foto: Adobe Stock-Rawf8_)

In den vergangenen zehn Jahren wurden 653 Betriebe in Hessen überprüft, wobei verschiedene Branchen einbezogen wurden. ( Foto: Adobe Stock-Rawf8_)

Keine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorhanden

28 Prozent der Betriebe „glänzten“ mit einer fehlenden arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Diese ist zum Beispiel nötig, wenn eine berufliche Lärm- oder Infektionsbelastung vorliegt. Diese arbeitsmedizinische Untersuchung wird unter anderem für die Augen nötig, wenn Bildschirmarbeiten zu erledigen sind. Genau diese Untersuchung wurde aber in 53 Prozent der Betriebe nicht angeboten, ebenso wie Untersuchungen bei Belastungen der Haut oder der Atemwege durch die Arbeit.

Vor allem Kleinstbetriebe stachen hierbei hervor, denn dort fehlte die Vorsorge besonders häufig. Bei Betrieben, die maximal zehn Beschäftigte haben, fehlte die Vorsorge bei bis zu 65 Prozent. Auch in bestimmten Branchen sowie in körperlich schweren Berufen war dieser Mangel auffällig. Die ambulante Pflege sowie die Arbeit in Krankenhäusern und im öffentlichen Dienst war dabei besonders von der fehlenden Vorsorge betroffen.

Arbeitsschutz Konzept: Ein guter Plan ist der beste Weg. (#01)

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Die Pflicht zur Vorsorge

Unternehmen wie Infineon legen größten Wert auf Arbeitsschutz, Belehrungen und andere Prävenstionsmaßnahmen. Dabei ist die Vorsorge schließlich eine Pflicht, wie der Begriff der „arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge“ schon verrät. Dabei glänzt sie in 28 Prozent der Betriebe mit Abwesenheit, auch wenn sie dringend erforderlich wäre.

Das Problem ist nicht, dass die Mitarbeiter die nötigen Untersuchungen nicht wahrnehmen, vielmehr werden diese durch den Arbeitgeber gar nicht erst angeboten. Wie bereits erwähnt wurde, sind hier die Kleinstbetriebe besonders schlecht gestellt, dies zeigte die Untersuchung besonders deutlich. Ob dies aus Kostenspargründen geschieht oder einer einfachen Versäumnis geschuldet ist, ist in diesem Rahmen nicht feststellbar gewesen.

Es gibt viele Bereiche in denen der Arbeitsschutz großgeschrieben werden sollte ( Foto: Adobe Stock- Industrieblick )

Es gibt viele Bereiche in denen der Arbeitsschutz großgeschrieben werden sollte ( Foto: Adobe Stock- Industrieblick )

Betriebe mit großer Belastung am schlechtesten

Das Auffällige daran ist, dass die Unternehmen mit besonderer Belastung der Mitarbeiter sehr schlecht gestellt sind. Gerade hier, wo es darauf ankäme, die Mitarbeiter besonders zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie ihrer Arbeit lange Zeit unbeschadet nachgehen können, wurde die Vorsorge versäumt. Kein Aushängeschild für den öffentlichen Dienst, die Pflege oder die Krankenhäuser!

Die Mängel wurden nach der Bekanntgabe der Ergebnisse durch den beauftragten Arzt in den Unternehmen sofort abgestellt. Nun bleibt es abzuwarten, was eine neuerliche Überprüfung in einigen Jahren bringen wird.

Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft

Das Thema Arbeitssicherheit ist vor allem aus der industriellen Produktion bekannt. Dort wird mit Maschinen gearbeitet, die bei unsachgemäßer Bedienung oder zu wenig Sorgfalt gefährlich sein können. In der Landwirtschaft kommt daher häufig die Frage auf: Ist Arbeitsschutz überhaupt wichtig für das Unternehmen? Die Antwort lautet ganz klar: Ja! Viele Risiken lassen sich dadurch vermeiden, dass sie allen Mitarbeitern bewusst gemacht werden.

Vor allem im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, aber auch mit großen Tieren entstehen hohe Risiken, die lebensgefährliche Auswirkungen haben können. Gegen viele Risiken gibt es spezielle Versicherungen für landwirtschaftliche Unternehmen, die im Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen.

Vor allem im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, aber auch mit großen Tieren entstehen hohe Risiken, die lebensgefährliche Auswirkungen haben können. ( Foto: Adobe Stock- Tyler Olson _)

Vor allem im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, aber auch mit großen Tieren entstehen hohe Risiken, die lebensgefährliche Auswirkungen haben können. ( Foto: Adobe Stock- Tyler Olson _)

Rechtliche Regelungen in der Landwirtschaft

Hohe Unfallrisiken sowie auch die starke physische Belastung in der Landwirtschaft sorgen dafür, dass das Thema Arbeitsschutz hier eine besondere Rolle spielt. Dies wurde auch seitens der Gesetzgebung erkannt und so gibt es verschiedene Vorschriften und Regelungen, die in landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung kommen müssen. Zu beachten ist, dass das staatliche Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz auch in der Landwirtschaft gültig ist.

Hinzu kommt die gesetzliche Unfallversicherung, die allerdings für die Landwirtschaft ein wenig anders gestaltet ist. Hier gilt die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die ein eigenes Regelwerk führt. Dieses basiert auf den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche wiederum für verschiedene Bereiche ausformuliert sind.

Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
  • Erste Hilfe
  • Tierhaltung
  • Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen
  • Forsten

Auch die Bereiche „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ werden in einem Unterkapitel zu den geltenden Vorschriften behandelt. Ergänzend kommen besondere Informationen hinzu, die für einzelne Themen der Landwirtschaft gelten. Hierbei geht es um besondere Arbeitsverfahren wie die Herstellung von Wein oder die Verarbeitung von Biomasse oder auch um Hofverkaufsstellen und um die Imkerei.

Es gibt viele Bereiche in denen der Arbeitsschutz großgeschrieben werden sollte ( Foto: Adobe Stock- Industrieblick )

Es gibt viele Bereiche in denen der Arbeitsschutz großgeschrieben werden sollte ( Foto: Adobe Stock- Industrieblick )

Tipps zur Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft

Der Deutsche Bauernverband meldete in 2018 60 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte, was der höchste Wert innerhalb aller Gewerbe ist. Vor allem die Tierhaltung erweist sich als besonders risikoreich, gefolgt von Garten- und Landschaftsbau. Auch Wartungsarbeiten an landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen erweisen sich als sehr gefährlich. Gefahren lassen sich aber zumindest teilweise vermeiden:

  • Verringerung der Staubbelastung zur Verhinderung von Atemwegserkrankungen
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Tragen von Schutzkleidung bei der Arbeit mit Chemikalien
  • Sichern von Arbeitsorten in großer Höhe
  • Vorsicht im Umgang mit Tieren

Viele Gefahren entstehen durch die tägliche Arbeit und die damit verbundene eintretende Sorglosigkeit. „Es wird schon nichts passieren!“ Leider ist das oft ein Trugschluss.

Was gehört zu den arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen?

Nun stellt sich die Frage, was eigentlich genau zu den arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen gehört. Dabei setzen sich diese Maßnahmen aus unterschiedlichen Elementen zusammen. Zum einen muss hier die Beteiligung des Betriebsarztes genannt werden, der an der Gefährdungsbeurteilung mitwirkt. Dann geht es um die allgemeine, das heißt kollektive, arbeitsmedizinische Beratung sowie um die arbeitsmedizinische Vorsorge. Im Rahmen der Betriebsprüfungen in Hessen wurde der letztgenannten Punkt am intensivsten überprüft.

Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter gesund bleiben. Außerdem sollen arbeitsmedizinische Erkenntnisse für den Gesundheitsschutz eingesetzt werden und diesen sicherstellen bzw. verbessern.

Zur Landwirtschaft gehört meist auch die Arbeit im Wald. Ohne große und scharfe Geräte geht es da nicht ( Foto: Adobe Stock-Countrypixel_)

Zur Landwirtschaft gehört meist auch die Arbeit im Wald. Ohne große und scharfe Geräte geht es da nicht ( Foto: Adobe Stock-Countrypixel_)

Die arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge legt das Arbeitsschutzgesetz fest, dass entsprechende Maßnahmen regelmäßig durch den Arbeitgeber durchgeführt werden müssen. Gesundheitsschutz ist immer vorrangig zu behandeln! Unterschieden wird dabei zwischen der Pflicht-, der Angebots- und der Wunschvorsorge.

Für den Beschäftigten gilt, dass er nur an der Pflichtvorsorge teilnehmen muss, die übrigen Vorsorgeangebote sind freiwillig. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung, auf der aber die Diagnose der Untersuchung nicht stehen darf. Außerdem darf der allgemeine Gesundheitszustand des Angestellten nicht untersucht und beurteilt werden. Dafür ist der Betriebsarzt nicht zuständig. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll nicht dafür sorgen, dass festgestellt wird, ob der Betreffende für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.

Der Arbeitgeber muss den Angestellten zum Betriebsarzt schicken.

Dieser fragt nach der Krankengeschichte und untersucht Gehör und Augen. Auch die Lunge wird abgehört und meist werden Blut- und Urinproben genommen. Die Vorsorgebescheinigung wird ausgestellt. So sieht vielfach die Praxis aus – doch erlaubt ist das nicht!

Die Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland

Was sein darf und was nicht

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist genau geregelt, was ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Betriebsarzt eigentlich darf und was nicht. Diese Verordnung ist seit 2013 in Kraft und sollte eigentlich inzwischen überall bekannt sein. Doch leider ist sie dies scheinbar nicht, wie viele Fälle aus der Praxis zeigen. Dort wird der Angestellte auf Herz und Nieren geprüft, „weil er schon mal da ist“.

Immer wieder wird die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung mit einer Eignungsuntersuchung verwechselt, doch genau eine solche ist sie nicht. Hier gelten ganz andere Rechtsvorschriften und Verordnungen und beide Untersuchungen müssen getrennt voneinander durchgeführt werden. Die Rechte der Beschäftigten werden nicht selten mit Füßen getreten. Leider ist auch vielen Angestellten nicht einmal klar, welche Rechte sie haben.

Nur so lässt sich auch erklären, warum so viele Betriebe in Hessen bei der Betriebsprüfung derart schlecht abschneiden konnten und ihren Beschäftigten scheinbar keinerlei Vorsorge bieten. Der Gesundheitsschutz wird nicht eben großgeschrieben, was sich aber nun hoffentlich dauerhaft ändern wird. Beispielhaft sind die wenigen Betriebe, die nicht zu dem hohen Prozentsatz der Unternehmen zählen, die keine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten und in denen der Arbeitsschutz unter „ferner liefen“ behandelt wird.

Zukünftig werden wohl auch die Betriebsärzte geltende Verordnungen besser einhalten und das Unternehmermodell wird seinen Zweck besser erfüllen.


Bildnachweise: © Fotolia – Titelbild: Zerbor – #01 Trueffelpix

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