EEG-Novelle 2022 fördert die Wärmepumpe

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. So werden Spareffekte in der Zukunft erwartet.

Entlastung für Verbraucher: die EEG-Novelle 2022 sorgt für Veränderungen

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Bis zum Jahr 2030 könnten zusätzlich sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Die Sicherheit in der Versorgung kann nicht immer gewährleistet werden, was sich vor allem auf die Beheizung bezieht. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. So wird auch weniger Erdgas und Heizöl verbraucht. Dies ist zudem den Klimazielen Deutschland zuträglich.

Für eine spontane Umstellung der Heizung fehlt jedoch vielen Hauseigentümern die Bereitschaft. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Durch die fortlaufend steigenden Strompreise liegen sehr hoch und stehen damit einer kostensenkenden Nutzung der Wärmepumpe entgegen. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Verband will Energiearmut vorbeugen: Entlastung der Verbraucher muss weiter gehen

Kritiker stellen sich die Frage: ‚Bringt die EEG-Novelle Stromkunden mehr Geld in die Taschen der Verbraucher?‘ Ob die Abschaffung der EEG-Umlage zu einem harmonischen Verhältnis der Kosten von Strom, Heizöl und Erdgas führen wird, bleibt mehr als offen. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Strom- und Mehrwertsteuer, weitere Umlagen und Netzentgelte sind nach Aussagen des Wärmepumpenverbandes durchaus Ansatzpunkte für eine weitere Vergünstigung. Gerade die Stromsteuer würde man gerne auf das Minimum reduzieren, das vom Gesetz zugelassen wird.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Ziele der Reduktion von Emissionen sollen nicht aus den Augen gelassen werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Alle Aktivitäten fokussieren auf die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, wie es die Kooperation Deutschland – USA – Großbritannien vorgibt. Beschlossen wurde zudem, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollen, bis 2035 sollen es 100 Prozent sein. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut ist in Deutschland präsent

Im Jahr 2014 wurde bei etwa 350.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Säumigen Verbrauchern wird schnell die Belieferung mit Strom und Gas eingestellt, obwohl Energie in unserer Gesellschaft ein Basisgut ist.

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